Danke wieder für eure Antworten.
ZitatBesteuert werden damit die 4.612 €. Davon wurden abgezogen der Freibetrag in Höhe von 1.260 €, also besteuert 3.352 €.
Um eine Überprüfung des Abzuges machen zu können, solltest du die anderen Bescheinigungen mit Erträgen "0,00" angeben, die dort nicht genutzten Freibeträge eintragen und dann die Günstigerprüfung beantragen. Nur dann kann das Finanzamt "richtig" rechnen.
Hab`s mal dick gemacht. Wo trage ich das den z.B. ein ? Ich finde dazu keine Spalte in der KAP Eingabemaske und in der Bescheinigung wurde auch nichts derart ausgewiesen. Es steht einfach überall eine Null. Ich habe mich das auch schon gefragt wie ich dem Amt erklären kann wie und wo die Freisteller verteilt sind.
Warum der Screenshot von mir oben #16 kommt verstehe ich dennoch nicht nicht. Die Erklärung von nesciens #19 habe ich verstanden. Demnach ist alles sauber ausgeweisen und auch versteuert. Warum soll ich da der Steuereinbehalt zu niedrig sein ?
Zitat
Von einer Verrechnung mit einem Verlustverrechnungstopf ist hier nichts zu sehen.
Also ich sehe das auch nur über das Jahr bei jeder Abrechnung aufgeführt wie dieser Verlusttopf immer geringer wurde und nun komplett verbraucht ist. Also nochmal zusätzlich "nicht versteuerte 1900,xx €" als Gewinn konnte ich übers Jahr nicht feststellen und könnte diese auch nicht nachvollziehen. Den sonst hätte die Bank sofort die Steuer abgeführt.