Auszahlung von Lebensversicherungen (betriebliche Altersversorgung) im Todesfall - Gleichbehandlung mit Erlebensfall?

  • Mein Mann ist in 2020 verstorben. Mir wurden 3 Lebensversicherungen ausgezahlt. Bei zwei Verträgen wurden die Arbeitgeberbeiträge zu Lebzeiten pauschal bzw. voll versteuert. Bei diesen Verträgen kamen 130.000 EUR bzw. 90.000 EUR zur Auszahlung. Versteuern muss ich gem. Bescheinigung der Versicherung jeweils rund 800 EUR. Die Versicherung nimmt Bezug auf § 22 und § 20 ESTG. Demnach ist nur eine Differenz zwischen Beitrag / Erträge und Versicherungsleistung zu versteuern.


    Ich denke die Allianz hat schon alles richtig gemacht. Wenn ich mir die Paragraphen aber durchlese, steht nirgendwo, dass dies auch für den Erben bzw. Bezugsberechtigten gilt bzw. der ist nirgendwo gesondert erwähnt. Weiß jemand Bescheid.


    Die dritte Versicherung wurde mit steuerfreien Beiträgen gem. § 3 (63) bespart. Hier muss ich die komplette Auszahlung (8.000 EUR) in 2021 versteuern. Erscheint mir plausibel. Da diese im Jahr nach dem Tod ausgezahlt wurde habe ich noch das Witwensplitting.