Anlage FE 1 / Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

  • Hi zusammen,


    ich versuche mich aktuell an dem Feststellungsbescheid analog den vorherigen Erklärungen meines Steuerberaters.

    Hier ist mir folgendes aufgefallen.


    Ausgangslage: Ein Objekt, zwei Eigenntümer, wobei nur ich ein Darlehen unterhalte.


    Auf Seite 1 der laufenden Einkünfte. Hier hat der Steuerberater den Gewinn nach Abzug ALLER Kosten erfasst (bei Punkt 5 -abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen). Wichtig auch nach Abzug meiner Zinskosten.


    Auf Seite 2 hat er bei dem Punkt "abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen" meinen Anteil an den Einnahmen erfasst (ist ja korrekt) UND hat bei Punkt 8 "Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderausgaben...) und die Hälfte meiner Schuldzinsen als Minus.


    Bei dem 2 Eigentümer, der kein Darlehen hat, wurde der identische Betrag als positiver Wert dargestellt.


    Ein paar Jahre davor wurde es wieder anders gemacht. Hier wurden die kompletten Schuldzinsen des Darlehens bei mir als Minus erfasst und beim 2 Eigentümer nichts.


    Die Frage die sich mir stellt. Da die Schuldzinsen bereits bei dem Gewinn nach Abzug ALLER Kosten verteilt wurden, kann ich diese doch nicht nochmal bei der Verteilung der Sonderausgaben erfassen. Auch wenn man es wie in dem einem Fall bei dem 2 Eigentümer wieder drauf schlägt.


    Für mein Verständnis müsste ich es doch nur bei dem 2 Eigentümer wieder drauf schlagen, da bei dem Gewinn nach Abzug ALLER Kosten, diese zugunsten dem 2 Eigentümer verteilt wurden.

    Was ihn aber nicht betrifft, da es nur meine Schuldzinsen sind.


    Das Finanzamt hat bisher alle Erklärungen bestätigt. Warum auch immer.


    Wie erfasse ich es nun aber korrekt?


    Kann mir jemand hier weiterhelfen?


    Danke