Hallo,
ich habe ein sehr ähliches Problem: Meine Frau ist über die Künstlersozialkasse KSK sozialversichert. Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sind auch korrket übernommen worden. Leider berücksichtigt das Steuer-Sparbuch für meine Frau den Höchstbetrag von 2800€ und nicht wie inzwischen vom FA beschieden die 1900€. Für mich (sozialversichungspflichtig angestellt) wird korrekterweise 1900€ angesetzt.
An welcher Stelle unterscheidet das Program welcher Höchstbetrag angesetzt werden muss?
Ich hatte auch schon mal versuchsweise die Beträge verändert und Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Leider hat das keinen Unterschied gemacht.
-> Allgemeine Ausgaben -> Kranken- und Pflegeversicherung -> Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung -> Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind -> Zuschüsse zu Krankenversicherung / Zuschüsse zu Pflegeversicherung
Auch die Beiträge zur Rentenversicherung habe ich eingetragen (Die werden leider nicht von der KSK an das FA gemeldet).
Danke!