Einnahmen für Vorträge zur Prävention von Logopädie (Nebentätigkeit)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frau ist selbständige Logopädin und erhebt auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer, da nach § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz (UStG) für diese Tätigkeit keine Umsatzsteuer zu erheben ist. Im Wiso für Mac tragen wir diese Betriebseinnahmen in der Maske "Betriebseinnahmen - ohne Umsatzsteuer" ein.

    Nun plant meine Frau einen Vortrag zur Prävention von Logopädie an einer Schule zu halten und fragt sich, wie diese Einnahmen steuerlich zu behandeln und dann in Wiso Mac einzutragen sind. Unsere Fragen/Annahmen:

    1. Wären die Einnahmen aus den gehaltenen Vorträgen dann ebenso von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 a befreit, da diese eine Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit darstellen? Unserem Vernehmen nach wäre ein Vortrag zur Prävention grundsätzlich nicht von der Umsatzsteuer befreit, wir haben jedoch gelesen, dass wenn dieser oder mehrere Vorträge als Nebentätigkeit zur umsatzsteuerbefreiten Haupttätigkeit ausgeführt wird, diese Einnahmen der Haupttätigkeit steuerlich zuzuordnen sind und somit lediglich wie die Haupttätigkeit (logopädische Behandlungen) der Einkommensteuer + Sozialversicherung und nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Eine Gesetzesgrundlage haben wir jedoch noch nicht dafür gefunden, die dies eindeutig beschreibt. Kennt jemand die Regelung hierfür?
    2. Wenn unsere Annahme aus 1. korrekt ist (Nebentätigkeit wird steuerlich behandelt wie Haupttätigkeit), gibt es dann ein prozentual festgelegtes Verhältnis im Sinne Betriebseinnahmen Nebentätigkeit zu Betriebseinnahmen Haupttätigkeit bis zu welchem die Regelung so zutrifft? Also z.B. "wenn Nebentätigkeit bis zu 20% von Gesamtbetriebseinnahmen ausmaht, dann gilt dies als Nebentätigkeit. Darüber gilt diese Regelung nicht mehr".
    3. Annahme ist, dass die Betriebseinnahmen für die Nebentätigkeit (Vortrag) dann in dieselbe Maske "Betriebseinnahmen - ohne Umsatzsteuer" eingetragen werden müssten.


    Für Ihre Hilfe/Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Raphael

    • Offizieller Beitrag

    Abschnitt 4.14.1. UStAE - Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

    2022-02-07 Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.pdf

    § 19 Absatz 1+3 UStG

    Abschnitt 19.3 UStAE - Gesamtumsatz


    Für Ihre Hilfe/Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

    Eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

  • ergänzend:

    der Vortrag verlangt ja keine logopädische Ausbildung, ist also m. E. nach als Vortragstätigkeit gesondert zu betrachten

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wie sind Einnahmen für Vorträge zur Prävention von Logopädie (als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit zur Erbringung von logopädischer Therapie) steuerlich zu behandeln und in Wiso Steuer MAC einzutragen“ zu „Einnahmen für Vorträge zur Prävention von Logopädie (Nebentätigkeit)“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    der Vortrag verlangt ja keine logopädische Ausbildung, ist also m. E. nach als Vortragstätigkeit gesondert zu betrachten

    Da gibt es insoweit kein "m.E.", denn das ist zweifelsfrei so aus dem zitierten und verlinkten UStAE ersichtlich. Die Begründung ist allerdings eine ganz andere und sehr einleuchtende. Vorträge sind eben keine "Heilbehandlungsleistungen". ;)

  • Da habe ich mich sehr ungeschickt ausgedrückt - gemeint habe ich das auch. Danke für die Klarstellung