Mieterwechsel - kurzer Leerstand der Wohnung / Umlage der Kosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel und der korrekten Abrechnung. Mir ist durchaus bewusst, dass im Leerstand einer Wohnung entstehende Kosten durch den Vermieter zu tragen sind. Was aber, wenn der Leerstand noch innerhalb des Mietverhältnisses des alten Mieters liegt.


    Beispiel: Das Mietverhältnis des alten Mieters endet zum 31.03., die Schlüsselübergabe und Endzählerablesung erfolgt bereits zum 20.03.. Ab 01.04. beginnt das neue Mietverhältnis.

    Da zwischen dem 20.03. und dem 31.03. nicht alle Zähler stillstehen (Grundwärme Heizung,....), wird sich die Einzugsabelsung zum 01.04. von der Endablesung zum 20.03. unterscheiden.

    Wie stelle ich diesen Sachverhalt im HV dar?


    Vorab besten Dank für Eure Ideen.


    Beste Grüße

  • Wie stelle ich diesen Sachverhalt im HV dar?

    Im Prinzip ganz einfach. Denn du musst die Endstände zum Monatsende des Mieters eintragen, denn er hat bis zum 31.3. die Wohnung gemietet, bis zu diesem Zeitpunkt muss er für den Verbrauch aufkommen.

    Das ist Standard innerhalb einer Vermietung. Klar ist, dass der Mieter vorher schon seine neue Wohnung bezieht, daher aber nicht von der Verpflichtung befreit ist, Verbrauchskosten wie Heizung zu übernehmen.

    Etwas andere wäre, wenn dann z. B. am 21.3. der neue Mieter einziehen würde, dann bekommt er die Verbrauchszahlen ab diesem Zeitpunkt berechnet.

  • Vielen Dank errjot. Heißt dann aber auch, dass ich die Zählerstandserfassung im Zweifel ohne Beisein des alten Mieters durchführen muss. Bisher habe ich die Ablesungen immer im Beisein des Mieters durchgeführt und maximale Transparenz zu haben. Danke & Gruß