Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Vorsteuer für PV-Anlage

  • Hallo liebes Forum,


    ich lese hier seit langer Zeit mit und habe bereits viele wertvolle Hinweise in diesem Forum erhalten - vielen Dank dafür!


    Heute benötige ich bitte Eure Unterstützung bei der Eintragung des IAB für das Steuerjahr 2021 für eine in 2022 zu installierende PV Anlage.


    Zur Ausgangslage: in 2021 habe ich die Entscheidung zur Anschaffung einer PV-Anlage für das Jahr 2022 getroffen. Die Anlage wird größer 10kWp sein und ich werde nach Inbetriebnahme der Anlage die sogenannte Regelbesteuerung wählen. Die Anlage kostet insgesamt € 23.800,00 (Brutto) und ich habe in 2021 bereits € 11.900,00 Anzahlung geleistet. Als Software nutze ich WISO Steuer Sparbuch 2022.


    Nach meinem Verständnis kann ich in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 jetzt einen IAB in Höhe von € 10.000,00 (50% der Netto-Investitionskosten) geltend machen. Meine Frage ist wo und wie genau trage ich den IAB in der Software ein? Ich meine unter "Selbstständige - Gewerbetriebe - laufende Einkünfte - erster Betrieb - EÜR - IAB".


    Außerdem meine ich die Sachlage soweit verstanden zu haben, dass ich für die in 2021 geleistete Anzahlung in Höhe von € 11.900,00 (Brutto) bereits die Vorsteuer in Höhe von € 1.900,00 im Steuerjahr 2021 geltend machen kann. Ist das richtig oder mache ich das erst im Steuerjahr 2022 für die dann erfolgte Gesamtinvestition? Und falls ersteres, wo und wie genau trage ich diese ein? Ich habe ja noch kein Wirtschaftsgut in 2021 angeschafft. Kann ich die Vorsteuer unter "Sonstige Betriebsausgaben - weitere Betriebsausgaben" eintragen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß

    Roedelino

  • ich werde nach Inbetriebnahme der Anlage die sogenannte Regelbesteuerung wählen.

    Regelbesteuerung als Soll- oder Istbesteuerung? Das ist Umsatzsteuer, i.O,

    Nach meinem Verständnis kann ich in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 jetzt einen IAB in Höhe von € 10.000,00 (50% der Netto-Investitionskosten) geltend machen.

    Genauer gesagt in der Einnahmenüberschussrechnung. In der Einkommensteuer gibt es diesen IAB nämlich nicht, weil es an der Unternehmereigenschaft fehlt. Daher gehört ein IAB (sowohl Bildung als auch Verbrauch oder Auflösung) immer zur Einnahmenüberschussrechnung (oder auch Gewinn- und Verlustrechnung) und kürzt den Gewerbeertrag (oder erhöht ihn bei Auflösung). Dein Pfad sieht richtig aus.

    ußerdem meine ich die Sachlage soweit verstanden zu haben, dass ich für die in 2021 geleistete Anzahlung in Höhe von € 11.900,00 (Brutto) bereits die Vorsteuer in Höhe von € 1.900,00 im Steuerjahr 2021 geltend machen kann

    richtig - gehört auch in deine EÜR bzw. hier in die Anlagen im Bau, also nicht ertragswirksam.

    Kann ich die Vorsteuer unter "Sonstige Betriebsausgaben - weitere Betriebsausgaben"

    Mit welchem Modul arbeitest du denn? Dem vereinfachten in der Einkommensteuer oder dem gesonderten Einnahmenüberschussrechnung?

  • Danke für Deine Antwort!

    Kann ich die Vorsteuer unter "Sonstige Betriebsausgaben - weitere Betriebsausgaben"

    Mit welchem Modul arbeitest du denn? Dem vereinfachten in der Einkommensteuer oder dem gesonderten Einnahmenüberschussrechnung?

    Bisher habe ich noch keine Einnahmenüberschussrechnung erstellt. Ich habe vor, dieses erstmalig mit dem vereinfachten Modul in der Einkommensteuer zu machen und damit dann den IAB geltend zu machen. Spricht etwas dagegen?

    ußerdem meine ich die Sachlage soweit verstanden zu haben, dass ich für die in 2021 geleistete Anzahlung in Höhe von € 11.900,00 (Brutto) bereits die Vorsteuer in Höhe von € 1.900,00 im Steuerjahr 2021 geltend machen kann

    richtig - gehört auch in deine EÜR bzw. hier in die Anlagen im Bau, also nicht ertragswirksam.

    Wo finde ich die Eingabemaske in der vereinfachten EÜR?

  • Anlagen im Bau gehören in das Anlagenverzeichnis. Da siehst du noch nichts in der EÜR, da keine Abschreibungen.