Rechnung ohne Umsatzsteuer, nach Ende der Kleinunternehmerregelung, besteuern?

  • Moin,


    ich habe eine unbezahlte Rechnung ohne Ust. aus 2020 (dort war ich noch Kleinunternehmer). Ich muss die Umsatzsteuer seit 2021 abführen. Nun möchte ich eine Mahnung für die Rechnung aus 2020 erstellen.


    Problem:

    Ich denke ich unterliege der "Ist-Besteuerung". (Im Fragebogen damals nicht bewusst etwas anderes angekreuzt). Ich arbeite mit Lexoffice und kann dort eine Mahnung erstellen. Es wird die Rechnung aus 2020 als Vorlage verwendet mit dem alten Text "umsatzsteuerfreie leistungen gemäß §19 ustg". Das ist aber nicht mehr korrekt, oder?


    Soll ich einfach eine neue Rechnung erstellen, mit einer neuen Rechnungsnummer, da ich nun ja die Umsatzsteuer abführen muss? Ich muss bei einer neuen Rechnung leider eine neue Rechnungsnummer vergeben. Oder soll ich die einfach abändern in von RE035 zu RE0035_1.


    Ich muss doch nun in der Mahnung die Umsatzsteuer abführen oder?

    Dafür am besten eine neue Rechnung erstellen und denn auf die alte Rechnung verweisen im Text?


    Vielen dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite mit Lexoffice und kann dort eine Mahnung erstellen. Es wird die Rechnung aus 2020 als Vorlage verwendet mit dem alten Text "umsatzsteuerfreie leistungen gemäß §19 ustg". Das ist aber nicht mehr korrekt, oder?

    Das hier ist aber das Buhl-Forum. Warum fragst Du nicht im entsprechenden Forum die Nutzer Deiner Software?


    Ich muss doch nun in der Mahnung die Umsatzsteuer abführen oder?

    Dafür am besten eine neue Rechnung erstellen und denn auf die alte Rechnung verweisen im Text?

    Abschnitt 19.5 UStAE

    2021-12-31 Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.pdf