Zusammenveranlagung, finde den Fehler nicht gegenüber der EInzelveranlagung

  • Guten Morgen Ihr Lieben,

    vielleicht kann mir jemand helfen.


    Für meinen Mann und mich habe ich bislang immer eine Einzel-Steuererklärung gemacht, über Elster. Das letzte Mal im Jahr 2019.

    Haben im Sommer 2019 geheiratet und daher wollte ich dann ab 2020 eine Zusammenveranlagung machen. Bisherige Steuerklassen 1 und 1. Jetzt 4 und 4.

    Habe nun gestern die Erklärung für 2020 per Wiso gemacht und wurde bei der Ersparnis stutzig, durch den geringen Wert.

    Bisher waren es immer ca. 800 EUR für meinen Mann und 500 EUR für mich.

    Bei der Zusammenveranlagung kam jedoch nur 250EUR gemeinsam heraus. Also habe ich nochmal eine Einzelveranlagung gemacht, wo wieder die Werte

    aus den Jahren davor mit Elster rauskamen.


    Wie finde ich den Fehler? Oder habe ich einen Denkfehler? Wir können doch keine geringere Ersparnis bei einer Zusammenveranlagung haben als bei

    einer Einzelveranlagung, oder doch?


    Ich brauche Hilfe :)

    LG Silke

    • Offizieller Beitrag

    Wir können doch keine geringere Ersparnis bei einer Zusammenveranlagung haben als bei

    einer Einzelveranlagung, oder doch?

    Warum gibt es denn wohl die Möglichkeit, die Einzelveranlagung der Ehegatten zu beantragen? ;)


    Du kannst das doch auf den Cent genau in der Steuerberechnung Deiner Software nachlesen. Und die Software schlägt Dir/Euch dann doch auch die für die Eheleute günstigste Veranlagungsart vor.

  • Wir können doch keine geringere Ersparnis bei einer Zusammenveranlagung haben als bei

    einer Einzelveranlagung, oder doch?

    Warum gibt es denn wohl die Möglichkeit, die Einzelveranlagung der Ehegatten zu beantragen? ;)


    Du kannst das doch auf den Cent genau in der Steuerberechnung Deiner Software nachlesen. Und die Software schlägt Dir/Euch dann doch auch die für die Eheleute günstigste Veranlagungsart vor.

    Danke miwe4,


    so gut kenne ich mit der Software noch nicht aus, sonst hätte ich ja nicht hier nachgefragt ;)

    Außerdem sagte mit meine Kollege aus der Buchhaltung, dass bei 4/4 eine Zusammenveranlagung sinnvoller sei.. daher kam ich nur auf

    den Trichter :)

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem sagte mit meine Kollege aus der Buchhaltung, dass bei 4/4 eine Zusammenveranlagung sinnvoller sei.. daher kam ich nur auf

    den Trichter :)

    Blödsinn, das hat damit nun rein gar nichts zu tun und kommt immer auf die individuellen Besteuerungsgrundlagen der Partner an.


    so gut kenne ich mit der Software noch nicht aus, sonst hätte ich ja nicht hier nachgefragt ;)

    Dann sollte man sich aber die Zeit nehmen und alle Erläuterungen der Software zu den Eingabemasken sowie auch die Erläuterungen zu der Steuerberechnung intensiv studieren.


    Und auch ein bisschen Einarbeitung in die Software mit einem Musterfall, siehe auch Hinweis Billy, kann da nicht schaden.

  • Leider bin ich durch die Erläuterungen nicht weiter gekommen und bin daher etwas kopflos.

    Natürlich probiere ich aus, aber vielleicht erwarte ich auch zu viel :)


    Also bleiben meine Fragen erstmal unbeantwortet, aber danke schon mal mit den Hinweis der Besteuerungsgrundlagen :)