Fehlermeldung Abrechnung Heizungsanlage

  • Dann sollten es 2 Heizkostenabrechnungen geben und 1 Nebenkostenabrechnung.

    Bei der Heizkostenabrechnung sind auch alle Zählerstände am 30.11.21 einzutragen, wie Gas und Warmwasser.

    In der Abrechnungsart ist je eine Heizkostenabrechnung vom 1.1. - 30.11. und eine vom 1.12. - 31.12. zu machen

    Das Häckchen bei Nebenkosten dann weg lassen.

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  • ich weiß nicht was ich hier ändern muß um diese Meldung weg zu bekommen. Wer kann mir das bitte erklären. Besten Dank vorab.

    Ich bin zwar im Urlaub, möchte aber dennoch eine Info geben.


    Davon ausgehend, dass der Brennstoff der Heizungen sich nicht geändert haben - als Beispiel alt Gas neu ebenfalsl Gas - dann brauchst du überhaupt keine Änderung in der Heizruprik zu machen. Da wäre es doch total egal, welche dort eingebaut ist,. nur muss der Brennstoff stimmig sein.


    Wenn das so bei dir ist, dann lösche einfach die letzte udn setze den Zeitraum wieder auf ein Jahr, dann klappt alles. Denn was haben Stände bei einerGastherme zu suchen, nichts, denn es wird ein Gerät gewechselt und kein Brennstoff.


    Solltest du von einer Brennstoffart auf eine andere gewechslt haben, dann musst du zwei Heizkostenzeiträume beachten, denn wenn von Heizöl auf Gas dies erfolgte, dann ist Heizöl mit den Vorgaben de3r Heizkostenverordnung abzurechnen.


    Da solltest du mal eine Info geben, wie die Konstellation bei dir ist.

  • Leider nicht !

    Ok, ich kann nicht sehen, welcher Brennstoff war und evtl. jetzt ist. Sollte es, wie bereits angegeben, die gleiche Brennstoffart sein, wofür will man das überhaupt angeben. Es steht nirgends in einer Abrechnung, welcher Heizungshersteller oder Typ dort eingebaut ist sondern, es werden die Verbrauchsdaten erfasst und berechnet.


    Er soll hingehen und kann bei der ersten Heizungsart doch den ganzen Abrechnungszeitraum angeben und unter Bemerkungen (so ist es beim HV365) den Wechsel angeben.

    Dann wird auch etwas anständiges berechnet.


    Heizungstyp und Hersteller interessiert doch niemanden.

  • Das ist ja genau der Punkt an dem ich in der Logik hänge. Ich verbrauche in beiden Fällen Gas. Und das kommt nach wie vor vom selben Anbieter und aus der selben Leitung. Deswegen verstehe ich ja nicht warum die Heizung dabei eine Rolle spielt?

  • Dann nur eine Heizungsanlage eintragen ohne Prduktbezeichnung "Gasheizung" mit Gültigkeitszeitraum 1.1. - 31.12.

    Wobei ein Austausch effizienter ist und den Mietern zu gute kommt.

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  • Deswegen verstehe ich ja nicht warum die Heizung dabei eine Rolle spielt?

    Wenn man eine neue Heizung anlegt, dann ist das dann notwendig, wenn die Brennstoffart gewechselt wird. Dann musst du zwei Abrechnunhgszeiten für die Heizkosten erstellen. Beim HV geht das relativ einfach, beim Vermieter weiß ich das nicht.


    Das habe ich doch gemeoint, dass bei der gleichen Brennstoffart - Gas - du keinen Eintrag neue Heizung machen brauchst, du brauchst auch keinen Hersteller angeben. Ich scvhreibe nur GAS rein, fertig.


    Und wenn du jetzt deine Bezeichnungen in GAS änderst und den Abrechnungszeitraum auf 1.1-31.12.21 stellst, hast du keine Probleme mehr.


    Alles andere ist nicht zweckmäßig und sollte abgestellt werden.