2 Fragen: steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber (Fahrtkosten) und 0,35 Cent ab dem 21. Kilometer

  • Hallo Zusammen,


    1. Frage

    bei Auswärtstätigen hat mir mein Arbeitgeber anteilmäßig Fahrtkosten steuerfrei erstattet (nein stehen nicht auf der Lohnbescheinigung). Wo genau müssen die eingetragen werden? unter den steuerfreien Erstattungen sind lediglich steuerfreie Erstattungen für Pauschalen Verpflegungen sowie übrige Erstattungen erwähnt. Kommen die evt. in die Erstattungen von Fahrtkosten?


    2. Frage

    ab dem 21. Kilometer gewährt der Fiskus ab dem 01.01.2021 0,35 Cent. Gilt das lediglich für die Fahrtkostenpauschale oder auch bei Auswärtstätigkeiten?


    ich habe mir jetzt einen abgegoogelt und, nein, nichts gefunden was ich ansatzweise verstanden habe.


    Danke für euer Feedback


    Gruß

  • 1. Frage

    du gibst deine Aufwendungen ein und ziehst dann darunter die steuerfreien Erstattungen ab. Da diese (noch) nicht bescheinigt werden müssen, erfolgt ein Abgleich nicht direkt. Du solltest aber dennoch "ehrlich" die Erstattungen angeben, denn bei einer Lohnsteuerprüfung deines Arbeitgebers werden Kontrollmitteilungen an die FA der Beschäftigten versendet. Dann fliegt deine möglicherweise fehlerhafte Angabe auf.

    2. Die erhöhten Kilometergelder gelten nur für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Bei Dienstreisen hat sich hier nichts geändert (es wird dafür ja auch jeder gefahrene Kilometer gerechnet, bei Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nur die Entfernungskilometer).

  • Hey Nesciens,


    super, danke

    Ich habe die steuerfreien Zuschüsse unter den erhaltenen Pauschalen für Verpflegung eingetragen befürchte aber das es falsch ist.

    Ich finde einfach kein sinniges Feld. Die Zuschüsse wurden lediglich bei Auswärtstätigen erstattet, nicht bei den regulären Fahrtkosten zwischen wOhnung und 1. Tätigkeitsstätte.


    Bin immer noch überfordert.


    Zu Frage 2: danke :)

  • Du gibst deine Reisen ja einzeln ein. Bei jeder Reise kannst du bei den Kilometerangaben direkt die Erstattungen des Arbeitgebers eintragen. Die VMA hast du ja gefunden.