Bürobedarf EÜR Vorsteuer

  • Hey,


    bin gerade an meiner ersten EÜR und habe da mal direkt eine frage.


    Ich nutze die Kleinunternehmerregelung muss also keine MwSt in Rechnungen ausgeben.


    Bei dem Wareneinkauf gibt es extra eine Kategorie mit "Wareneingang ohne Umsatzsteuer". Das benutze ich auch wenn ich Waren bekomme.


    Jetzt sehe ich aber das ich in der EÜR "Gezahlte Vorsteuerbeträge Zeile 185" habe die Bürobedarf sind.

    Da habe ich immer den Steuersatz von "19%" angeben. So steht es ja auch auf der Rechnung. Und Vorsteuer kann man garnicht auswählen. Wie bei anderen Konten.

    Muss ich bei Bürobedarf "Steuersatz 0%" auswählen oder ist es ein Fehler im Programm?



    Mit Freundlichen Grüßen und schönen Sonntag


    Martin

  • Bei Bürobedarf/Betriebsbedarf kannst Du 19% Steuer lassen, bezahlen darfst Du die Umsatzsteuer ja, in der EÜR kann das auch aufgeführt sein, was Du an Umsatzsteuer bezahlt hast, nur darfst eben kein Vorsteuerabzug machen

    Umsatzsteuer Jahresmeldung muss halt Null sein, da musst aufpassen, aber wenn Mein Büro richtig eingestellt ist, sollte das ja klappen

  • Bei Bürobedarf/Betriebsbedarf kannst Du 19% Steuer lassen, bezahlen darfst Du die Umsatzsteuer ja, in der EÜR kann das auch aufgeführt sein, was Du an Umsatzsteuer bezahlt hast, nur darfst eben kein Vorsteuerabzug machen

    Nur ein Gedanke:
    Macht diese verausgabte USt als Betriebsausgabe Kleinunternehmers i.S.d. § 19 UStG dann keine Probleme z.B. bei der Anlage von Anlagevermögen (AV, GWG, etc.) oder auch anderen Folgen aus der Kleinunternehmerregelung? Ich persönlich würde immer die gezahlten (Brutto)-Beträge inklusive verausgabter USt einbuchen. Mal abgesehen davon, dass bei seinen Umsätzen die vereinnahmten Beträge, insbesondere die unentgeltlichen Wertabgaben, ja schließlich auch keine USt ausweisen. Das kann m.E. nicht funktionieren.

  • Moin,

    lies Dir diese Anleitungen durch Un kontrollier Deine Einstellungen. Vor Änderungen eine Datensicherung machen.

    Stammdaten: Buchhaltung
    Wie Sie die perfekten Einstellungen für Ihre Buchhaltung in WISO MeinBüro unter „Stammdaten: Buchhaltung“ tätigen, lernen Sie in diesem Abschnitt.
    www.buhl.de

    und ggf.

    Stammdaten: Buchhaltung
    Wie Sie die perfekten Einstellungen für Ihre Buchhaltung in WISO MeinBüro unter „Stammdaten: Buchhaltung“ tätigen, lernen Sie in diesem Abschnitt.
    www.buhl.de

  • Nur ein Gedanke:
    Macht diese verausgabte USt als Betriebsausgabe Kleinunternehmers i.S.d. § 19 UStG dann keine Probleme z.B. bei der Anlage von Anlagevermögen (AV, GWG, etc.) oder auch anderen Folgen aus der Kleinunternehmerregelung? Ich persönlich würde immer die gezahlten (Brutto)-Beträge inklusive verausgabter USt einbuchen. Mal abgesehen davon, dass bei seinen Umsätzen die vereinnahmten Beträge, insbesondere die unentgeltlichen Wertabgaben, ja schließlich auch keine USt ausweisen. Das kann m.E. nicht funktionieren.

    Bei Abschreibungen gibt der Kleinunternehmer ja den Bruttobetrag ein da er kein Vorsteuerabzug machen darf, Betriebsausgaben sind ja inkl der MwSt, wenn die dem enstprechenden Buchungskonto zugeordnet werden, ist es doch richtig wenn man angibt dass der Betrag 19% Steuer enthält, einen Unterschied macht es nicht, sofern das Programm richtig eingestellt ist und diese gezahlte Steuer nicht als Vorsteuer abgezogen wird.


    Im Kontenplan bei den einzelnen Buchungskonten kann man den Steuerschlüssel einstellen "umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug" möglicherweise muss man das jetzt für jedes einzelne Konto das man bebucht einstellen, da bin ich überfragt. Als ich die Kleinunternehmerregelung angewendet habe, hat man in den Stammdaten ein Häkchen setzen können, das es jetzt nicht mehr gibt und man eventuell das jetzt anders vorbereiten muss.

    Hab aber leider auch keine Buhl Anleitung gefunden wie man die Einstellungen vornehmen soll, je nachdem welches Geschäftsmodell man hat.

  • Bei Bürobedarf/Betriebsbedarf kannst Du 19% Steuer lassen, bezahlen darfst Du die Umsatzsteuer ja, in der EÜR kann das auch aufgeführt sein, was Du an Umsatzsteuer bezahlt hast, nur darfst eben kein Vorsteuerabzug machen

    Das ist doch großer Unsinn - spätestens das Finanzamt wird nachfragen, warum bei einem Kleinunternehmern gezahlte Vorsteuern ausgewiesen werden, die weder in einer UStVA stehen noch gezogen werden dürfen.


    Bei Abschreibungen gibt der Kleinunternehmer ja den Bruttobetrag ein da er kein Vorsteuerabzug machen darf, Betriebsausgaben sind ja inkl der MwSt,

    Wenn bei der Buchung 19% angegeben werden, wird eben nicht der Bruttobetrag aktiviert, sondern nur der Nettobetrag!

    Im Kontenplan bei den einzelnen Buchungskonten kann man den Steuerschlüssel einstellen "umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug" möglicherweise muss man das jetzt für jedes einzelne Konto das man bebucht einstellen, da bin ich überfragt.

    Das löst man wie immer über die Firmenangaben, wie oben schon beschrieben.

  • - Bei der EUR darf keine anrechenbare Vorsteuer auftauchen, da man als Kleinunternehmer garkeine Vorsteuer anrechnen darf.

    - Bei der Abschreibung gibt man keinen Bruttobetrag mit Steuer ein, sondern direkt den Nettobetrag. Als Kleinunternehmer trägt man

    aber den Bruttobetrag ein....

    - Firmenangaben gibt es so nicht mehr.

  • ja sicher muss man das und man kann auch wenn man weiss wo und wie und nicht nur das Einnahmenkonto, denn hier gehts um Ausgabenkonten

    Da muss man eben drauf achten dass bei den Ausgabenkonten die man benutzt die Steuer nicht auf Vorsteuer steht

  • Betriebsausgaben sind ja inkl der MwSt, wenn die dem enstprechenden Buchungskonto zugeordnet werden, ist es doch richtig wenn man angibt dass der Betrag 19% Steuer enthält,

    Auf keinen Fall! Bitte, Michael, bring hier nicht so etwas in den Orbit!

    Als Kleinunternehmer sind die Ausgaben stets ohne Vorsteuerschlüssel als Bruttobetrag einzugeben. Das war schon immer so (99,9% Sicherheit). Das Programm bucht die Vorsteuer ein, die der Nutzer angibt, egal ob Kleinunternehmer eingestellt ist oder nicht.

  • Huhu,


    Sorry das ich mich jetzt erst melde, hatten einen kleinen Familien zwischenfall.


    Konnte das Aktuell noch nicht ausprobieren was hier steht. Das mache ich heute Nachmittag.


    Ich weiß das ich bei der Einrichtung des Programms einen Punkt hatte das ich Kleinunternehmer bin. Steht ja auch so auf meinen Rechnungen drauf.


    Was mich wirklich wundert ist das bei "Wareneinkauf" das mit der Vorsteuer da steht. Das hatte ich am Anfang wirklich falsch gemacht.


    Aber bei "Büromaterial" gibt das mit der Vorsteuer halt nicht.


    Ich werde heute Nachmittag in Ruhe noch mal schauen. Habe ja noch Zeit für die EÜR 😄

  • Betriebsausgaben sind ja inkl der MwSt, wenn die dem enstprechenden Buchungskonto zugeordnet werden, ist es doch richtig wenn man angibt dass der Betrag 19% Steuer enthält,

    Auf keinen Fall! Bitte, Michael, bring hier nicht so etwas in den Orbit!

    Als Kleinunternehmer sind die Ausgaben stets ohne Vorsteuerschlüssel als Bruttobetrag einzugeben. Das war schon immer so (99,9% Sicherheit). Das Programm bucht die Vorsteuer ein, die der Nutzer angibt, egal ob Kleinunternehmer eingestellt ist oder nicht.

    Hab das gerade im Demomandanten versucht auszuprobieren ob man eine Ausgabe mit 19% auch ohne Vorsteuerabzug generieren kann und mir ist es nicht gelungen das im Kontenplan einzustellen. Würde meine Meinung dann revidieren und auch zu 0% raten auch wenn mir das widerstrebt.


    Ich kann mich bei mir an eine Ausgabe erinnern bei der die Vorsteuer nicht gezogen wurde, weil bei der Ausgabe 19% Umsatzsteuer ausgewählt war, damals vor Monaten waren in den Steuerauswahlmenüs Vorsteuer und Umsatzsteuer noch getrennte Felder. Musste dann auf 19% Vorsteuer einstellen und erst dann wurde die Vorsteuer gezogen. Aber das scheint es nicht mehr zu geben oder ich finde es nicht.