Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel und der korrekten Abrechnung. Mir ist durchaus bewusst, dass im Leerstand einer Wohnung entstehende Kosten durch den Vermieter zu tragen sind. Was aber, wenn der Leerstand noch innerhalb des Mietverhältnisses des alten Mieters liegt.
Beispiel: Das Mietverhältnis des alten Mieters endet zum 31.03., die Schlüsselübergabe und Endzählerablesung erfolgt bereits zum 20.03.. Ab 01.04. beginnt das neue Mietverhältnis.
Da zwischen dem 20.03. und dem 31.03. nicht alle Zähler stillstehen (Grundwärme Heizung,....), wird sich die Einzugsabelsung zum 01.04. von der Endablesung zum 20.03. unterscheiden.
Wie stelle ich diesen Sachverhalt im HV dar?
Vorab besten Dank für Eure Ideen.
Beste Grüße