Rechnung ohne Umsatzsteuer - Unternehmen aus AU, Ladengeschäft in DE

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein Produkt in einem Ladengeschäft in DE gekauft. Ich bin dabei als Gewerbetreibender aufgetreten.

    Ich habe nun eine Rechnung erhalten (nachträglich per Mail) mit der Österreichischen Anschrift des Unternehmens und dem Vermerk "abgeholt in ... (der Ort des deutschen Standorts der Filiale)". Die Rechnung weißt keine Umsatzsteuer aus. Die Rechnung weißt keinen Hinweis auf das reverse charge Verfahren aus. Die Rechnung weißt die Österreichische Umsatzsteuer ID des Unternehmens aus, nicht aber meine eigene.


    Ich bin kein Spezialist, aber fehlen hier nicht Informationen auf der Rechnung?


    Danke Euch schon mal für Eure Hilfe.


    Viele Grüße

    Benjamin

  • Bei einem Ladenlokal in Deutschland gilt die deutsche Umsatzsteuer, da hat OSS nichts zu suchen! Die Rechnung ist schlicht und einfach falsch.

    Wurde für die Rechnung die deutsche UStID angegeben? Dann muss der Aussteller die Rechnung korrigieren und auf die RC-Regelung hinweisen. Wobei wie gesagt m. E. RC hier nicht zum Tragen kommt, da Verkauf in Deutschland und keine physische Lieferung über die Grenze.

  • Bei einem Ladenlokal in Deutschland gilt die deutsche Umsatzsteuer, da hat OSS nichts zu suchen! Die Rechnung ist schlicht und einfach falsch.

    Wurde für die Rechnung die deutsche UStID angegeben? Dann muss der Aussteller die Rechnung korrigieren und auf die RC-Regelung hinweisen. Wobei wie gesagt m. E. RC hier nicht zum Tragen kommt, da Verkauf in Deutschland und keine physische Lieferung über die Grenze.

    Vielen Dank für deine Antwort, damit kann man doch mal arbeiten :)

    Also die UStID des Unternehmers ist die Österreichische. Ich bin bei dem Hersteller mit meiner Deutschen UStID gelistet. Meine eigene ID ist auf der Rechnung aber nicht aufgeführt.


    Beste Grüße

  • Noch eine Anmerkung:

    Kann es mir nicht eigentlich komplett egal sein, was der Verkäufer hier tut. Am Ende hat er mir keine Umsatzsteuer berechnet, sondern nur den Nettobetrag auf der Rechnung aufgeführt. Diesen bezahle ich ihm und verbuche die Ausgabe dann eben auch ohne Vorsteuer. Schlussendlich kann ich keine Vorsteuer zurück erstattet bekommen, habe ja aber auch nie welche gezahlt. Und was der Verkäufer mit der ganzen Sache macht, sollte ja eigentlich nicht mein Problem sein...

    Übersehe ich dabei was?

  • Übersehe ich dabei was?

    selbst wenn der Verkauf hier in D, also einem Verkaufsbüro eines Österreichischen Herstellers erfolgte, sind, die Vorgaben § 14 Abs. (4) Pflichangaben einzuhalten.

    Das stimmt sicherlich. Aber das ist ja nicht meine Rechnung und auch nicht meine Pflicht...

  • Aber das ist ja nicht meine Rechnung und auch nicht meine Pflicht...

    aber ohne diese Pflichtangaben auf der Eingangsrechnung darfst Du keine VSt. ziehen.

    Und wenn die Rechnung aus dem EU Ausland kommt, muss bei 0% Steuer der Hinweis auf >RC< Reverse Charge vermerkt sein. Und der fehlt in Deinem Fall.

  • Aber das ist ja nicht meine Rechnung und auch nicht meine Pflicht...

    aber ohne diese Pflichtangaben auf der Eingangsrechnung darfst Du keine VSt. ziehen.

    Und wenn die Rechnung aus dem EU Ausland kommt, muss bei 0% Steuer der Hinweis auf >RC< Reverse Charge vermerkt sein. Und der fehlt in Deinem Fall.

    Aber ich sage ja, dass ich auch keine Vorsteuer ziehen muss, weil erst überhaupt keine auf der Rechnung aufgeführt ist. Es ist lediglich der Nettobetrag auf der Rechnung.

    Der Hinweis zu dem Reverse Charge, bzw. zur ig Lieferung fehlt, das ist richtig. Die Frage ist, wie man damit umgeht.

  • Du verstehst nicht.

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten, und für beide ist die vorliegende Rechnung fehlerhaft. Wobei bei einer 0%-Rechnung du nach § 13b UStG abrechnen musst, wenn der Lieferant in der EU ist (nachgewiesen durch seine UStID). Der Vermerk Reverse Charge auf der Rechnung soll vorhanden sind, ist aber kein Mussbestandteil für die Abrechnung nach Reverse Charge-Kriterien.


    Aber die Rechnung ist falsch, da Lieferort in Deutschland! Damit hast du möglicherweise auch ein Problem, das Ganze als Betriebsausgabe absetzen zu können. Falsche Rechnungen berechtigen nicht zum Betriebsausgabenabzug. Dein Lieferant muss übrigens die Rechnung korrigieren, er hat hier eine Pflicht bei einer fehlerhaften Rechnung.

  • dass ich auch keine Vorsteuer ziehen muss, weil erst überhaupt keine auf der Rechnung aufgeführt ist.


    Du verstehst nicht.

    es gibt Vorgaben was auf einer Rechnung enthalten sein muss.

    Wie willst Du die Rechnung denn buchen? mit 0% MwSt. mit welcher Begründung? Auf ein Aufwandskonto wo 19% verlangt sind? dann müssen 19% ausgewiesen sein. oder auf 3425 i.g.Erwerb? dann muss auf der RG der Hinweis RC sein.

    Wenn Du Pech hast wird Dir die Ausgabe nicht einmal Gewinnmindernd anerkannt.

    Die Frage ist, wie man damit umgeht.

    Entweder in den Laden gehen wo Du gekauft hast und dort eine Rechnung mit 19% verlangen, wenn weniger als 250,-- reicht auch ein Kassenbon auf dem die MwSt. ausgewiesen ist, oder Mail nach A und RG-korrektur verlangen

    Du verstehst nicht

    danke 2** ein Gedanke :)