Kredit belastete Immobilie geerbt - wie angeben

  • Hallo liebe Community,


    ich habe letztes Jahr im März eine Wohnung von meinen Eltern überschrieben bekommen. Auf der Wohnung war noch eine Restschuld circa 70k€, die ich quasi mit übernehmen sollte.


    Aus finanzieller Sicht hat es sich für mich mehr gerechnet, das alte Darlehen von meinen Eltern vorzeitig abzulösen und ein neues Darlehen aufzunehmen zu besseren Konditionen.


    Es wurde die abzulösende Summe als Darlehen aufgenommen plus ein Betrag von circa 30k € für Renovierungen. Die zusätzlichen 30k€ wurden durch die Immobilie zusätzlich abgesichert, da der Marktwert deutlich über dem Kreditanspruch lag und die Konditionen natürlich somit günstiger waren, als einen Kredit für die freie Verwendung aufzunehmen.


    Die Frage ist nun wie ich das ganze in WISO angeben muss gegenüber dem FA. Bei einer reinen Schenkung inkl. Übernahme des Darlehens, ist dieser Fall theoretisch relativ einfach.


    Ein paar zusätzliche Informationen:


    - Die Wohnung ist eine Kapitalanlage --> Vermietet

    - Die 30k€ wurden zusätzlich von mir an meine Eltern gegeben, damit die Ihre eigene Wohnung renovieren können.


    Meine Fragen:


    - Trage ich nun in WISO unter "Daten zur Anschaffung / Herstellung" das Datum der Überschreibung/Schenkung an mich ein oder das Datum des Erwerbs durch meine Eltern?

    - Führe ich die Abschreibung im Prinzip einfach nur fort? Nehme ich den Betrag 70k oder 70k + 30k + Nebenkosten und schreibe diesen Betrag über 50 Jahre ab?

    - Die Zinsen für das Darlehen, können ja als Werbungskosten angerechnet werden. Ich vermute mal, dass die Zinsen auf die 30k€ nicht anrechenbar sind. Wie kann ich das am saubersten lösen, da bei der Bank ein Kredit über die gesamte Summe von 100k läuft.



    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung,

    Krepton

    • Offizieller Beitrag

    - Die 30k€ wurden zusätzlich von mir an meine Eltern gegeben, damit die Ihre eigene Wohnung renovieren können.

    Nicht zufällig die Wohnung, die sie Dir auch übertragen haben (Vorbehaltsnießbrauch?)? Was sagen Eure vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich? Ansonsten könnte man auch eine weitere Teilentgeltlichkeit neben der vorweggenommenen unterstellen. Und hinsichtlich der Übernahme der Verbindlichkeiten besteht ja auch schon eine Teilentgeltlichkeit.


    Ich vermute mal, ... .

    Das ist doch der typische Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Diesen sollte man eigentlich schon vor Abschluss irgendwelcher Verträge beauftragen. Da dem Forum aber eine weitergehende steuerliche Beratung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, schließe ich den Fall und bitte insoweit um Verständnis.


    Bitte wende Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.