Buchung der Einfuhrumsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

  • Hallo,

    Rechnngen für innergem. Erwerbe ( hier Büroausstattung) enthalten ja keine MWSt, die aber vom Erwerber (ich) an das FA abzuführen ist. (Die Buchung der Netto-Rechnung ist klar; es geht nur um die Verbuchung der Steuer)

    Frage: wie buche ich das, damit in der USt-Voranmeldung sowohl die Zahlung als auch die "Erstattung" enthalten sind (ggf. als manuelle Buchung; dann aber bitte mit Angabe der Konten) ?

    Herzl. Gruß

  • Moin,

    innergemeinschaflicher Erwerb 19% ist im Kontenrahmen (Variante3) enthalten und bucht bei richtiger Auswahl alles automatisch. Manuelle Buchungen sind unnötig.

  • Hallo,

    das Problem ist gelöst.

    Bei der Eingabe einer Eingangsrechnung wir nach der Kategorie gefragt. Hier hatte ich als Zuordnung das neue Anlagegut angegeben (mit 0% Steuer). Das ist aber auf Grund des Hinweises aus einem anderen Thread von babylonian [Anleitung - Rechnungen aus dem / in das Ausland buchen - EU und nicht EU (Drittland) - SKR03 - Zusammenfassende Meldung (ZM) ]

    nicht korrekt. Nun habe ich die Zuordnung als Steuerkategorie gewechselt im SKR04 zu 5425. Das Programm hat dann die richtigen Buchungen automatisch vorgenommen!!! (kann man dann in den Buchungslisten prüfen)

    Einen schönen Sonntag und 1.Mai noch.

    Danke für die Mithilfe

  • hab nur das hier gefunden, vllt hilfts


  • wird das Anlagegut nun (im Programm) auch auf die Laufzeit abgeschrieben?

    dazu würde ich erst einmal schauen, ob es auf 0650 Büroeinrichtung gebucht und aktiviert wurde.

    Meine Einschätzung geht Richtung eher nicht, weil auf das Konto 5425 nur der i.g.E.-Wareneingang für die USt.-Bmg und EÜR gebucht wurde.

    Nun müsste das Teil noch in das Anlagenverzeichnis für die AfA gebracht werden.

  • Das Teil ist schon im Anlagenverzeichnis. Das war ja die irrige Vorgehensweise, erst den Drucker ins Anlageverzeichnis zu tun, dann die Eingangsrechnung mit Kontierung als Anlage und nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb vorzunehmen. Das hab ich geändert und siehe da richtig gebucht!. In der USt-Voranmeldung steht dann richtigerweise in Zeile 24 neben dem Nettobetrag die Steuer (automatisch berechnet) und in Zeile 56 der gleiche Vorsteuerbetrag. Im Endeffekt gleicht sich Steuer rein und Steuer raus zu 0 aus.

    Da das Ding auch im Anlageverzeichnis ist, wird es auch ordnungsgemäß abgeschrieben.

    End gut, alles Gut