Fortbildungskosten oder Dienstreise

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr eine 2 jährige Ausbildung im öffentlichen Dienst (Beamter) abgeschlossen und meine theoretische sowie praxis Ausbildung wo ich abgeordnet wurde immer als Dienstreise geltend gemacht wo ich u.a. nicht nur die einfache KM-pauschale sondern die tatsächlichen KM. also hin und zurück bekommen habe. Nun war ich letztes Jahr auch nach der Ausbildung noch auf einem mehrwöchigen Lehrgang und wollte diesen auch wieder so geltend machen. WISO verunsichert mich jetzt mit dem Baustein Fortbildungskosten. Dort ist nämlich nur von der einfachen KM-Pauschale die Rede.


    Jetzt bin ich wie gesagt verunsichert wie ich verfahren soll.


    Ich habe auch gerade beim Finanzamt nachgefragt und dort wurde mir mitgeteilt das auch bei Fortbildungen die tatsächlichen KM geltend gemacht werden.

    Ist das nun bei WISO in dem Info Video falsch dargestellt? :/

    • Offizieller Beitrag

    WISO verunsichert mich jetzt mit dem Baustein Fortbildungskosten.

    Ein Programm namens WISO gibt es nicht. Man sollte die genutzte Software(-Version) bei softwarebezogenen Fragen dann schon genauer benennen.


    WISO verunsichert mich jetzt mit dem Baustein Fortbildungskosten. Dort ist nämlich nur von der einfachen KM-Pauschale die Rede.

    Dann solltest Du Dich einmal mit der Programmbedienung auseinandersetzen. In meinem WISO Steuer-Sparbuch lassen sich die verschiedenen Rechenwege, die immer zu demselben Ergebnis kommen, wunderbar auswählen:


    Und wie Du siehst, machen bereinigte Screenshots alles, auch Fragestellungen, immer sehr viel aussagekräftiger. ;)

  • hast recht es sind die tatsächliche Km wenn es nicht die erste Arbeitsstätte ist. Hatte das video dann falsch verstanden.

  • Ich finde leider hier nicht die richtige Antwort zu meinem Anliegen daher die Frage.


    Ich bin letztes Jahr mit meiner 2 jährigen Ausbildung beim Zoll fertig geworden. Für die Abordnungen zu den jeweiligen nicht 1. Tätigkeitsstätten so wie zb. das Fortbildungszentrum konnte ich Reisekosten geltend machen (hin und rückfahrkosten anstatt der Pauschale). So weit so gut.


    Wie schaut es aber nun mit meinem Eigensicherungs- und Bewaffnungslehrgang (ESB) nach Abschluss der Ausbildung aus? Kann ich diesen auch als Reisekosten geltend machen oder muss es als Fortbildungskosten laufen? Und wenn letzteres, gibt es dort keine tatsächlichen Kosten und es zählt nur die 0,30€ Entfernungspauschale auch wenn das ganze nicht bei der 1. Tätigkeitsstätte läuft? Dies suggeriert mir WISO nämlich, daher würde die Unterscheidung schon wichtig sein für mich da es einen großen Unterschied macht ob tatsächliche Kosten oder die KM-Pauschale.

  • Oh je ich habe sogar noch gesucht und diesen Beitrag nicht mehr gefunden Danke dir. Das Thema ist bei mir aufgepoppt da das FA bezüglich der von mir geltend gemachten Fortbildungskosten nachfragt.


    Es geht hier im wesentlichen wie auch die letzten Jahre nämlich um die tatsächlichen Fahrzeugkosten da diese bei mir sehr hoch waren.

    Habe dazu ein Bild eingefügt und die Stelle markiert. Dies macht doch einen deutlichen Unterschied am Ende.



    Ich hatte heute daraufhin aber heute eine Passage im Steuersparbuch 2022 zu Fortbildungskosten gefunden die mich im Bezug auf die Pauschale bei Fortbildungskosten verunsichert hatte. Auch hier habe ich es beigefügt. Die Passage suggeriert wieder das bei einer Fortbildung unabhängig von der Tätigkeitsstätte nur die KM-Pauschale gewährt wird. Wie kann einen das nicht verwirren? Das Programm gibt jedoch bei Fortbildungs- sowie Reisekosten gleichermaßen die Angabe der tatsächlichen Kosten her.


    Ich bin also eigentlich weiterhin nicht schlauer was nun richtig ist.


    in Programm namens WISO gibt es nicht. Man sollte die genutzte Software(-Version) bei softwarebezogenen Fragen dann schon genauer benennen.

    Und streng genommen geht es bei meiner Frage um keine Software bezogene Frage sondern um die rechtliche Handhabe ob Pauschale oder tatsächliche Kosten geltend gemacht werden können.

    • Offizieller Beitrag

    Oh je ich habe sogar noch gesucht und diesen Beitrag nicht mehr gefunden Danke dir.

    Da brauchst Du doch nur auf die eigenen Beiträge unter Deinem Nicknamen zu klicken. ;)


    Das Thema ist bei mir aufgepoppt da das FA bezüglich der von mir geltend gemachten Fortbildungskosten nachfragt.


    Es geht hier im wesentlichen wie auch die letzten Jahre nämlich um die tatsächlichen Fahrzeugkosten da diese bei mir sehr hoch waren.

    Selbstverständlich fragen die bei hohen Kilometerleistungen nach und überprüfen ggf. die Schlüssigkeit Deiner gemachten Angaben anhand geeigneter Nachweise.


    Die Passage suggeriert wieder das bei einer Fortbildung unabhängig von der Tätigkeitsstätte nur die KM-Pauschale gewährt wird.

    Da wird gar nichts suggeriert. Es wird Dir doch alles ganz genau erläutert. Und die entscheidenden Hinweise hast Du doch sogar selber markiert.

  • Meine Screenshots hast du gesehen? In einem steht es so und im anderen so das es bei Fortbildungskosten eben nur die Kilometerpauschale zum Tragen kommt. Schau es dir doch bitte mal an den Letzten Screenshot.


    Ich frage deswegen weil letztes Jahr wollten Sie mir bei den Reisekosten auch nur die Kilometerpauschale anerkennen aber durch Einspruch und Verweis auf ReisekostenGrundsatz haben sie die tatsächlichen Kosten erstattet. Dies waren aber Reisekosten und keine Fortbildungskosten so wie dieses Jahr angegeben. Was übrigens auch Teil meiner Frage war ob es nun Reisekosten oder Fortbildungskosten sind.

  • Eigentlich verwirrst du mich mit jeden beitrag nur noch mehr. Auch deine jetzige Frage verstehe ich nicht. Ich möchte eigentlich einfach nur wissen ob ich tatsächliche Kosten anstatt der Kilometerpauschale(0,30€) geltend machen kann für oben genannte Fortbildung.


    Tatsächlich kenne ich den unterschied nicht Um auf deine Frage zurückzukommen . ich sehe jetzt nämlich gerade das einmal von Kilometerpauschale und einmal von Entfernungspauschale die Rede ist. Das habe ich übersehen aber den Unterschied kenne ich tatsächlich nicht. Kannst du mir das erklären?

    • Offizieller Beitrag

    Fahrten Wohnung<->1.Tätigkeitsstätte = Entfernungspauschale (das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel ist für diese unbeachtlich)

    Fahrten anlässlich Dienstreisen bzw. nach Reisekostengrundsätzen = Kilometerpauschale für tatsächlich gefahrene Kilometer in Abhängigkeit des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels bzw. tatsächliche Kosten

  • Ok ich habe den kleinen Unterschied übersehen bei den Wörtern. Danke dir für den Hinweis und die Aufklärung. Dann ist das ja schick und ich kann tatsächliche Kosten ansetzen.