Konten des ehemaligen Eigentümers in der EÜR noch sichtbar

  • Guten Morgen Buhl-Forum,


    ich habe ein Anliegen, bei dem ich von Buhl keine wirkliche Antwort bekommen habe.


    Wie ist folgendes mit dem Datenschutz vereinbar bzw. wie händelt Ihr:

    MFH wird zum 31.12.21 verkauft. Die Bankverbindung -1234 und die darin enthaltenen Buchungen des alten Eigentümers werden ja noch für die Betriebskostenabrechnung 2021 benötigt.

    Der neue Eigentümer möchte quartalsweise eine Einnahme-Überschuss-Rechnung sehen. Auf dieser Übersicht ist das Konto des alten Eigentümers zu sehen.


    Ist dies mit dem Datenschutz vereinbar?

    Was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel im Jahr passiert? Dann ist doch sogar noch der Endbestand des alten Kontos ersichtlich.

    Oder man hat es mit häufigen Eigentümerwechseln zu tun und am Ende hat man 10 sichtbare Konten, da man auch Aufbewahrungsfristen hat.


    Vielleicht sehe ich es auch zu kritisch oder habe unrecht.

    Wenn ich aber recht habe, würde ich mich freuen, wenn mir hierzu jemand aus der DSGVO die passende Stelle nennen kann. Dann kann ich mich noch einmal an Buhl wenden.


    Ich danke euch.

  • ThoDuKa

    Hat den Titel des Themas von „Konten des ehemaligen Eigentümers noch sichtbar“ zu „Konten des ehemaligen Eigentümers in der EÜR noch sichtbar“ geändert.
  • Ich sage es mal so: Der alte Eigentümer wird mit dem neuen Eigentümer sowieso Daten austauschen müssen, denn bei einem/r Kaufvertrag/notarielle Urkunde werden sowieso sehr viele Daten ausgetauscht. Oft sitzen diese sich auch bei Notar dann Auge in Auge gegenüber, und die Daten werden vorgelesen...

  • Da bin ich ganz bei dir.

    Nur was ist mit den Kontendaten des Vor-Voreigentümers.


    Wie gesagt, evtl. sehe ich es zu genau. Es stört mich aber auch optisch sehr, dass dort alle jemals mit dem Haus verbundene Bankkonten aufgelistet werden.