Ungünstig verteilte Freistellungsaufträge, Erstattung , Anlage KAP

  • Hallo


    Ich muss / will zum ersten mal den KAP Bogen ausfüllen , da ich oder besser wir unseren gemeinsamen Freisteller (1602 €) nicht ausgeschöpft haben. Durch die dumme Verteilung der entsprechenden Freistellungsaufträge wurde nun Kapitalertragssteuer einbehalten, die wir in entsprechender Höhe gern zurück fordern möchten.

    Die Jahressteuerbescheinigung der Bank ist gestern angekommen und ich gleich alles ins WISO Sparbuch Anlage KAP übertragen. Was mich jetzt wundert ... die Erstattungssumme die ja oben rechts angezeigt wird änder sich nicht. :/ Meine Frage wäre ... kann das das Programm nicht weil das der Finanzbeamte bei KAP immer machen muss oder wo liegt da mein Fehler.


    Ich hoffe ich habe alles halbwegs gut beschrieben und jemand kann mir da helfen. :saint:

    • Offizieller Beitrag

    Alle Kapitalerträge eintragen, die mit und die ohne ZASt, und dann entsprechend das Kreuzchen zur Anwendung der Günstigerprüfung (antragsgebunden) setzen.


    Suchergebnisse - Buhl Software Forum

    • Offizieller Beitrag

    Was bedeutet ZASt ?

    Zinsabschlagsteuer


    Und ... rechnet das Programm also nicht selber. :/

    Das Programm rechnet selber, wenn Du den Antrag auf Günstigerprüfung stellst/anklickst. Dabei unterstützt Dich das Programm, wenn Du alle Kapitalerträge angibst.


    Alles nachzulesen:


  • Guten Morgen.


    Danke für die Antworten. Ich mache heute Abend mal ein Screenshot zu den Dingen die ich eingetragen habe. Wenn das Wiso Sparbuch wirklich rechnet bekomme ich nur bissl was wieder durch die ausländische Steuer die ich gezahlt hab. Versteh ich aber nicht .... werde Abend dazu ausführlich was schreiben ok ? :thumbup:

  • Wenn das Wiso Sparbuch wirklich rechnet bekomme ich nur bissl was wieder durch die ausländische Steuer die ich gezahlt hab. Versteh ich aber nicht .... werde Abend dazu ausführlich was schreiben ok ? :thumbup:

    Das hast du oben verschwiegen! Für ausländische Steuern gelten andere Regeln laut DBA! Die bekommst du nicht wie die deutsche Kapitalertragsgteuer 1:1 angerechnet, meistens maximal 15%. Den Rest musst du in dem jeweiligen Land zurückfordern, sofern bestimmte Grenzen überschritten sind - hängt vom DBA ab.

  • So ... jetzt habe ich Zeit. ;) Ich versuche mal meine Gedanken und das Ganze ausführlich zu schildern. Im Anhang meine Bescheinigung. Habe da nix zu verbergen daher auch kein Problem das hier hochzuladen.


    Also wie schon gesagt .... ich mache zum ersten Mal diese KAP Sache weil ich mir eigentlich 342€ zurück erhoffe. Ich komme auf die Summe da : 1602€ ( max. Freisteller ) - 1260€ ( ausgeschöpft ) = 342 € ( nicht ausgeschöpft )


    Ihr seht, dass ich 705,99€ Ertragssteuer bezahlt habe und wollte mir den obrigen Betrag zurück erstatten lassen. Soweit meine "einfache und in meinen Augen simple" Idee.
    Was mich erstaunt ist , das die zu erstattende Summe im WISO Steuer sich nicht um meine gedachten Betrag ändert , sondern nur um ca. 90€ :/

    Habe auch mal versucht mit den Zahlen zu spielen aber es passiert nichts. Auch wenn ich aus den 1260 € ne Null mache nicht. Die zu erstattende Summe ändert sich nur wenn ich die anrechenbaren , ausländischen Steuren bissl verändere.


    Kappiere ich nicht !!! Weil hätte ich die vollen 1602€ Freisteller dort gehabt, hätte ich nicht 705,99€ sondern nur 363,99€ versteuern müssen. Und nun bekomm ich die Differenz nicht wieder laut WISO :?:

    Könnt ihr mir da bitte helfen weil ich will die Steuererklärung nicht abschicken bevor ich hier keine Lösung habe. Fehlt ein Haken oder muss ich in nem anderen Bogen das geltend machen ? Man findet im Netz aber auch nichts was wirklich hilft.


  • Summe da : 1602€ ( max. Freisteller ) - 1260€ ( ausgeschöpft ) = 342 € ( nicht ausgeschöpft )

    da sind bei mir aber 342 zu viel ausgeschöpft, nicht zu wenig. Da kommt eher Mehrsteuern auf dich zu und eine Ermahnung des Finanzamtes, nicht mehr als die 1.206 Euro Freibetrag auch zu verteilen. Warum die Bank hier allerdings nicht darauf geachtet hat, weiß ich nicht. Bei der Summe der Erträge müsstest du noch (752,60 - 705,90) = 46,70 Kapitalertragsteuer und (41,39 - 38,82) = 2,57 Euro Solidaritätszuschlag nachzahlen.

  • Guten Morgen ;)


    Echt ? Also jetzt bin ich ja voll von den Socken ... zu wenig bezahlt ? :?:Ich habe 1900,95 € an zu versteuerden Gewinn gemacht und habe ein Freisteller von 1260 € dort hinterlegt gehabt oder ... wie man auch sieht, ausgeschöpft. Ergo muss doch ich die Differenz : 1900,95€ ( Gewinn ) - 1260€ ( erteilter Freisteller ) = 640,95€ sind zu versteuern . :thumbup:

    705,99€ sind aber ausgewiesen und wurden versteuert. Ich vermute mal durch diese ausländischen Steuern oder dem Soli oder was weiß ich . :/ Wäre mir ehrlich gesagt auch egal. Aber ... Warum zu wenig versteuert ? :?:


    Hätte ich den vollen Freisteller dort hinterlegt, hätte ich nicht 705,99 € zu versteuern gehabt sonder nur : 363,99€.

    1602€ ( max. Freisteller ) - 1260€ ( ausgeschöpft ) = 342 € ( nicht ausgeschöpft )


    705,99 € - 342 € = 363,99 €


    Und genau diese 342 € dachte ich... , ...möchte ich .... gern wieder. ;) Komisch nur das WISO mit das nicht "anzeigt" bzw. nicht errechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau diese 342 € dachte ich... , ...möchte ich .... gern wieder. ;)

    Du bekommst keine 342€ "wieder", nur weil in dieser Höhe der Sparer-Pauschbetrag bei diesem Kreditinstitut von Dir nicht freigestellt wurde. Erst recht nicht 1:1. Insbesondere stellt sich hier ja auch die Frage, wo bzw. bei welchem Institut dieser Teil des Sparer-Pauschbetrags bisher als Freistellungsauftrag beauftragt und ggf. in Anspruch genommen wurde. Man splittet diesen Sparer-Pauschbetrag ja meistens über mehrere Institute und so scheinst Du es auch gemacht zu haben. Und entsprechend ist alles in die Software einzutragen. Ansonsten geht die Software (und das FA) davon aus, dass die Freistellung in Höhe des fraglichen Betrags bei anderen Instituten in Anspruch genommen und ausgeschöpft wurde. Und da ja Deine Kapitalerträge alleine bei diesem bescheinigenden Institut über 6.513€ betragen scheint das ja auch nicht so ganz unwahrscheinlich.


    Also:

    Dabei unterstützt Dich das Programm, wenn Du alle Kapitalerträge angibst.



    Und letztlich bliebe noch in der Steuerberechnung zu prüfen, ob nicht die Günstigerprüfung des Programms nach den eingegebenen Daten ergibt, dass die Anwendung der Zinsabschlagsteuerregelung eben für Dich/Euch das günstigere Ergebnis ist.

  • Grüsse und wieder danke für die Antwort


    Also mit den anderen verbleibenden Betrag hast du natürlich recht. Die sind verteilt bei anderen Kreditinstituten.. Dort ist es aber so, Das keine Erträge erzielt wurden und somit der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft beziehungsweise angetastet wurde. Ich habe mir gedacht wenn eine 0 ausgewiesen wird in der Steuer Bescheinigung brauch ich das auch nicht angeben. Wegen den 65xx€ Gewinn erklärt dich damit , da ich noch genug in meinem Verlusttopf hatte und das quasi gegengerechnet wurde.

    Von daher dachte ich schon die 342€ zu bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Von daher dachte ich schon die 342€ zu bekommen.

    Du bekommst im Zweifel weitere 342€ Sparer-Pauschbetrag bei Einbezug aufgrund des Ergebnisses der Günstigerprüfung bei der Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen angerechnet. Und die wirken sich dann im Rahmen Deines Grenzsteuersatzes aus. Was aber nicht bedeutet, dass die Einbeziehung dieser Einkünfte in die ESt-Erklärung günstiger ist als die Anwendung der Abgeltungssteuer i.S.d. § 32d EStG. Deshalb ja mein Hinweis zum Ergebnis der Günstigerprüfung des Programms:

    Und letztlich bliebe noch in der Steuerberechnung zu prüfen, ob nicht die Günstigerprüfung des Programms nach den eingegebenen Daten ergibt, dass die Anwendung der Zinsabschlagsteuerregelung eben für Dich/Euch das günstigere Ergebnis ist.

  • Du, na das was ich nicht will ist hier Steuern nach zuzahlen. :thumbdown: Es wird dir genug genommen in dieses Staat. Für mich jetzt die Frage .... reiche ich den KAP so ein und nehme die 90€ die mir das Wiso Sparbuch daraufhin ausweist ? Ich glaube die günstiger Prüfung wird so oder so gemacht.

    Oder reiche ich , wie jedes Jahr , die Erklärung ohne KAP ein und hab kein Risiko das die mir noch an die Eier gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Du, na das was ich nicht will ist hier Steuern nach zuzahlen. :thumbdown:

    Geht doch bei Günstigerprüfung Steuerbescheinigung gar nicht. Das käme nur bei bestimmten andersartigen Kapitaleinkünften in Betracht, bei denen kein Abzug von ZASt vorgesehen ist bzw. keine Verpflichtung dazu besteht, die aber der Einkommensteuerpflicht unterliegen.


    Ich glaube die günstiger Prüfung wird so oder so gemacht.

    Die Günstigerprüfung ist antragsgebunden, das habe ich oben bereits mehrfach erläutert. Von alleine macht das FA da rein gar nichts. Es heißt ja nicht umsonst "Abgeltungssteuer".


    Oder reiche ich , wie jedes Jahr , die Erklärung ohne KAP ein und hab kein Risiko das die mir noch an die Eier gehen.

    Bitte halte Dich hier mal in der Wortwahl etwas zurück, das ist nicht der Stil hier im Forum.


    Bei Deinen Kapitalerträgen solltest Du Dich eigentlich mit den schon lange anzuwendenden Regelungen zur Abgeltungssteuer eigentlich besser auskennen.

  • Du , wie ich auch schon geschrieben habe , ist es für mich das erste Mal. Denke bitte nicht das das jährlich ansteht bei mir. :rolleyes: Daher...wo soll die Erfahrung herkommen.

    Ich mach heut Abend mal nen Screenshot wo ich denke diese Prüfung zu beantragen ok im Programm ok? Ich werde es einfach mit einreichen. Hab ja nix zu verlieren wenn ichs richtig verstehe.

    Und bzgl der "Wortwahl" ..... ach komm schon,... :saint:

    • Offizieller Beitrag

    Und was soll das sein? Ein Hinweis des Programms zum Ergebnis Deiner Eingaben, den Du uns bisher verschwiegen hast?


    Was ist denn damit:

    Wegen den 65xx€ Gewinn erklärt dich damit , da ich noch genug in meinem Verlusttopf hatte und das quasi gegengerechnet wurde.

    Von alleine wird im Programm und beim FA nichts "quasi gegengerechnet".

  • Jetzt versteh ich garnichts mehr. Verschwiegen ... ja aber was denn nur ? Hab die Bescheinigung sogar hoch geladen.

    Ich schreibe es gern nochmal ... ich habe diese Situation erstmalig und wills einfach richtig machen. Selbst diese Summe an Gewinn sind premiere für mich. Wenns regelmäßig so wäre würde ich doch nicht fragen und hätte Routine. Weiterhin hinterfrage diese Bescheinigung nicht weil sie wird schon so richtig sein. Was also verschweige ich ?

    In der Bescheinigung steht doch eindeutg Gewinne sind 1900,xx €

    Die erste Zeile mit den 4612 € sind die Kapitalerträge. Die haben in meinen Augen den Verlusttopf davon abgezogen und es bleiben eben die 1900,xx € zur Besteuerung übrig ... was logisch wäre. :/

    Ich lerne auf jeden Fall jetzt schon daraus ... nochmal passiert mir das nicht. Ich dachte es wäre einfach und unkompliziert aber da lag ich offensichtlich falsch.

  • Entschuldigung, hatte "Tomaten auf den Augen" und damit einen Zahlendreher produziert (statt 1.260 € 1.620 €).

    Jetzt versteh ich garnichts mehr. Verschwiegen ... ja aber was denn nur ? Hab die Bescheinigung sogar hoch geladen.

    Ich schreibe es gern nochmal ... ich habe diese Situation erstmalig und wills einfach richtig machen. Selbst diese Summe an Gewinn sind premiere für mich. Wenns regelmäßig so wäre würde ich doch nicht fragen und hätte Routine. Weiterhin hinterfrage diese Bescheinigung nicht weil sie wird schon so richtig sein. Was also verschweige ich ?

    In der Bescheinigung steht doch eindeutg Gewinne sind 1900,xx €

    Die erste Zeile mit den 4612 € sind die Kapitalerträge. Die haben in meinen Augen den Verlusttopf davon abgezogen und es bleiben eben die 1900,xx € zur Besteuerung übrig ... was logisch wäre. :/

    Ich lerne auf jeden Fall jetzt schon daraus ... nochmal passiert mir das nicht. Ich dachte es wäre einfach und unkompliziert aber da lag ich offensichtlich falsch.

    Du liest die Bescheingung falsch! Du hattest insgesamt laut Bescheinigung 4.612,50 € Kapitalerträge, in diesen sind die 1.900,xx € Gewinne enthalten, kommen also nicht noch einmal zusätzlich! Von einer Verrechnung mit einem Verlustverrechnungstopf ist hier nichts zu sehen. Daher sind die 1.900,xx € entweder der Rest, der nicht mehr verrechnet werden konnte oder es waren andere Verluste, die nicht mit Gewinnen verrechnet werden können. Hierzu musst du aber eine Aufstellung der Bank erhalten haben.


    Die Rechnung 4.612,50 * 25% kann aber nicht aufgehen, weil in den Erträgen ausländische Erträge enthalten sind. Für diese wurden möglicherweise eben nicht die 25% abgezogen, sondern mehr (in Frankreich sind es 35%). Was davon dann angerechnet wurde, steht in der Bescheinigung auf Seite 2, nämlich 132,11 €.


    Besteuert werden damit die 4.612 €. Davon wurden abgezogen der Freibetrag in Höhe von 1.260 €, also besteuert 3.352 €.

    Um eine Überprüfung des Abzuges machen zu können, solltest du die anderen Bescheinigungen mit Erträgen "0,00" angeben, die dort nicht genutzten Freibeträge eintragen und dann die Günstigerprüfung beantragen. Nur dann kann das Finanzamt "richtig" rechnen.


    Die Bescheinigung ist übrigens auch nachvollziehbar:

    Kapitalerträge 4.612 abzüglich Freibetrag 1.260 = 3.352. Davon 25% KapErtSt = 838 €, davon ab 132 € angerechnete ausländische Steuern = 706 € Kapitalertragsteuer. Hiervon dann der Soli mit 5,5 %.


    Also alles in Ordnung.

    • Offizieller Beitrag

    Du liest die Bescheingung falsch! Du hattest insgesamt laut Bescheinigung 4.612,50 € Kapitalerträge, in diesen sind die 1.900,xx € Gewinne enthalten, kommen also nicht noch einmal zusätzlich!

    Das hatte ich auf meinem kleinen Bildschirm in der Tat auch falsch gelesen. Ändert aber letztlich nichts an dem richtigen Vorgehen und daran, dass man wirklich alles in der Steuerberechnung sowie in den detaillierten Anlagen dazu ersehen kann.


    Von einer Verrechnung mit einem Verlustverrechnungstopf ist hier nichts zu sehen. Daher sind die 1.900,xx € entweder der Rest, der nicht mehr verrechnet werden konnte oder es waren andere Verluste, die nicht mit Gewinnen verrechnet werden können. Hierzu musst du aber eine Aufstellung der Bank erhalten haben.

    Das hatte ich ja auch schon angeschnitten, blieb aber unbeantwortet. Es müssen halt wirklich alle Bescheinigungen geprüft bzw. eingetragen werden. :(


    Jetzt versteh ich garnichts mehr. Verschwiegen ... ja aber was denn nur ?

    Diese Aussage bezog sich ausschließlich auf den im Post davor von Dir angehängten Screenshot, der schon einiges aussagt, wenn er denn so erfolgt ist.