Hallo zusammen,
Aktuell mache ich die Steuererklärung für 2020. Da haben meine Frau und ich geheiratet. Wir haben Zusammenveranlagung ausgewählt.
Im Abschnitt Algemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge kommt meine Frau auf knapp 1.000€ und ich auf etwa 24.800€
Demnach lägen wir unter dem Betragshöchstsatz von 50.092€ für Ehepaare für 2020.
Dennoch ist es föllig egal, was ich eintrage für
- Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen > Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht
- Weitere abzugsfähige Versicherungsbeiträge > Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht
... ob 5, 500 oder 5000€ auf mich oder auf meine Frau, der erwartete Erstattungswert (oben rechts) bleibt unverändert
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wo das Problem liegt?
Danke vorab
Oliver