Wenn das neue FA Kenntnis davon erhält.
Wofür es doch ausreicht, den Verlustfeststellungsbescheid als PDf unter der aktuellen Steuernummer hochzuladen. Das hätte ja bereits 2022
gemacht werden können.
Spricht ja nichts gegen, nur scheint es ja, so oder so, nicht geschehen zu sein. Auch in den ergänzenden Angaben zu den Erklärungen der Vorjahre hätte man das angeben bzw. erwähnen können.
außerdem steht da "laut Feststellungsbescheid von 31.12.2021"
kam bei mir ja aber 01.2022
Wann der kam spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der "zum (auf den) 31.12.des Vorjahres" gesondert festgestellte verbleibende Verlustvortrag.
in welchem Programm und ggf. wo dort?
In Deinem Programm natürlich an der im Forum schon oft beschriebenen Stelle beim Elster-Versand der Daten.