Hallo,
ich bin Fotograf als Kleinunternehmer und habe mir letztes Jahr eine neue Kamera gekauft (2800 Euro). Dies wurde in der EÜR als Sonstige BGA (490) gebucht und wird über AfA auf 7 Jahre abgeschrieben. Es gab auch diverse Zugänge zum Wirtschaftsgut (Akkus, Objektive) etc.
Nun werde ich dieses Jahr leider auf eine andere Kamera umsteigen müssen. Hierfür würde ich eine neue Kamera kaufen (für ca. 2000 Euro). Hierzu habe ich diverse Fragen:
- Darf ich die alte Kamera einfach auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen? Brauche ich dafür einen Kaufvertrag oder muss ich sogar Gewährleistung geben? Eine Rechnung muss ich ziemlich sicher erzeugen.
- Soll ich für die Kamera eine neue Anlage erzeugen, oder kann ich die neue Kamera einfach als neuen Zugang eintragen, und die alte Kamera als Abgang?
Schon einmal vielen Dank und LG,
Andy