Einkommensteuer bei Wohnungsverkauf innerhalb 10-Jahres-Frist

  • Hallo zusammen,

    das ist mein erster Beitrag im Forum, versuche meine Frage so gut, wie es geht zu erklären.

    Ich benutze Software Tax 2022, erstelle gerade Steuererklärung fürs Jahr 2021.


    In dem Jahr wurde Eigentumswohnung verkauft, die mir und meinem Exehemann gehört hat (per Teilungsversteigerung verkauft).

    Die Wohnung war 9 Jahre in unserem Besitz, esrte 6 Jahre haben wir da gewohnt, danach 2 Jahre vermietet, 1 Jahr stand leer.

    Das heißt, man muss so genannte Spekulationssteuer zahlen, also Einkommenssteuer aufs Gewinn (wenn ich mit meinem Leier Wissen richtig verstehe :/).


    Im Jahr 2021 habe ich Januar bis Dezember Arbeitlosengeld (steuerfreie Einnahmen) bekommen und im Dezember gearbeitet, Steuerklasse 2, da ich alleinerziend bin. Das soll heißen, das ich besonders günstigen Steuersatz habe, wenn ich richtig verstehe.


    Um das zu erfassen gehe ich zu:

    >Private Veräußerungen >>Veräußerung eines bebauten Grundstück >>Art des Vorganges: Anschaffung, Veräußerungen im Privatvermögen. Stimmt bisher? :/

    Gebe weitere Daten ein, Kosten usw. Komme in meinem Fall zum Gewinn iHv 80 000€

    Nach den Eingaben zum Wohnungverkauf erhöht sich meine Nachzahlung um knapp 20 000€.


    Das heißt Steuersatz ca. 25%


    Wo im Programm kann ich meinen Steuersatz sehen? Und/oder wie berechnet das Program?


    Laut Info aus Internet soll Gewinn multipliziert auf mein Steuersatz im Jahr 2021 die Nachzahlung ergeben.

    Und ich dachte, dass ich in dem Jahr besonders günstigen Steuersatz hatte, wegen Arbeitslosengeld.


    Wenn ich mit meinen Fragen in dem Forum falsch bin, wende ich mich natürlich gerne an Steuerberater.

    Aber vielleicht gebe ich irgendwas falsch ein und/oder der Steuersatz 25% ist schon günstig :pillepalle:


    Bitte seid lieb, bin nicht erfahren :oops:


    Liebe Grüße

    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Ich benutze Software Tax 2022, erstelle gerade Steuererklärung fürs Jahr 2021.

    Das t@-Forum befindet sich allerdings hier (klick mich!).


    In dem Jahr wurde Eigentumswohnung verkauft, die mir und meinem Exehemann gehört hat (per Teilungsversteigerung verkauft).

    Die Wohnung war 9 Jahre in unserem Besitz, esrte 6 Jahre haben wir da gewohnt, danach 2 Jahre vermietet, 1 Jahr stand leer.

    Das heißt, man muss so genannte Spekulationssteuer zahlen, also Einkommenssteuer aufs Gewinn (wenn ich mit meinem Leier Wissen richtig verstehe :/ ).

    Ja.


    Im Jahr 2021 habe ich Januar bis Dezember Arbeitlosengeld (steuerfreie Einnahmen) bekommen und im Dezember gearbeitet, Steuerklasse 2, da ich alleinerziend bin. Das soll heißen, das ich besonders günstigen Steuersatz habe, wenn ich richtig verstehe.

    Das Einkommensteuergesetz kennt, in Abhängigkeit von Familienstand und Veranlagungsart, nur eine Tabelle (Grundtabelle/Splittingtabelle).


    Wenn ich mit meinen Fragen in dem Forum falsch bin, wende ich mich natürlich gerne an Steuerberater.

    Aber vielleicht gebe ich irgendwas falsch ein und/oder der Steuersatz 25% ist schon günstig :pillepalle:

    Das solltest Du Dir bzw. Ihr Euch in der Tat überlegen. Denn wenn Ihr beide noch Eigentümer seid, dann ist ja ggf. auch die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich.


    Bitte seid lieb, bin nicht erfahren :oops:

    Das hat nichts mit lieb oder nicht lieb zu tun, sondern vielmehr mit dem Steuerberatungsgesetz. Dem Forum ist aufgrund dessen nämlich eine Steuerberatung nicht gestattet.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer bei Wohnungsverkauf“ zu „Einkommensteuer bei Wohnungsverkauf innerhalb 10-Jahres-Frist“ geändert.