Zählertausch/Heiznebenkosten werden anteilig nach Warmwasserverbrauch verteilt?

  • Hallo Hausverwalter-Community,


    ich sitze gerade etwas ungläubig vor der Heizkostenabrechnung. Letztes Jahr mussten alle Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler getauscht werden. Die Kosten dafür habe ich als Heiznebenkosten erfasst. Nun werden Heiznebenkosten aber gemeinsam mit den Brennstoffkosten größtenteils abhängig vom Verbrauch verteilt. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass eine Partei mit sehr wenig oder gar keinem Verbrauch, sich ihre Zähler weitgehend von den anderen Parteien finanzieren lässt. Oder anders herum: Wenn eine Partei besonders viel verbraucht, bezahlt sie obendrein auch noch den größten Batzen an den Kosten aller Zähler. Nach meinem Verständnis müsste das nach Wohneinheiten aufgeschlüsselt werden und hat mit dem Verbrauch nichts zu tun.


    Ist das gängige Praxis oder wäre es rechtlich auch in Ordnung ich nähme diese Zähler aus der Heizkostenabrechnung heraus und verbuche das auf einem Konto mit einem Umlageschlüssel nach Wohneinheiten?


    Viele Grüße und Dank im Voraus

    Sascha Kreher

  • Hallo Sascha,

    weshalb legst du die Kosten der Zähler nicht nach Anzahl je Wohneinheit um?

    Ich habe dafür ein Konto "Tausch Wärmemengenzähler" mit dem Umlageschlüssel "Anzahl". So bekommt jede Wohnung nur die Zählerkosten belastet, die der Wohnung zugehörig sind.

    Beste Grüße

  • Ist das gängige Praxis oder wäre es rechtlich auch in Ordnung ich nähme diese Zähler aus der Heizkostenabrechnung heraus und verbuche das auf einem Konto mit einem Umlageschlüssel nach Wohneinheiten?

    Hier solltest du wissen, dass der Tausch eines Verbrauchszählers NICHT komplett im Jahr des Tausches berechnet werden darf. Du musst die Zähler über 5 Jahre (alles was mit warm zu tun hat) umlegen. Das was du vor hast hält keiner Prüfung stand. Daher die Kosten für den Zähler plus Einbau usw. entsprechend der Kostenrechnung auf die Wohnungen über 5 Jahre umlegen. Ansonsten stimmt die Abrechnung nicht.


    Richtig ist, dass die Kosten bei den Heizkosten abgerechnet werden, sollen. Da das aber - wie du es angegeben hast - Vor- und Nachteile hat, daher gehe ich in Absprache mit den Mieter hin, und berechne die in die Nebenkostenabrechnung.

    Beispiel Anlage Konto 4151 für Umlage Kaltwasserzähler Eichkosten und rechne das nach Einheit und 6 Jahren ab. Alles was Wärme betrifft, entsprechend mit Konto 4152 und über 5 Jahre.


    Dann werden jedem Mieter "sein(e)" Zähler entsprechend umgelegt.

    Denn wenn ein Mieter auszieht, bezahlt er nach deiner Darstellung die Kosten für den Nachmieter.

  • Hallo Errjot,

    vielen Dank für die Darstellung. Ich hab bei meinem Objekt das Glück, dass alle Einheiten von den Eigentümern genutzt werden und die halt nichts an Mieter weiterberechnen. Aber da sich früher oder später vermutlich mal die Problematik mit den Mietern einstellen wird, sollte ich das lieber jetzt anpassen und über die Laufzeit umlegen. Das hat mir auf jeden Fall schonmal geholfen, vielen Dank.


    Jetzt hatte ich vor, den Tausch der Zähler - die Lohnkosten - als Wartungsarbeit an der Heizanlage steuerlich absetzbar nach §35a EStG auszuweisen. Ich vermute mal, das ist zum einen über diese Umlage auf 5 Jahre kaum zu aufzuschlüsseln und vielleicht auch gar nicht abzugsfähig ist?

  • dass alle Einheiten von den Eigentümern genutzt

    Dann gilt so oder so das Abflussprinzip und die Kosten werden im Jahr der Entstehung vollumfänglich umgelegt. So zumindest mein Verständnis der aktuellen Rechtslage.

    Du kannst jetzt einfach den Gültigkeitszeitraum der Kosten auf die Nutzungsdauer anlegen und die Kosten werden dann automatisch in Nebenkostenabrechnung jährlich anteilmäßig berücksichtigt. In der Hausgeldabrechnung eben direkt im ersten Jahr vollumfänglich.

  • Vielen Dank euch beiden. So funktionierts. Rechnung mit Gültigkeitszeitraum bis zum Ablauf der Eichfrist erfasst auf nach Einheiten aufgeschlüsseltes Konto erfasst.
    Eigentümer bezahlen das auf einmal und können den Lohnanteil gleich komplett absetzen.
    Sollte jemand Mieter haben und das umlegen, passiert das anteilig über die Nebenkostenabrechnung - dann darf der Eigentümer das halt selbst nicht mehr geltend machen.

  • Hallo,

    ich vermiete jetzt das zum ersten Mal. Meine Frage lautet: können wir die Heizkörperwärmezähler selbst an den Heizkörper anbringen. Muss danach die korrekte Platzierung der Hkz offiziell abgenommen werden. Was müssen wir beachten. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus mit Ölheizung.

  • die Heizkörperwärmezähler selbst an den Heizkörper anbringen

    Ich gehe davon aus, dass du die Heizkostenverteiler "HKV" meinst. Die kann man auch selbst anbringen, nur ist es damit nicht getan. Denn die Stelle wo sie befestigt werden ist vorgeschrieben. Außerdem müssen die Heizkörper berechnet werden, damit ein sogenannter Umrechnungsfaktor eingetragen werden kann.

    Also Hände weg und lieber einen Fachmann machen lassen.


    Bei der Ölheizung solltest du bedenken, dass das nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung erfolgen muss. Also Endstand zum 31.12. des Vorjahres multipliziert mit dem Literpreis der letzten Tankung des Vorjahres. Dann zum Jahresende des Abrechnungsjahres den Stand eingeben.


    Hoffe du kommst damit zurecht, wenn nicht, melde dich.