Ungünstig verteilte Freistellungsaufträge, Erstattung , Anlage KAP

  • Danke wieder für eure Antworten. :)


    Zitat

    Besteuert werden damit die 4.612 €. Davon wurden abgezogen der Freibetrag in Höhe von 1.260 €, also besteuert 3.352 €.

    Um eine Überprüfung des Abzuges machen zu können, solltest du die anderen Bescheinigungen mit Erträgen "0,00" angeben, die dort nicht genutzten Freibeträge eintragen und dann die Günstigerprüfung beantragen. Nur dann kann das Finanzamt "richtig" rechnen.


    Hab`s mal dick gemacht. Wo trage ich das den z.B. ein ? Ich finde dazu keine Spalte in der KAP Eingabemaske und in der Bescheinigung wurde auch nichts derart ausgewiesen. Es steht einfach überall eine Null. Ich habe mich das auch schon gefragt wie ich dem Amt erklären kann wie und wo die Freisteller verteilt sind. :/


    Warum der Screenshot von mir oben #16 kommt verstehe ich dennoch nicht nicht. Die Erklärung von nesciens #19 habe ich verstanden. Demnach ist alles sauber ausgeweisen und auch versteuert. Warum soll ich da der Steuereinbehalt zu niedrig sein ? :?:


    Zitat


    Von einer Verrechnung mit einem Verlustverrechnungstopf ist hier nichts zu sehen.


    Also ich sehe das auch nur über das Jahr bei jeder Abrechnung aufgeführt wie dieser Verlusttopf immer geringer wurde und nun komplett verbraucht ist. Also nochmal zusätzlich "nicht versteuerte 1900,xx €" als Gewinn konnte ich übers Jahr nicht feststellen und könnte diese auch nicht nachvollziehen. Den sonst hätte die Bank sofort die Steuer abgeführt.

  • In der Bescheinigung sind die Zeilen doch aufgeführt - und diese sind im Formular eindeutig auch gekennzeichnet.


    Also ich sehe das auch nur über das Jahr bei jeder Abrechnung aufgeführt wie dieser Verlusttopf immer geringer wurde und nun komplett verbraucht ist. Also nochmal zusätzlich "nicht versteuerte 1900,xx €" als Gewinn konnte ich übers Jahr nicht feststellen und könnte diese auch nicht nachvollziehen. Den sonst hätte die Bank sofort die Steuer abgeführt.

    Das kannst du nur aus der detaillierten Aufstellung deiner Bank ersehen. Ich bekomme neben der Steuerbescheinigung (1 Seite, maximal 2) noch eine Depotaufstellung zum 31.12., in der jeder Ertrag aufgeführt ist mit den entsprechenden Verrechnungen oder Steuerabzügen. Und dass diese 1.900 Euro über die Verrechnung hinaus angefallen sind, sagt zumindest die Bank - also mit ihr sprechen, wenn du keine detaillierte Aufstellung hast.

    Und das "zuwenig" resultiert m. E, nach aus den ausländischen Einkünften, bei denen eben nur 15% abziehbar sind. Die genaue Berechnung musst du mit deiner Bank klären, wir können hier nur anhand der Abrechnung Mutmaßungen treffen. Die Abrechnung ist korrekt, sofern die Basiszahlen stimmen, Und das Steuersparbuch rechnet nur das, was eingegeben wird.


    Zum anderen kann das Finanzamt den maximalen Sparerfreibetrag nur ansetzen, wenn du alle (in Worten vollständig und richtig) Steuerbescheinigungen eingibst (auch die mit Nullbeträgen) und auch z. B. Zinsen aus Steuererstattungen etc. nicht "vergisst". Das ist nämlich eine Voraussetzung für die Anlage KAP, sonst gelten die einbehaltenen Beträge (wie auch bei der Lohnsteuer) als endgültig gezahlt. Sonst hast du nur die Option "Überprüfung Günstigerprüfung" oder überhaupt nicht abgeben (siehe Anlage)


    Die Höhe der Erstattung hängt dann von der Summe des zu versteuernden Einkommens ab, nicht nur von deinen Kapitalerträgen.

  • Ich glaube ich lasse diese KAP Sache bleiben. Lieber den Spatz auf der Hand als die Taube auf dem Dach. Ein hick hack ... und am Ende heißt es dann noch ... danke für ihre Angaben wir bekommen dann noch .... xyz €. :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du Dir aber auch sehr sicher sein, dass alle Kapitalanlagen unter die Regelungen der Kapitalertragsteuer fallen (vgl. § 32d Absatz 3 EStG).

  • Da brauche ich mir nicht sehr sicher sein weil das ja logisch ist das alles besteuert wird in diesem Land. :thumbsup:

    Was kann max. passieren ? Die schreiben mich an und wollen das ich diese KAP Sache nachreiche. Wenn nicht gehts durch.

    Ich habe auf jeden Fall wieder was dazu gelernt.

    • Offizieller Beitrag

    Da brauche ich mir nicht sehr sicher sein weil das ja logisch ist das alles besteuert wird in diesem Land. :thumbsup:

    Da irrst Du aber. Da gibt es genügend Möglichkeiten und das kann jeder nur selber prüfen, da man ja auch nur alleine seine Besteuerungsgrundlagen kennt.



    Und für deren Erklärung bzw. die Vollständigkeit der von Dir erklärten Besteuerungsgrundlagen bist Du ganz alleine verantwortlich. Du versicherst mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dir erklärten Besteuerungsgrundlagen.

  • Da brauche ich mir nicht sehr sicher sein weil das ja logisch ist das alles besteuert wird in diesem Land. :thumbsup:

    Was kann max. passieren ? Die schreiben mich an und wollen das ich diese KAP Sache nachreiche. Wenn nicht gehts durch.

    Ich habe auf jeden Fall wieder was dazu gelernt.

    Im Steuerrecht ist es nicht immer logisch - zumal nur ein Beispiel, was nicht über Steuerzahlungen abgedeckt ist (neben denen von miwe4 aufgezeigten):

    Sparbuchzinsen - da hier nur noch Geringstbeträge, fallen in der Regel keine Kapitalertragsteuern mehr an, müssen aber mit aufgeführt werden

    Anlagen bei ausländischen Banken (über Internet ja sehr einfach) - diese sind nicht an das deutsche Steuerrecht gebunden und ziehen daher nicht immer auch deutsche Kapitalertragsteuern ab

    "Darlehen" an Freunde, Bekannte etc. - sofern mit Zinsen (oder Aufschlag oder wie immer das benannt wird) mehr als ausgereicht zurückgezahlt wird, hält der Rückzahlende sicher keine Kapitalertragsteuer nebst Soli ein, also anzugeben.


    Was passieren kann? Verschweigen (weil man der Meinung ist, es passiert ja nichts und es wird eh alles schon vorher versteuert) könnte als (zumindest) Steuerverkürzung interpretiert werden. Und darauf wird schon mit erheblichen Strafen reagiert. Und nur einen Teil angeben, den Rest aber "vergessen"?

    Ich will hier nicht "den Teufel an die Wand malen", aber vielleicht sichtest du einmal deine Bankunterlagen, um hier nach bestem Wissen und Gewissen eine vollständige und wahrheitsgemäße Steuererklärung abgeben zu können.

  • Du hast das (Dein) Problem immer noch nicht verstanden. Aber sei´s drum.

    Grüße


    Scheint so. Wobei ein " Problem" hatte ich doch nie. :/ Wollte nur meine / unseren Feisteller voll ausschöpfen bzw. rückgezahlt bekommen. Da das aber offensichtlich nicht so einfach ist hatte ich nicht gewusst. Dank euch ist mir das ja erstmal bewusst gemacht worrden.

    Werde ich in Zukunft anders lösen bzw. alles neu verteilen. Dann erspare ich mir diesen Zirkus. :thumbsup: