Hallo Zusammen,
1. Frage
bei Auswärtstätigen hat mir mein Arbeitgeber anteilmäßig Fahrtkosten steuerfrei erstattet (nein stehen nicht auf der Lohnbescheinigung). Wo genau müssen die eingetragen werden? unter den steuerfreien Erstattungen sind lediglich steuerfreie Erstattungen für Pauschalen Verpflegungen sowie übrige Erstattungen erwähnt. Kommen die evt. in die Erstattungen von Fahrtkosten?
2. Frage
ab dem 21. Kilometer gewährt der Fiskus ab dem 01.01.2021 0,35 Cent. Gilt das lediglich für die Fahrtkostenpauschale oder auch bei Auswärtstätigkeiten?
ich habe mir jetzt einen abgegoogelt und, nein, nichts gefunden was ich ansatzweise verstanden habe.
Danke für euer Feedback
Gruß