EÜR Smartphone Private/Gewerbliche Nutzung

  • Hallo,


    ich möchte mir ein neues Smartphone kaufen, dass ich auch 50% für mein Nebengewerbe nutze. Fürs Nebengewerbe führe ich eine EÜR mit dem WISO Steuersparbuch Programm.

    Mein Plan war nun im Anlagevermögen ein neues Wirtschaftsgut aufzunehmen, vom Typ GWG und als Neuanschaffungspreis einfach 50% des Betrags zu nehmen, um so 50% der Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.

    Kann man das so machen oder wie sollte man es eigentlich tun?


    Danke für die Hilfe und Gruß

  • Nein - es gibt kein halbes Wirtschaftsgut. Du hast nur die Wahl entweder voll als Betriebsvermögen und dann GWG oder ganz als Privatvermögen, dann keine Vorsteuer. Weiteres Vorgehen: im ersten Fall monatlich Entnahme von 50% der Telefonkosten als Umsatz mit Umsatzsteuer gegen Privatentnahme, im zweiten Fall monatlich die Hälfte der Telefonnrechnung als Aufwand Telekommunikation auf Privateinlage ohne Vorsteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Plan war nun im Anlagevermögen ein neues Wirtschaftsgut aufzunehmen, vom Typ GWG und als Neuanschaffungspreis einfach 50% des Betrags zu nehmen, um so 50% der Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.

    Kann man das so machen ...?

    Nein.


    .... oder wie sollte man es eigentlich tun?

    Sich etwas intensiver mit dem Programm auseinandersetzen sowie insbesondere auch Zeile für Zeile vorgehen und lesen:


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Deine Überlegungen einbeziehen. ;)

  • Danke für eure Antworten.


    @nesciens: Wenn ich das ganze voll als Betriebsvermögen ins Anlagevermögen bringe, wie mach ich dann praktisch in der EÜR eine solche Privatentnahme? Oder ist dass das, was miwe4 meint?


    @miwe4: Also muss ich das Anfang nächsten Jahres die 50% in das von dir markierte Feld in der Einkommenssteuererklärung eintragen? Wie behält man denn da die Übersicht über die Privatentnahmen oder kann man das bereits jetzt über die Einkommenssteuer-Vorerfassung hinterlegen und später die Daten aus der EÜR importieren?

    Ich hatte gehofft, dass ich das irgendwie in der EÜR die ich aktuell regelmäßig ausfülle hinterlegen kann und dann wenn ich die Einkommenssteuererklärung für 2022 mache, dass das automatisch durch den Import in den entsprechenden Feldern landet.

    Über die Steuerberatung werde ich mal nachdenken.

  • dass in die Einkommenssteuer-Vorerfassung zu notieren

    wozu in der Einkommensteuer?

    Du bist selbständig und musst eine EÜR zum Jahresende erstellen. Folglich gehört das Teil wenn Du es zu 50% Betrieblich nutzt zum Notwendigen Betriebsvermögen und muss dort angegeben/aktiviert und abgeschrieben werden. Voller Kaufpreis (Rechnung)

    Die private Nutzung wird als fiktive Betriebseinnahme gesehen und ist zu versteuern. Sowohl MwSt. als auch ESt.

    • Offizieller Beitrag

    Die private Nutzung wird als fiktive Betriebseinnahme gesehen und ist zu versteuern. Sowohl MwSt. als auch ESt.

    Nicht nur fiktiv. ;)


    Ein Steuerberater kann mir ja auch nicht mit der Bedienung der WISO Steuersoftware helfen.

    Ein bisschen einarbeiten muss man sich ja nun immer in eine Softwarebedienung. Und ein paar Grundkenntnisse im Steuerrecht sind für einen Unternehmer heutzutage eigentlich zwingend. Ansonsten kostet eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe auch nicht die Welt. Und mit den erlangten Kenntnissen tut man sich dann bei der Softwarebedienung sicherlich auch einfacher.

  • Danke, okay ich denke ich habe es einigermaßen verstanden.

    Ich habe das Smartphone jetzt ins Anlagevermögen gebracht als GWG. Dadurch wurde mir direkt die Buchung 19 und 21 angelegt. Zusätzlich habe ich manuell eine Einnahme gebucht auf das Konto 8922 mit 50% * 899 € (brutto) also 449,50 € (Buchung 22).


    Wenn ich nun Anfang nächsten Jahres meine Steuererklärungen mache und die Daten aus meiner EÜR importiere erwarte ich, dass der Betrag der Privatentnahme im markierten Feld (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) von miwe4 auftaucht.


    Habt ihr dazu vielleicht noch Anmerkungen?

  • Du liegst hier vollkommen daneben! Du hast nicht 50% der Anschaffungskosten als Entnahme, sondern 50% der laufenden Telefonkosten und dies jeden Monat. Das heißt, die Telefonrechnung kommt und du buchst sofort 50% davon in Umsatz mit Umsatzsteuer. Die Rechnung selber als Telefonkosten mit Vorsteuer. Und das auf Dauer, nicht nur in diesem Jahr.

    • Offizieller Beitrag

    Du liegst hier vollkommen daneben! Du hast nicht 50% der Anschaffungskosten als Entnahme, sondern 50% der laufenden Telefonkosten und dies jeden Monat.

    Na ja, bei der EÜR unterliegt aber auch der entsprechende GWG-Aufwand bzw. die AfA der unentgeltlichen Wertabgabe mit dem anzuwenden Maßstab, oder?


    Das heißt, die Telefonrechnung kommt und du buchst sofort 50% davon in Umsatz mit Umsatzsteuer. Die Rechnung selber als Telefonkosten mit Vorsteuer. Und das auf Dauer, nicht nur in diesem Jahr.

    Und das dann auch. ;)

  • Na ja, bei der EÜR unterliegt aber auch der entsprechende GWG-Aufwand bzw. die AfA der unentgeltlichen Wertabgabe mit dem anzuwenden Maßstab, oder?

    Also bist du der Meinung, ich kann die Anschaffungskosten schon so wie ich dargestellt habe verbuchen?

    Die laufenden Kosten sind zu vernachlässigen und würde ich eigentlich wie gehabt zum Nachteil meiner Seite einfach privat bezahlen und gar nicht in die EÜR verbuchen.

  • Naja ich benutze es schon zu 50% beruflich, zum telefonieren und im Internet surfen, allerdings betragen meine monatlichen kosten dafür nur 4,99€. Allerdings kann ich dafür ja eine regelmäßige Buchung einrichten, dann habe ich wenig Aufwand und deine Frage kommt vielleicht gar nicht erst auf.