Kleinunternehmer Fotograf: Software Abos

  • Schönen Guten Tag,


    ich habe seit Ende letzten Jahres ein nebenberufliches Kleinunternehmen als Fotograf. Hier habe ich letztes Jahr die Website aufgebaut sowie viele Software-Abos für die Bildbearbeitungssoftware abgeschlossen. Da ich noch kaum Einkünfte in 2021 hatte, ist das Ziel, so wenig wie möglich in 2021 abzuschreiben und es in die kommenden Jahre mitzunehmen.


    Frage 1) Wie verbuche ich monatliche Kosten für z.B. iCloud oder Adobe?

    Frage 2) Wie verbuche ich monatliche Abos die ich als "2-Jahres-Paket" gekauft habe, da das günstiger war. Also z.b, 300 Euro als Abo für 24 Monate.

    Frage 3) Kann ich Software zusammen mit der PC-Anschaffung verbuchen, da die Software nicht selbstständig ohne PC genutzt werden kann?


    Schon einmal vielen Dank für die Hilfe. Echt ein klasse Forum hier.

  • monatliche Kosten für z.B. iCloud oder Adobe?

    bei Geldfluss als Aufwand 4806 SKR 03

    monatliche Abos die ich als "2-Jahres-Paket"

    auch so


    Kann ich Software zusammen mit der PC-Anschaffung verbuchen

    Software ist nicht an den/einen Computer gebunden. Und wenn die Anschaffungskosten nicht über 250,-- Netto lagen, sind sie wie Trivialprogramme zu behandeln. Gelten also als bewegliches geringwertiges Wirtschaftsgut.

    Hier kannst Du entscheiden ob "Sofortabscreibung" im Jahr der Anschaffung oder lineare Abschreibung über 3 Jahre

    da die Software nicht selbstständig ohne PC genutzt werden kann

    können übrigens Deine Abos auch nicht

  • Super, vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe die auf Monate umgerechneten Kosten für 2021 aufsummiert und pro Software ein 480 angelegt. Am Ende des Jahres dann über Afa (1 Jahr) die Abschreibung auf 4855 gebucht.


    Falls daran doch was falsch ist, würde ich mich über ein Feedback freuen.


    Danke nochmal!

  • Ja. Also die Abos (12 Euro pro Monat) hab ich zu einer Summer aufsummiert und ein 480 angelegt.


    Bei den Abos welche im Voraus für 24 Monate gezahlt habe, habe ich die 2021-Monate anteilig herausgerechnet und auch als ein 480 angelegt.


    Oh oh... ich ahne das war falsch.

  • Okay... ich muss also monatliche Buchungen hinzufügen.


    Den Toner-Vergleich verstehe ich jedoch nicht ganz. Aktuell habe ich diese Posten nicht irgendwo hinzugebucht, sondern als separates GWB (480). Ist das okay? So würde ich nun auch für die einzelnen Monats-Posten verfahren.

  • Den Toner-Vergleich verstehe ich jedoch nicht ganz.

    okay :censored:

    So würde ich nun auch für die einzelnen Monats-Posten verfahren.

    mach Dich einmal bei Google schlau was Aufwand bedeutet.

    Zitat

    Was zählt alles zum Aufwand?

    Zu den Posten, die als Aufwand verbucht werden, rechnet man alle verbrauchten Güter innerhalb einer bestimmten Periode. Dazu zählen verbrauchte Waren, Arbeitsmaterialien, Büroausstattungen, aber auch Lohnzahlungen, Gehälter, Sonderausgaben für Mitarbeiter oder gezahlte Zinsen.

    Ich ergänze:

    Toner, Druckertinte, Strom, Heizung, Miete, Miete für Lizenzen, Mietleasing, u.s.w. ach Abo´s vergessen. Und da das Verbrauchsdinge sind wird auch kein Anlagekonto damit belästigt.

    Nachtrag: und den Jährlichen Verscheiß/Abnutzung an der Kamera, am Auto etc. bucht man einmal im Jahr als AfA. Absetzung für Abnutzung Also auch Aufwand. Daher auch die Konten der 4er-klasse Betrieblicher Aufwand

  • Puh... Aber mach mich ich dann mit einem Software-Abo das für 24-Monate im Vorfeld gezahlt wurde. Also 480 Euro im August 2021? Für 2021 wären das ja nur 100 Euro Abokosten, 2022 dann 240 und 2023 dann 140. Wie verbuche ich das am besten?

  • Zitat

    Betriebskosten versus Anlagekosten: Software-Abonnements werden von Unternehmen bevorzugt, die den Fokus auf ihre betrieblichen Aufwendungen legen. So lassen sich Software-Lizenzierungen auf Abonnementbasis als Betriebsanlagen angeben, während unbefristete Lizenzen als Kapitalaufwendungen verrechnet werden müssen.

    §11 EStG.

    Zitat

    Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird


    Quelle=selbstsuchen.google