Hallo,
bin Einzelunternehmer (EÜR, Ist-Versteuerung) und habe im 1. Quartal 2022 etwas gekauft, bei dem direkt nach Erhalt klar war, dass ich es nicht behalten werde. Die Rückgabe & Rückerstattung erfolgt aber erst im 2. Quartal. Am Liebsten würde ich dazu nun gar nicht erst die VSt geltend machen. Darf ich den Kauf einfach auf Durchlaufender Posten buchen und bei der Rückerstattung dann wieder ausbuchen, so dass Kauf und Rückgabe meine Zahlen gar nicht beeinflussen?