Anmietung WMZ umlegen

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage zur Heizkostenabrechnung:


    Ich habe über einen Dienstleister 4 WMZ angemietet, von denen 3 je einer Wohnung und der 4. der Allgemeinheizung (Hausgang etc.) zugeordnet ist.


    Nun stellt sich die Frage, wie ich diese in die Heizkostenabrechnung einbringen kann? Alle 4 als Allgemeine Heizkosten abrechnen wäre falsch, da die anderen Parteien ja je die Miete der anderen Zähler mitzahlen würde.
    Ich habe aber auch keine Möglichkeit gefunden, analog den Nebenkosten, die einzelne Mietkosten auf die Heizkostenabrechnung der einzelnen Parteien zuzurechnen?


    Dann würde nur der Weg bleiben, die Kosten der Anmietung auf die Nebenkosten abzurechnen? Formal nicht ganz korrekt, allerdings von der Zuordnung her am korrektesten?


    Oder gibt es hier andere Vorgehensweisen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße

    Christoph

  • Oder gibt es hier andere Vorgehensweisen?

    Mit Sicherheit, wenn ich es richtig deute. Du hast mindestens 2 Wohneinheiten (oder mehr) und nur bei einer 3 WMZ eingebaut sind. Das kann nicht sein, denn pro Wohnunmg reicht in der Regel ein WMZ. Oder hast du HKV, aber auch das wäre egal, denn du kannst die Heizkostenabrechnung nicht mittels Messgeräten erstellen, denn dafür müssen in ALLEN Wohneinheiten die Geräte vorhanden sein.

    Was uninteressant ist, dass einer für den Hausgang überhaupt eingebaut ist.

    Die Kosten für Flur und evtl. Treppenhaus bezahlt die Allgemeinheit heißt, dass die unterscheidlichen Verbrauchszahlen auf alle umgelegt werden.


    So, nun sage uns bitte, welche Konstellation du in dem Objekt hast, denn um eine richtige Auskunft geben zu können sollten die Grunddaten vorliegen. Du kennst dein Haus, wir hier nicht.


    Ich vermute aber vorsichtig, dass du da Probleme hast oder bekommen kannst, wenn du das machst wie angedeutet. Bitte schau dir die Betriebs- und Heizkostenverordnung einmal an. Lohnt sich!

  • Sorry für die nicht ausreichende Erläuterung!


    Ich habe insgesamt 3 Wohneinheiten (1x Selbstbewohnt, 1x vermietet, 1x leer) welche je mit einem WMZ ausgestattet sind.

    Dazu habe ich noch einen WMZ, über welchen ich die Allgemeinwärme abrechnen (Hausgang).

    Für alle WMZ zahle ich die gleiche Jahresmiete.


    Betriebs- und Heizkostenverordnung sind mir geläufig - die Miete für die WMZ kann und darf ich ja umlegen.


    Für mich ist das Problem, dass ich mit dem WISO Hausverwalter die Miete pro WMZ nicht jedem Benutzer als einzelne Position in der Heizkostenabrechnung zusätzlich (wie in der Nebenkostenabrechnung) aufführen kann...!


    Danke vorab!

  • (wie in der Nebenkostenabrechnung) aufführen kann...!

    Ok dann sieht es schon besser aus!


    Die Mietkosten für die WMZ werden in Konto 45xx "Miete HKV" (HKV ändern in WMZ) gebucht, denn die gehören in die Heizkosten. Bitte keine Summen irgendeinem Mieter zubuchen, das wäre falsch!


    Die gehören in die Heizkosten. Wie angedeutet, der WMZ für den Flur ist unangebracht, den der die vermietet hat hat Dollar in den Augen gehabt. Denn dies sind Gemeinschaftsräume und werden von allen Mietern mit getragen. Nur einen WMZ auf Allgemeinheit umzulegen geht nicht. Bei einem Gartenwasserzähler geht das, aber nicht bei einem WMZ.

    Den würde ich eleminieren und nach Ablauf der Eichfrist nicht mehr wechseln lassen.

  • Ich fasse es nochmals so zusammen wie ich es verstanden habe:


    Die Gesamtkosten aller angemieteten Zähler werden in die Heizkostenabrechnung über das Konto 45xx gebucht und dann im Prinzip auf alle gleichermaßen umgelegt (natürlich dann in Abhängigkeit von Verbrauch und Größe der Grundfläche)?


    Und zum Thema WMZ: Wie kann ich dann "ermitteln" welcher Anteil der Gesamtenergie in den Hausgang geflossen ist? Oder spielt das dann keine Rolle und die Mehrverbrauchte Energie wird, da kein Zähler, auf alle entsprechend umgelegt?


    Vielen Dank!

  • (natürlich dann in Abhängigkeit von Verbrauch und Größe der Grundfläche)?

    Hier ist die Grundfläche falsch, da der Verbrauch ja mittels WMZ erfasst wird. Etwas anderes ist es, wenn es um die Grundkosten geht, die wird nach der Wohnfläche berechnet. Also 30% Grundfläche und 70% nach Verbrauch, so würde das dann abgerechnet, wenn du es so angelegt hast.


    Der Verbrauch, der nicht gemessen wird (Flur) wird anteilig durch die Vorgaben im Programm auf alle Mieter umgelegt.


    Da du ja in allen Wohnungen je einen WMZ hast, ist das schon eine saubere Abrechnung. Den vom Flur kannst du also weg lassen, denn den kannst du nicht speziell umlegen.