Hallo liebes Forum,
ich lese hier seit langer Zeit mit und habe bereits viele wertvolle Hinweise in diesem Forum erhalten - vielen Dank dafür!
Heute benötige ich bitte Eure Unterstützung bei der Eintragung des IAB für das Steuerjahr 2021 für eine in 2022 zu installierende PV Anlage.
Zur Ausgangslage: in 2021 habe ich die Entscheidung zur Anschaffung einer PV-Anlage für das Jahr 2022 getroffen. Die Anlage wird größer 10kWp sein und ich werde nach Inbetriebnahme der Anlage die sogenannte Regelbesteuerung wählen. Die Anlage kostet insgesamt € 23.800,00 (Brutto) und ich habe in 2021 bereits € 11.900,00 Anzahlung geleistet. Als Software nutze ich WISO Steuer Sparbuch 2022.
Nach meinem Verständnis kann ich in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 jetzt einen IAB in Höhe von € 10.000,00 (50% der Netto-Investitionskosten) geltend machen. Meine Frage ist wo und wie genau trage ich den IAB in der Software ein? Ich meine unter "Selbstständige - Gewerbetriebe - laufende Einkünfte - erster Betrieb - EÜR - IAB".
Außerdem meine ich die Sachlage soweit verstanden zu haben, dass ich für die in 2021 geleistete Anzahlung in Höhe von € 11.900,00 (Brutto) bereits die Vorsteuer in Höhe von € 1.900,00 im Steuerjahr 2021 geltend machen kann. Ist das richtig oder mache ich das erst im Steuerjahr 2022 für die dann erfolgte Gesamtinvestition? Und falls ersteres, wo und wie genau trage ich diese ein? Ich habe ja noch kein Wirtschaftsgut in 2021 angeschafft. Kann ich die Vorsteuer unter "Sonstige Betriebsausgaben - weitere Betriebsausgaben" eintragen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Roedelino