Werbungskosten werden nicht angezeigt

  • Guten Abend zusammen,


    ich bin dabei, meine erste Steuererklärung mit der APP zu machen. Leider scheitere ich wohl etwas an der Bedienung.

    Folgende Situation:

    Ich arbeite. Für die Arbeit habe ich mir (bzw. die APP) an Werbungskosten abgerechnet:

    • 550 € Home-Office Pauschale
    • 2.817 € Arbeitsmittel (Neuer Computer)

    Allerdings werden die Angaben ignoriert. Meine derzeitige Erstattung beträgt 15,10 € für 14 Tage, die ich in der Firma vor Ort war.



    Egal wie ich an den Werten schraube, ich bekomme die APP nicht dazu, die Werbungskosten einzurechnen.
    Weiß jemand zufällig Rat?

    Viele Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du das bedacht?

    Davon abgesehen:

    2.817 € Arbeitsmittel (Neuer Computer)

    Und der wird nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt? Der Anteil der privaten Mitnutzung muss ggf. abgegrenzt werden, bei fehlenden Aufzeichnungen i.d.R. zumindest 50%.

  • Hey Billy,
    danke für deine Nachricht.


    Ich bin mir nicht ganz sicher. Soweit ich weiß, können Computer, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden, ab 2021 vollständig abgeschrieben werden. Also würde das doch unter zu viel gezahlte Steuern fallen. Den Kaufpreis bekomme ich nicht wieder, klar. Aber die Mehrwertsteuer? Habe den Kaufpreis in der App angegeben und die 2.800 € als Wert ausgegeben bekommen. In der Rechnung sind auch nur 560€ an Steuer angegeben, daher wundert es mich auch gerade wie die App auf 2,8k € kommt.

    Die Home-Office-Pauschale kann als Pauschale doch auch grundsätzlich abgeschrieben werden, oder? Das Finanzamt weiß ja gar nicht, dass ich im Home-Office arbeite. Ergo → Zu viel gezahlte Steuer.

    Hey miwe4,

    danke für deine Nachricht.


    ich habe 80% angegeben. Den neuen Rechner benutze ich hauptsächlich nur zum Arbeiten. Mein alter Privatrechner ist für meine Arbeit zu schwach. Deswegen die Neuanschaffung. Mein Privatrechner ist noch vorhanden und im Einsatz, nur eben nicht für die Arbeit.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ich habe 80% angegeben. Den neuen Rechner benutze ich hauptsächlich nur zum Arbeiten. Mein alter Privatrechner ist für meine Arbeit zu schwach. Deswegen die Neuanschaffung. Mein Privatrechner ist noch vorhanden und im Einsatz, nur eben nicht für die Arbeit.

    Das FA wird Dich aber im Zweifel fragen wie Du den Wert ermittelt hast. Bei hohem beruflichen Nutzungsumfang stellt sich zudem die Frage, warum der AG dieses Arbeitsmittel dann nicht zur Verfügung stellt oder sponsert.

  • Hallo ihr zwei,
    danke für eure Antworten. Ich merke, es ist wohl keine Fehlbedienung der APP, sondern eher mein Irrglaube.

    Um eventuell Kommunikationsmissständen vorzubeugen, würde ich gerne etwas klarstellen wollen. Ich glaube, ich schieße über das Ziel hinaus.

    • Ich habe einen Rechner für Netto 2.900 € gekauft, den ich grob überschlagen im Home-Office zu 54,55 % für die Arbeit nutze.
      (Bei drei Home-Office Tagen hab ich 24 Stunden Arbeitszeit. Sagen wir ich benutze den Rechner unter der Woche noch für jeweils 4 Stunden pro Tag privat, dann wären das 20 Stunden. Dann wären das ca 54,55 % der benutzen Zeit für die Arbeit)

      Umsatzsteuer sind dabei 560 €. Kann ich diese 560 € abschreiben, wenn der Kauf im Februar 2021 liegt? Das ist mein eigentliches Ziel, mehr will ich eigentlich gar nicht.

    In beziehe mich dabei auf diesen Buhl.de Artikel

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Umsatzsteuer sind dabei 560 €. Kann ich diese 560 € abschreiben, wenn der Kauf im Februar 2021 liegt? Das ist mein eigentliches Ziel, mehr will ich eigentlich gar nicht.

    Du schreibst als Privatperson keine Umsatzsteuer ab, sondern Du hast Anschaffungskosten in Höhe des von Dir tatsächlich gezahlten Kaufpreises. Diesen schreibt man üblicher Weise auf die gewöhnliche Nutzungsdauer ab. Aufgrund der Sonderregelung kann man auch alles sofort "anschreiben". Alles natürlich nur insoweit, als auch eine tatsächliche berufliche Nutzung nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann. Ohne spezielle Aufzeichnungen bieten sich hier immer die gängigen 50:50 an.


    Und alles sind nur Werbungskosten, auch die Kosten des Home-Office, die "nur" Dein zu versteuerndes Einkommen mindern und entsprechend Deines Grenzsteuersatzes eben Deine zu zahlende Einkommensteuer.


    Hast Du Dir Deine Programmfunktionen diesbezüglich und die umfangreiche Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen überhaupt mal etwas intensiver angeschaut? Solltest Du mal machen. ;)

  • Ich merke, das funktioniert nicht so wie ich mir das vorgestellt hatte.

    Hast Du Dir Deine Programmfunktionen diesbezüglich und die umfangreiche Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen überhaupt mal etwas intensiver angeschaut? Solltest Du mal machen.

    Das gibt dann wohl die Abendlektüre.

    Danke Euch beiden für die Hilfe, habt ein schönes Wochenende :)