Kleinunternehmer Fotograf: Verkauf von Anlagevermögen

  • Hallo,


    ich bin Fotograf als Kleinunternehmer und habe mir letztes Jahr eine neue Kamera gekauft (2800 Euro). Dies wurde in der EÜR als Sonstige BGA (490) gebucht und wird über AfA auf 7 Jahre abgeschrieben. Es gab auch diverse Zugänge zum Wirtschaftsgut (Akkus, Objektive) etc.

    Nun werde ich dieses Jahr leider auf eine andere Kamera umsteigen müssen. Hierfür würde ich eine neue Kamera kaufen (für ca. 2000 Euro). Hierzu habe ich diverse Fragen:

    - Darf ich die alte Kamera einfach auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen? Brauche ich dafür einen Kaufvertrag oder muss ich sogar Gewährleistung geben? Eine Rechnung muss ich ziemlich sicher erzeugen.

    - Soll ich für die Kamera eine neue Anlage erzeugen, oder kann ich die neue Kamera einfach als neuen Zugang eintragen, und die alte Kamera als Abgang?


    Schon einmal vielen Dank und LG,

    Andy

  • - Darf ich die alte Kamera einfach auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen?

    Ja


    Brauche ich dafür einen Kaufvertrag

    besser wär es, aber Quittung ist immer besser

    oder muss ich sogar Gewährleistung geben?

    ebay Deutschland

    Oder zum angesetzten Preis aus Anlagevermög. entnehmen. (Erlöse aus Verkäufe Sachanlagen 19% USt.) dann ist das kein gewerblicher verkauf. (Ohne Gewährleistung)

    Soll ich für die Kamera eine neue Anlage erzeugen,

    Ja. Und AfA wieder 7 jahre

  • Hallo,
    ich trage nun den Abgang in der Anlage ein. Ich verkaufen die Kamera privat ohne Gewährleistung und übertrage nur die Garantie. Der Preisverlust ist höher als die jährliche AfA Abschreibung. Die Zugänge zum Wirtschaftgut werden bei der neuen Kamera weiter genutzt. Daher bin ich hier massiv verwirrt was ich eintragen soll, im Speziellen verstehe ich noch nicht, auf welche Konten man die Abgänge buchen soll? Also beim Abgang in meiner Betriebsanlage 490:

    Welches Abgangskonto: ?


    Erlös auf welches Sachkonto? Ist hier 8829 (Erlöse aus Verkäufen Sachanlagenvermögen (bei Buchgewinn)) richtig?

    Zudem erstelle ich einen Kundenrechnung mit einem Posten, der auch ein Erlöskonto braucht. Welches ist das? Auch 8829 wie oben?


    Vielen Dank schon einmal und LG,
    Andy

  • Der Preisverlust ist höher als die jährliche AfA Abschreibung.

    warum jährliche AfA? die kumulierte AfA ist dafür maßgeblich wie der Buchwert bei Entnahme ist.

    Die Zugänge zum Wirtschaftgut werden bei der neuen Kamera weiter genutzt.

    wie das?

    Du kannst die ehemaligen Zugänge zur alten Kamera (wenn sie überhaupt noch zur neuen passen) zum Zeitwert zur neuen hinzu buchen.

    Welches Abgangskonto: ?

    kommt darauf an mit welchem Wert sie noch in 0490 steht und wie der Marktwert bei Entnahme ist. (der Erlös den Du letztlich erzielst)

    da stehen 2320 Verlust und 2720 Ertrag zur Auswahl

    Zudem erstelle ich einen Kundenrechnung mit einem Posten, der auch ein Erlöskonto braucht.

    wenn Verlust dann 8800 bei Gewinn 8829

  • Okay, super, vielen Dank für die vielen Infos.

    Die Kamera hatte 2800 Euro gekostet. Nutzungsdauer in Jahren: 7.

    Als Zugänge gibt es Objektive, Akkus und Speicherkarten. Diese kann ich alle auch bei der neuen Kamera nutzen. Alle Zugänge liegen ca. bei 900 Euro.

    Restwert Anfang des Jahres der ganzen 490 lag Angang des Jahres bei 3288 Euro (Ein Jahr AfA abgezogen).


    Jetzt werde ich die Kamera für 1900 Euro verkaufen. Die Zugänge bleiben jedoch alle erhalten.

    Ich mache also deutlich Verlust, daher: Abgang Konto 2320.

    Sachkonto Erlös 8800.


    Bei der Kundenrechnung gibt es jedoch in der Eingabemaske keine Erlöskontos mit Verlust zur Auswahl sondern nur die mit Gewinn: 8829. Was soll hier rein?


    Außerdem bin ich noch sehr verwirrt wie ich mit den Zugängen umgehen soll. Muss ich den Restwert der Zugänge manuell berechnen (über 7 Jahre Afa) und sie dann einfach wieder alle der neuen Kamera hinzufügen?

    Vielen, vielen Dank. Das Thema ist übel...

  • Zum Thema hätte ich eine weitere Frage:


    ich bin kleinunternehmer und auch Fotograf. Wird ein Anlagengut nach Ablauf der Nutzungsdauer (Objektiv 8 Jahre) verkauft und daher aus dem Betriebsvermögen entnommen, handelt es sich um einen Abgang. Wie buche ich die Abschaffung in der Anlage? Die Anlage ist ja bereits komplett abgeschrieben? Wenn ich mein Anlagegut (Objektiv) aus meiner Anlage ausbuchen (Abschaffen) möchte, kommt die Meldung: " Der Restwert des Anlageguts kann nicht ermittelt werden und die Abschaffung kann nicht gebucht werden".