Vorkasse Rechnung über vollen Betrag, Lieferung noch nicht erbracht - Endrechnung notwendig?

    • Offizieller Beitrag

    Für die Rechnung i.S.d. UStG aus Deiner Sichtweise nicht.

    kommt darauf an ob er Soll oder Ist-versteurer ist, und, ob Monats o. Quartalszahler

    Warum kommt es darauf an? Ändert doch trotzdem nichts. Bei Sollversteuerung eh nicht und bei Istversteuerung ist es von den Zahlungen durch den Leistungsempfänger abhängig.

  • Da es sich in meinem Fall um eine Rechnungsstellung VOR Lieferung handelt, entstehen VSt und Ust in dem Moment wo die Rechnung vorliegt UND die Zahlung geleistet wurde. Soll-und Ist-Versteuerung spielen in diesem Fall keine Rolle. Der Zeitpunkt der vereinbarten (und der ggf. davon abweichenden, verschobenen) Lieferung dürfte insofern sowohl für mich, als auch für meinen Kunden hinsichtlich der Buchhaltung irrelevant sein, richtig?


    Und wie schätzt ihr meine anderen Fragen ein?


    1. Kann meine Rechnung so bleiben wie gehabt (Bezeichnung als "Rechnung" statt "Vorauszahlungsrechnung" und Nennung des zukünftigen Lieferdatums als "Lieferdatum: 29.04.22" statt "Lieferung noch nicht erfolgt, geplantes Lieferdatum 29.04.22")


    2. Ist eine Endrechnung nötig, auch wenn bereits der komplette Betrag im Voraus gezahlt wird?


    3. Buche ich die erhaltene Zahlung dann direkt auf 8400 Erlöse 19%?

  • Da es sich in meinem Fall um eine Rechnungsstellung VOR Lieferung handelt, entstehen VSt und Ust in dem Moment wo die Rechnung vorliegt UND die Zahlung geleistet wurde. Soll-und Ist-Versteuerung spielen in diesem Fall keine Rolle.

    Das hat doch nichts damit zu tun ob die Rechnungsstellung VOR Lieferung erfolgte.

    Im Normalfall ist ein Unternehmer SOLL-Versteurer und kann auf Antrag IST-Versteurer werden.

    Zitat

    Sollversteuerung ist die "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten", Istversteuerung ist die "Besteuerung
    nach vereinnahmten Entgelten".
    Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig,
    bei Istversteuerung erst beim Geldeingang.

    Kann meine Rechnung so bleiben wie gehabt

    Ja


    Ist eine Endrechnung nötig,

    Nein, weil ja schon eine RECHNUNG gestellt wurde


    Buche ich die erhaltene Zahlung dann direkt auf 8400 Erlöse 19%?

    Ja

  • Danke für deine Antworten.


    Bei der Sache wegen Soll- und Ist-Versteuerung muss ich dir aber widersprechen:

    - Für den Kunden fällt die Vorsteuer bei Vorkasse-Zahlung an sobald er die Rechnung erhalten UND bezahlt hat (egal ob er Ist- oder Soll-Versteuerer ist) und

    - Für mich fällt die Umsatzsteuer bei Vorkasse-Zahlung erst an, sobald ich die Zahlung zu meiner Rechnung erhalte (ebenfalls egal ob ich Ist- oder Soll-Versteuerer bin).

    Daher ist es aus steuerlicher Sicht auch irrelevant, ob die Lieferung sich nun in den Mai verschiebt oder nicht.

    Quelle: https://www.billomat.com/magaz…umen-und-vorauszahlungen/


    Würde mich trotzdem freuen, wenn das nochmal jemand ( miwe4 ?) im Hinblick auf meinen Fall bestätigen könnte und wäre auch über weitere Meinungen/Bestätigungen zu meinen anderen Fragen sehr dankbar (die Meinungen gehen hier in verschiedenen Foren auseinander, daher wärs wirklich cool ein paar fundierte Aussagen zu erhalten):


    1. Kann meine Rechnung so bleiben wie gehabt (Bezeichnung als "Rechnung" statt "Vorauszahlungsrechnung" und Nennung des zukünftigen Lieferdatums als "Lieferdatum: 29.04.22" statt "Lieferung noch nicht erfolgt, geplantes Lieferdatum 29.04.22")


    2. Ist eine Endrechnung nötig, auch wenn bereits der komplette Betrag im Voraus gezahlt wird?


    3. Buche ich die erhaltene Zahlung dann direkt auf 8400 Erlöse 19%?


    4. Ist es richtig, dass es aus steuerlicher Sicht überhaupt keinen Unterschied macht, ob die Lieferung wie vereinbart im April oder doch erst im Mai stattfindet?

  • lavender: Ja, genauso hab ich das geschrieben :) Keine Ahnung was du mir mit dem Zitat meines Textes sagen willst?


    Würde mich nach wie vor über weitere Meinungen zu meinen Fragen freuen:


    1. Kann meine Rechnung so bleiben wie gehabt (Bezeichnung als "Rechnung" statt "Vorauszahlungsrechnung" und Nennung des zukünftigen Lieferdatums als "Lieferdatum: 29.04.22" statt "Lieferung noch nicht erfolgt, geplantes Lieferdatum 29.04.22")


    2. Ist eine Endrechnung nötig, auch wenn bereits der komplette Betrag im Voraus gezahlt wird?


    3. Buche ich die erhaltene Zahlung dann direkt auf 8400 Erlöse 19%?


    4. Ist es richtig, dass es aus steuerlicher Sicht weder für den Kunden noch für mich einen Unterschied macht, ob die Lieferung wie vereinbart im April oder doch erst im Mai stattfindet?

  • Keine Ahnung was du mir mit dem Zitat meines Textes sagen willst?

    das sind Gedankenpunkte gewesen damit Du über Dein Geschriebenes mal nachdenken solltest.

    aber vorher § 20 UStG lesen.

    Freundlicherweise gleich ein Zitat daraus:

    Zitat

    Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.

    Und wie oben zu sehen, kennst ja den Unterschied zwischen vereinbartem und vereinnahmten Entgelt also SOLL und IST-Be/versteuerung.

  • Ich kenne den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung. Trotzdem weiß ich nicht, was das mit meiner Frage zu tun hat da bei Vorkassrechnungen für die Entstehung von VSt und USt ausschließlich das Vorliegen einer Rechnung und deren Bezahlung Ausschlag gebend sind.

    Aber danke dir trotzdem für deine Antworten, ich würde mich dennoch über weitere Einschätzungen freuen :/