Vorkasse Rechnung über vollen Betrag, Lieferung noch nicht erbracht - Endrechnung notwendig?

  • Hallo zusammen,

    wenn ein Unternehmer 5 Werkzeuge bei mir bestellen möchte und ich die Zahlung als Vorkasse-Zahlung erhalten möchte, muss ich dann wie folgt vorgehen?


    1. Ich vereinbare, die Werkzeuge per Vorkasse vor Lieferung abzurechnen und vereinbare als Lieferdatum den 29.04.
    2. Ich schreibe eine "Vorauszahlungsrechnung" (oder "Vorkasse-Rechnung" - oder ist das das gleiche?!)
    - vergebe darin eine ganz normale Rechnungsnummer aus meinem regulären Nummernkreis
    - gebe eine Zahlungsfrist (28.04.22) und meine Bankdaten an
    - und füge den Hinweis hinzu "Die Lieferung ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erfolgt. Voraussichtliches Lieferdatum: 29.04.2022"

    - nach Zahlungseingang verbuche ich die Zahlung umgehend auf SKR03 8400 Erlöse 19% und versende am 29.04.22

    - Eine Endrechnung benötige ich in diesem Fall nicht, da alle Posten der Vorauszahlungsrechnung vollständig bezahlt wurden, soweit richtig?

    Oder muss ich auch für die vollständig bezahlte Vorauszahlungsrechnung noch eine Endrechnung mit Restbetrag 0 Euro schreiben, weil das Lieferdatum in der Zukunft nur geschätzt ist?! Oder ist das geschätzte Lieferdatum in diesem Fall irrelevant, da USt und Vst im Falle einer Vorauskassrechnung sowieso mit Zahlung (und nicht mit Lieferung) anfallen?


    Leider habe ich dem Kunden nun schon eine normale "Rechnung" gesendet, Rechnungsdatum 14.04., Lieferdatum 29.04., dann meine Zahlungsdaten und Zahlungsfrist 28.04. Gezahlt hat er noch nicht.

    Ich habe also weder die Rechnung als "Vorauszahlungsrechnung" bezeichnet, noch habe ich explizit darauf hingewiesen, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist (wobei sich das ja aber aus dem in der Zukunft liegenden Lieferdatum erkennen lässt).

    Muss ich diese Rechnung nun stornieren und (wie oben aufgeführt) neu erstellen?


    EÜR, Ist-Versteuerung


    Vielen Dank schonmal

  • Leider habe ich dem Kunden nun schon eine normale "Rechnung" gesendet, Rechnungsdatum 14.04., Lieferdatum 30.04., dann meine Zahlungsdaten und Zahlungsfrist 28.04.

    warum leider? wenn Vorauskasse vereinbart wurde ist das doch ok.

    Gezahlt hat er noch nicht.

    warum auch? schließlich hat er hat er eine Zahlungsfrist bis zum 28.04. und heute ist gerade mal der 16.04.

    ist per 28.4. das Geld eingegangen, und so lange hast Du ihm Zeit eingeräumt, musst Du natürlich dafür sorgen dass bis zum 30.04. auch die Lieferung erfolgt.

    Ich weiß jetzt nicht ob in WISO EÜR&Kasse Anzahlungsrechnungen/ Abschlagsrechnungen möglich sind, aber künftig würde ich eben die Anzahlungsverlangen nicht so in die Nähe des Liefertermins legen.

  • warum leider? wenn Vorauskasse vereinbart wurde ist das doch ok.

    "Leider" weil ich erst nach Absenden der Rechnung festgestellt habe, dass man eine Vorkasse-Rechnung wohl auch als solche bezeichnen muss (und eben nicht als normale "Rechnung") und explizit darauf hinweisen muss, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist.


    warum auch? schließlich hat er hat er eine Zahlungsfrist bis zum 28.04. und heute ist gerade mal der 16.04.

    Das ist schon klar, ich wollte mit dem Hinweis, dass noch keine Zahlung eingegangen ist, nur darauf hinweisen, dass buchhalterisch wohl von beiden Seiten noch nichts verbucht wurde und auch noch keine Zahlung mit der Rechnungsnummer als Verwendungszweck eingegangen ist - d.h. dass ich evtl. noch eine neue Rechnung schicken könnte bevor der Kunde zahlt.


    Die Frage, die ich mir stelle ist: Ist meine Rechnung nun aufgrund der mangelnden Bezeichnung als "Vorkasse-Rechnung" oder "Vorauszahlungsrechnung" und dem mangelnden Hinweise darauf, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist, fehlerhaft, so dass ich den Kunden kontaktieren und eine Rechnungskorrektur erstellen muss? Würde das natürlich gerne vermeiden, möchte aber natürlich auch einen fehlerfreien Ablauf gewährleisten.

  • dass buchhalterisch wohl von beiden Seiten noch nichts verbucht wurde

    woher willst das wissen?

    Der Rechnungsempfänger kann mit Erhalt der RG die ausgewiesene VSt. geltend machen und Aufwand buchen . Egal ob er Ware erhalten hat oder nicht.

    Ich an Deiner Stelle würde mal abwarten. Ist zum Ultimo 28.04. kein Geld da, anrufen oder Mail schicken. Ist es da Ware versenden.

    Bist Du in Vorleistung gegangen (Warenbestellung) und er zahlt nicht kannst immer noch warten bis Geld da ist.

    Man ey, ein wenig Unternehmerrisiko hat man eben.

  • Dass noch nichts verbucht wurde vermute ich daher, weil ich weiß dass die Buchhaltung im Urlaub ist.

    Mir gehts doch überhaupt nicht um die Sorge dass er nicht zahlt, das ist ein super seriöser Kunde, darum mache ich mir wirklich keine Sorgen.


    Mir gehts nur darum ob meine Rechnungsstellung korrekt war - und das weiß ich immernoch nicht :D

  • Ok danke. War verunsichert weil überall steht, man solle eine Vorkasse Rechnung auch als solche bezeichnen. Andererseits steht in §14 UStG "

    Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."


    Und wie verhält es sich mit dem in der Zukunft liegenden Lieferdatum? Ist das auch ok oder hätte ich da schreiben müssen "Vereinbartes Lieferdatum 29.04.22" und "Lieferung noch nicht erbracht"? Weil es könnte ja durch irgendwelche unvorhersehbare Ereignisse auch passieren, dass die Lieferung erst Anfang Mai erfolgt?! - wobei ich mich frage ob das überhaupt relevant ist, da VSt und USt ja in diesem Fall nicht durch die Lieferung, sondern durch die Zahlung entstehen.

    In einem anderen Forum wurde mir gesagt, dass meine Angaben zum Lieferdatum nicht ausreichen und ich finde dazu einfach nirgends mal klare Antworten...

  • Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird

    eben

    da VSt und USt ja in diesem Fall nicht durch die Lieferung, sondern durch die Zahlung entstehen.

    Ich würde im Angebot einfach (bei niedrigen Beträgen) Zahlung per Vorkasse schreiben. Bei höheren 90% Vorkasse, Rest bei Lieferung.

    Ist die Vorkasse eingegangen, geht die Ware mit Rechnung über Gesamtbetrag, abzgl. € 1234, -- bereits am xyz erhalten raus

  • Ja ok danke. Da die Rechnung schon raus ist (und ja scheinbar auch so bleiben kann), merke ich mir das fürs nächste Mal.

    Wenn der Kunde die Bestellung schon zu 100% im Voraus gezahlt hat, ist ja keine Endrechnung mehr nötig, oder?!

  • Wenn Du vorher eine Rechnung als "Teilrechnung, Abschlagsrechnung, Anzahlungsrechnung, Vorkasserechnung" deklariert, ausgestellt hast, ist es nötig eine "Rechnung" zu stellen. Wenn nur Teilbeträge verlangt/gezahlt wurden, sind diese in Abzug zu bringen.

  • Und wenn ich - wie in meinem Fall - nur eine "Rechnung" gestellt habe (bei der es sich aber inhaltlich um eine Vorkasserechnung handelt" und der Kunde den vollen Betrag überwiesen hat?

  • aus dem Haufe-Link

    Zitat

    Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung des Umsatzes entfällt, ist die Vorsteuer bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

    normale "Rechnung" gesendet, Rechnungsdatum 14.04., Zahlungsfrist (28.04.22), Lieferdatum 29.04.,

  • Ja, es muss die Rechnung vorliegen UND sie muss bezahlt sein.


    maulwurf23 Wie schätzt du denn meine Lage ein? Ist meine Rechnung ok und kann so bleiben obwohl...

    1. Ich sie nur als "Rechnung" statt als "Vorauszahlungsrechnung" bezeichnet habe

    2. Das Lieferdatum in der Zukunft liegt und einfach nur als "Lieferdatum: 29.04.2022" aufgeführt ist, ohne den expliziten Hinweis dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist und das Lieferdatum nur vereinbart ist

    Und wie siehts aus mit Endrechnung wenn der Kunde den vollen Betrag im Voraus bezahlt hat? Notwendig oder nicht?

  • Moin,


    lavender : das hörte sich im oben genannten Zitat aber anders an :vain: - und dazu bitte jetzt keine Endlosdiskussion....


    anikoko : die Problematik sehe ich so: soweit noch keine Lieferung erfolgt ist, wäre das ja noch kein Umsatz sondern nur erhaltene Anzahlung, sowohl für Dich als auch den Käufer; wenn das alles aber in einem Monat "abgewickelt" wird, musst Du entscheiden, ob die Rechnung neu gestellt werden soll (als Vorabrechnung) - eine Endrechnung muss hier m. E. nicht erfolgen (im Gegensatz zur Abschlagsrechnung). :)


    Frohe Ostern !

  • Passt da nicht das im Abschnitt 15.3 Absatz 4 UStAE genannte Beispiel wunderbar auf den Sachverhalt?

    Zitat

    (4)1Ist der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag höher als die Steuer, die auf die Zahlung vor der Umsatzausführung entfällt, kann vorweg nur der Steuerbetrag abgezogen werden, der in der im Voraus geleisteten Zahlung enthalten ist. 2Das gilt auch, wenn vor der Ausführung des Umsatzes über die gesamte Leistung abgerechnet wird, die Gegenleistung aber in Teilbeträgen gezahlt wird. 3In diesen Fällen hat daher der Unternehmer den insgesamt ausgewiesenen Steuerbetrag auf die einzelnen Teilbeträge aufzuteilen.

    Beispiel:

    1Der Unternehmer hat bereits im Januar eine Gesamtrechnung für einen im Juli zu liefernden Gegenstand über 100 000 € zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 19 000 €, insgesamt 119 000 €, erhalten. 2Er leistet in den Monaten März, April und Mai Anzahlungen von jeweils 23 800 €. 3Die Restzahlung in Höhe von 47 600 € überweist er einen Monat nach Empfang der Leistung.

    4Der Unternehmer kann für die Voranmeldungszeiträume März, April und Mai den in der jeweiligen Anzahlung enthaltenen Steuerbetrag von 3 800 € als Vorsteuer abziehen. 5Die in der Restzahlung von 47 600 € enthaltene Vorsteuer von 7 600 € kann für den Voranmeldungszeitraum Juli (zum Zeitpunkt der Umsatzausführung) abgezogen werden.

  • maulwurf23 Danke für die Einschätzung. Ja, es soll alles (Rechnung, Zahlung Lieferung) im gleichen Monat erfolgen. Verstehe jetzt aber nicht was das damit zu tun hat, dass ich die Rechnung neu erstellen sollte? Als EÜRler buche ich ja den Zahlungseingang sofort auf SKR03 8400 Erlöse und nicht erst auf 1718 "Erhaltene Anzahlungen 19%", oder?! Dachte mit Verbindindlichkeitskonten bucht man als EÜRler gar nicht...


    miwe4 Vielen Dank, aber ich sehe gerade keine Überschneidung zu meinem Problem - worauf genau beziehst du dich hier?

    Ich habe das Problem, dass ich eine Rechnung über den gesamten Betrag der Bestellung an einen anderen Unternehmer gestellt habe, Rechnungsdatum 14.04.22, Zahlungsziel 28.04.22, Lieferdatum: 29.04.22.

    Es ging mir einfach nur darum, die gesamte Zahlung vor Versand der Ware zu erhalten.

    Ich habe die Rechnung ganz normal als "Rechnung" betitelt (nicht als "Vorauszahlungsrechnung", wobei es für diese Bezeichnung aber wohl auch keine rechtliche Verpflichtung gibt) und habe das Lieferdatum einfach in die Zukunft gelegt, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um das vereinbarte Lieferatum handelt und die Lieferung noch nicht erfolgt ist (wobei das ja klar ist, wenn die Lieferung in der Zukunft liegt).

    Meiner Meinung nach geht aus dem abweichenden Lieferdatum hervor, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist, so dass VSt und USt dann entstehen, wenn der Kunde die Rechnung erhält (schon geschehen) UND sie bezahlt (Zahlungsziel 28.04.).


    Und nun weiß ich nicht, ob ich das dabei belassen kann oder dem Kunden aufgrund der evtl. unzureichenden Formulierungen ("Rechnung" statt "Vorauszahlungsrechnung" & "Lieferdatum: 29.04.22" statt "Lieferung noch nicht erfolgt, geplantes Lieferdatum 29.04.22) eine Rechnungskorrektur senden muss (was ich natürlich gerne vermeiden würde)?


    Wünsche ebenfalls allen frohe Ostern :)

  • Ich habe das Problem, dass ich eine Rechnung über den gesamten Betrag der Bestellung an einen anderen Unternehmer gestellt habe, Rechnungsdatum 14.04.22, Zahlungsziel 28.04.22, Lieferdatum: 29.04.22

    Eben. ;)

    Zitat

    1Der Unternehmer hat bereits im Januar eine Gesamtrechnung für einen im Juli zu liefernden Gegenstand über 100 000 € zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 19 000 €, insgesamt 119 000 €, erhalten. 2Er leistet in den Monaten März, April und Mai Anzahlungen von jeweils 23 800 €. 3Die Restzahlung in Höhe von 47 600 € überweist er einen Monat nach Empfang der Leistung.

    Nur halt aus der Sicht Deines Leistungsempfängers. Woraus Du ersehen kannst, dass mit Deiner "Rechnung" als leistender Unternehmer alles ok ist. :)

  • Ok danke, aber ich weiß ja nicht wie die Rechnung in dem genannten Beispiel ausgesehen hat und meine Zweifel liegen ja in der formalen Korrektheit meiner Rechnung.

    Dass es generell zulässig ist, eine Lieferung im Voraus abzurechnen, ist klar. Aber da auf sämtlichen Infoseiten die ich in meiner Hilfslosigkeit so ergoogelt habe steht, dass man eine Vorauszahlungsrechnung auch als solche betiteln sollte (keine Ahnung, ob es für diese Empfehlung eine gesetzliche Grundlage gibt, laut §14 UStG sehe ich keine gesetzliche Veranlassung dazu) und eben eindeutig darauf hinweisen soll, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist (dieser Satz fehlt in meiner Rechnung, aber wenn da steht Rechnungsdatum 14.04.22, Lieferdatum 30.04.22 sollte das doch klar sein?! Evtl. beziehen sich diese Ratschläge auf Leistungen mit total ungewissem Leistungsdatum, wo gar nichts genannt werden kann, in meinem Fall wurde das Lieferdatum aber eben bereits vereinbart.)


    Also du meinst, ich habe nichts zu befürchten und muss die Rechnung nicht korrigieren?


    Und eine Endrechnung ist nicht nötig, da ja bereits der komplette Betrag im Voraus gezahlt wird?


    Und die erhaltene Zahlung buche ich dann direkt auf 8400 Erlöse 19%?


    Würde es eine Rolle spielen, wenn sich die Lieferung nun aus derzeit unvorhersehbaren Gründen in den Mai verschiebt?