Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen bei gesetzlich versicherter Person bei Künstlersozialkasse

  • Hallo,

    ich habe ein sehr ähliches Problem: Meine Frau ist über die Künstlersozialkasse KSK sozialversichert. Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sind auch korrket übernommen worden. Leider berücksichtigt das Steuer-Sparbuch für meine Frau den Höchstbetrag von 2800€ und nicht wie inzwischen vom FA beschieden die 1900€. Für mich (sozialversichungspflichtig angestellt) wird korrekterweise 1900€ angesetzt.


    An welcher Stelle unterscheidet das Program welcher Höchstbetrag angesetzt werden muss?


    Ich hatte auch schon mal versuchsweise die Beträge verändert und Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Leider hat das keinen Unterschied gemacht.

    -> Allgemeine Ausgaben -> Kranken- und Pflegeversicherung -> Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung -> Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind -> Zuschüsse zu Krankenversicherung / Zuschüsse zu Pflegeversicherung


    Auch die Beiträge zur Rentenversicherung habe ich eingetragen (Die werden leider nicht von der KSK an das FA gemeldet).

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht einfach an ein Thema dranhängen, nur weil es zufällig auch um den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen geht. Bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gibt es viele Besonderheiten, die mit einer klassisch gesetzlich versicherten Person rein gar nichts gemein haben. Ich habe Deinen Post deshalb in einen eigenen Thread verschoben.


    An welcher Stelle unterscheidet das Program welcher Höchstbetrag angesetzt werden muss?

    Das Programm macht das an zutreffenden Angaben zu den Zeilen 51 bis 56 der Anlage Vorsorgeaufwand fest. Und nutzt es gar nichts, Beträge willkürlich zu erhöhen oder zu kürzen. Einzig das Bestehen und ggf. Bejahen etwaiger steuerfreier AG-Zuschüsse entscheidet über die weitere Berechnung.


    Ohne bereinigte Screenshots musst Du dann leider selber prüfen.