Einträge zu Rentenversicherung nicht wirksam - obwohl unter Beitragshöchstsatz

  • Hallo zusammen,


    Aktuell mache ich die Steuererklärung für 2020. Da haben meine Frau und ich geheiratet. Wir haben Zusammenveranlagung ausgewählt.


    Im Abschnitt Algemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge kommt meine Frau auf knapp 1.000€ und ich auf etwa 24.800€

    Demnach lägen wir unter dem Betragshöchstsatz von 50.092€ für Ehepaare für 2020.


    Dennoch ist es föllig egal, was ich eintrage für

    - Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen > Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht

    - Weitere abzugsfähige Versicherungsbeiträge > Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht

    ... ob 5, 500 oder 5000€ auf mich oder auf meine Frau, der erwartete Erstattungswert (oben rechts) bleibt unverändert


    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wo das Problem liegt?


    Danke vorab

    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht, weil man nicht mehr Steuern erstattet bekommen kann als man gezahlt hat? ?(


    Ansonsten bräuchte man schon bereinigte Screenshots sämtlicher betroffenen Eingabemasken sowie der Steuerfestsetzung.

  • Danke miwe4 für den Hinweis.

    Wenn ich z.B. die Angaben für Kinderbetreuung (Kita) erhöhe steigt die berechnete Erstattung weiter.
    Das kann es also nicht sein.


    Von welchen Masken bräuchte man Screenshots?

  • Dennoch ist es föllig egal, was ich eintrage für

    - Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen > Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht

    - Weitere abzugsfähige Versicherungsbeiträge > Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht

    ... ob 5, 500 oder 5000€ auf mich oder auf meine Frau, der erwartete Erstattungswert (oben rechts) bleibt unverändert


    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wo das Problem liegt?

    Schau dir mal in der Steuerberechnung das Blatt "Vorsorgeaufwendungen" an.
    Sonstige Versicherungen sind nur beschränkt abzugsfähig und der Maximalbetrag wohl schon aufgrund der Abzüge Sozialversicherung überschritten...


    Beispiel:

    • Offizieller Beitrag

    - Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen > Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht

    - Weitere abzugsfähige Versicherungsbeiträge > Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht

    Zudem ist hier ja nicht alles mehr abzugsberechtigt, was die Software aber auch sehr gut erläutert. Deshalb eben die bereinigten Screenshots der entsprechenden Eingabemasken.

  • Hallo, Danke für die weiteren Rückmeldungen


    Sofern wir das nun richtig recherchiert haben gibt es hier mehrere Töpfe und Obergrenzen

    1. max 2100 € je Ehepartner nur für

    - Riesterverträge

    2. max 50.092€ (2020) für zusammenveranlagte Ehepaare für
    - Beiträge zur Staatlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge),

    - außerdem Rürupverträge

    - und Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse)

    Um dies auszuschöpfen brauchen beide schon ein deutlich überdurchschnittliches (um die 80.000 brutto/Jahr) oder einer ein sehr hohes Einkommen - alternativ sehr hohe Rürupverträge, aber die sollen ja eh nicht so doll sein. Sprich im Zweifelsfall wird man den Betrag nicht ausschöpfen.

    3. max 1.900€ je Ehepartner für

    - Beiträge zur Krankenkasse,

    - Pflegeversicherung

    und WENN ETWAS ÜBRIG BLEIBT - was für die meisten Angestellten Arbeitnehmer nicht der Fall sein dürfte -

    - dann können hier Beiträge zu anderen Versicherungen und Altersvorsorgeprodukten wirksam werden.


    Da bei uns die 2x1.900 längst ausgeschöpft waren hatten die weiteren Eingaben keinen Einfluss. Der Verweis des Programms, dass im Zusammenhang mit Altersvorsorge der Höchstbetrag von 50.092€ noch nicht ausgeschöpft war, war insofern irreführend, da uns zumindest, nicht klar war, dass hierfür nur drei ganz spezifische Einträge in der Maske berücksichtigt werden. Dies und die drei Grenzen oben habe ich im Program so auch nicht als Erläuterung nachvollziehen können.


    Ich hoffe ich habe es halbwegs richtig zusammengefasst und erspare jemand anderem einen haufen Sucherei.

    Haben die Steuererklärung nun eingereicht. Danke nochmal

    Gruß

    Olilober