Geldkonto 1693 für alle Buchungen in der EÜR?

  • Hallo,

    bisher habe ich für meine EÜR meist auf das Konto "Bank" geführt.

    Jetzt habe ich gehört, dass es für die EÜR das spezielle Gegenkonto 1693 gibt,

    dort könne alles verbucht werden.

    Ist das so richtig? Braucht es keine anderen Konten?

    Siehe hier:

    Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Auswertung, der das reine Zufluss-/ Abflussprinzip (§ 11 EStG) zu Grunde liegt. Buchen Sie mit Verbindlichkeitskonten, weichen Sie davon ab.

    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiU-f_1-Yb3AhUZD-wKHZs_BlEQFnoECAQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev.de%2Fdnlexom%2Fv2%2Fcontent%2Fdocuments%2F0906049%2Fpdf&usg=AOvVaw0cP38LIrBWoMzToOHv62hb

  • BZW in Wiso EÜR finde ich 1371 Verechnungskonto für 4/3 nicht ergebniswirksam (1371 SKR 03, 1486 SKR 04)

    Muss ich also nur auf diese Konto buchen und kann "Bank" ganz weglassen?

  • Also kann man auf Verrechnungskonten buchen?

    kann man. Wenn Du genau definierst was ergebniswirksam und nicht ergebniswirksam ist, und das nicht bis zu einer Prüfung anstehen lässt.

    Ich als Unternehmer mit der Prämisse

    ist auch nicht nötig für die EÜR.

    Man sollte es in der EÜR nicht unnötig kompliziert machen.

    wäre da aber bei der Nutzung eher vorsichtig.

    Aber jeder wie er kann.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Geldkonto 1693 für ALLE Buchungen in der EÜR?“ zu „Geldkonto 1693 für alle Buchungen in der EÜR?“ geändert.
  • die einfachste Art für die EÜR zu buchen, wird nicht unterstützt?

    Doch. und, dass eben nicht alle Datev-Konten enthalten sind.

    Und google mal was ergebniswirksame,- aufwandwirksame,- ergebnisneutrale Sachverhalte 4/3 sind.


    Du kannst Deine BF auch mit Excel nebst Schuhkarton machen, und die Anmeldungen nebst Erklärungen etc. über Elster online versenden. Da gibt es keine Konten welche das Zusammenspiel von Steuerschlüssel und Zuordnung zu den Zeilen Kennzahlen der Formulare steuern.

  • wie wäre es, trotz eingeschränkter Buchführungspflicht einmal einen kostenpflichtigen Berater zwecks Erstberatung aufzusuchen, oder einen Abendkurs zu besuchen. Evtl. hört man da etwas anderes als Du im Eingangspost erwähnt hast.

    Jetzt habe ich gehört, dass es für die EÜR das spezielle Gegenkonto 1693 gibt,

    dort könne alles verbucht werden.

  • Es geht doch auch "nur" und das Gegenkonto (anstelle von Kasse, Privat etc.). Ergebniswirksam werden die Buchungen auf den Ertrags- und Aufwandskonten natürlich schon. Vielleicht auch einfach einmal die Auswertungen machen, um zu sehen, was zum Jahresergebnis führt! Sicher nicht das Konto 1371.

  • Danke für das Stichwort "Gegenkonto". Damit führt die Suche sofort zu einem Erfolg.

    Lektion 25 - Drei Grundsätze der einfachen Buchführung und der Buchungssatz
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    Der Zahlungsweg (bar, Überweisung, Kreditkarte etc.) muss nicht benannt werden und somit es ist nicht notwendig, Konten wie „Kasse“, „Bank“ etc. überhaupt zu führen. Es reicht, dass für alle der genannten Zahlungswege und für die Verbindlichkeiten aus LuL stellvertretend ein einziges Gegenkonto benutzt wird und zwar das „Verrechnungskonto EÜR“.


    Auch bei den Betriebseinahmen ist es in der einfachen Buchführung (EÜR) nicht notwendig, den genauen Zahlungsweg (bar, Überweisung bzw. Forderungen, Verbindlichkeiten, etc.) zu benennen. Es ist ausreichend, bei jedem Geschäftsvorfall als Gegenkonto grundsätzlich das „Verrechnungskonto EÜR“ zu verwenden.

  • Einkommensteuer: Einnahmen-Überschuss-Rechner muss kein Kassenbuch führen – GSG-Partner


    Wenn der Unternehmer seine Einnahmen-Überschuss-Rechnung lediglich mit einer gesonderten Belegablage ermittelt, müssen die Belege über Einnahmen und Ausgaben geordnet abgelegt werden. Auf den Ausgangsrechnungen ist zu vermerken, ob und wann der Kunde bar bezahlt hat.

    Bei einer Aufzeichnung durch Buchführung sollten Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet werden. Der Buchungssatz lautet: Privatentnahmen an Erlöse. Bar gezahlte Betriebsausgaben sollten auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet werden. Der Buchungssatz lautet Betriebsausgaben an Privateinlagen.

    Möglich, aber weniger empfehlenswert ist es auch, das Konto „Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam“ (1371 SKR 03, 1486 SKR 04) zu verwenden.

    Vermieden werden sollte die Verwendung des Kontos „Kasse“ (1000 SKR 03, 1600 SKR 04). Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es keine Bestandskonten und somit auch kein Kassenkonto. Wird dieses freiwillig verwendet, muss auch ein Kassenbuch geführt werden und dieses muss vollständig sein.

  • Es geht doch auch "nur" und das Gegenkonto (anstelle von Kasse, Privat etc.). Ergebniswirksam werden die Buchungen auf den Ertrags- und Aufwandskonten natürlich schon. Vielleicht auch einfach einmal die Auswertungen machen, um zu sehen, was zum Jahresergebnis führt! Sicher nicht das Konto 1371.

    Danke noch einmal für die konstruktive Hilfe! Das kommt hier nicht oft vor. ;)