Fernstudium und Homeoffice - Arbeitszimmer inklusive Strom/Internet absetzen - Wie angeben?

  • Hallo zusammen,


    wie kann ich mein Arbeitszimmer inklusive Strom/Internet für mein Fernstudium als auch für meine berufliche Tätigkeit absetzten?


    Ich habe nun unter Werbungskosten / Arbeitszimmer das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit angeben (Prozentangabe wieviel Zeit ich das Zimmer für die berufliche Tätigkeit genutzt habe) .


    Jetzt kann ich auch das Arbeitszimmer für mein Fernstudium angeben, wo muss ich das nun machen? Unter Fortbildung und dann sonstige Kosten? Kann ich dann hier auch erneut die Strom und Internetkosten für das Fernstudium angeben?


    Viele Grüße
    crasher

    • Offizieller Beitrag

    Das müsste Die doch schon eigentlich schon so klar sein, dass Du nicht mehr als 100% der anteilig auf das Arbeitszimmers entfallenden Ausgaben geltend machen kannst.

  • Das müsste Die doch schon eigentlich schon so klar sein, dass Du nicht mehr als 100% der anteilig auf das Arbeitszimmers entfallenden Ausgaben geltend machen kannst.

    Ich habe aber unter "Anteil der beruflichen / betrieblichen Nutzung" 46% hinterlegt. Allerdings nutze ich das Zimmer für ca. Xx Prozent auch noch für das Fernstudium. Und wo kann ich das angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist dem Bereich zuzuordnen, dem auch die sonstigen Kosten dieses Studiums zuzuordnen sind und wird demgemäß im Bereich "Verwaltung" des Arbeitszimmers bei den Nutzungsarten abgefragt.

  • Das ist dem Bereich zuzuordnen, dem auch die sonstigen Kosten dieses Studiums zuzuordnen sind und wird demgemäß im Bereich "Verwaltung" des Arbeitszimmers bei den Nutzungsarten abgefragt.

    Unter Werbungskosten/Arbeitszimmer/Nutzung des Arbeitszimmers kann ich nur die berufliche Tätigkeit angeben. Kannst du bitte deine Antworten konkreter ausführen?

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du bitte deine Antworten konkreter ausführen?

    Wie konkret denn noch? Es gibt den Zusammenhang mit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG) oder eben Sonderausgaben (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG) (mal abgesehen von den anderen Einkunftsarten). Entsprechend ist zuzuordnen.

  • Hast du denn für deine unselbständige Tätigkeit überhaupt die Möglichkeit, mehr als den Pauschalbetrag geltend zu machen? Sofern dir hierfür vom Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz gestellt wird (gilt auch, wenn wegen Corona vermehrt von zu Hause gearbeitet werden musste), kannst du hier maximal den Höchstbetrag ansetzen. Sollte der anteilige Betrag darunter liegen, ist dieser die Grenze.

    Für deine selbständige Tätigkeit musst du auch prüfen, ob das Arbeitszimmer der steuerlichen Definition eines Arbeitszimmer entspricht. Du solltest auf Nachfragen des Finanzamtes gefasst sein, wenn du dies erstmalig ansetzt (auch nach mehrmaligem Ansetzen noch möglich).

    Die Aufteilung machst du wie von miwe4 beschrieben. Für die selbständige Tätigkeit gehört das in die EÜR, es gibt gesonderte Konten hierfür. Wenn du über die Verwaltung die Zuordnung zu deiner selbständigen Tätigkeit machst, sollten die Aufwendungen dort zu finden sein.

    Bitte auch beachten: wenn hier mehr als 50% angesetzt werden und das Arbeitszimmer im eigenen Haus/Wohnung ist, muss das Arbeitszimmer samt anteiligem Grund und Boden als notwendiges Betriebsvermögen aktiviert werden (Privateinlage mit dem Teilwert). Und alles muss gut dokumentiert werden, auch der Nutzungsanteil.