Nebenkostenabrechnung Hausverwaltung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine vermietete Wohnung die von einer Hausverwaltung (WEG) verwalten wird.

    Die Nebenkostenvorrauszahlungen werden monatlich abgebucht.

    Demnächst müsste die Jahresabrechnung für 2021 ins Haus flattern.


    Dort kann es ja nun zu einer Nachzahlung bzw. einer Erstattung kommen.


    Meine Fragen nun:

    1. Gebe ich die Nachzahlung bzw. Erstattung dann bei der Steuer 2022 an, oder bei 2021 (bezahlt wird ja erst 2022).
    2. Wird der Betrag (Nachzahlung/Erstattung) ganz normal unter "Sonstige Kosten" - "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) eingetragen?

    Vielen lieben Dank