Hallo,
ich habe für das Steuerjahr 2020 einen IAB gebildet und in 2021 die Investition getätigt, der Betrag war aber etwas geringer als im für 2020 angelegten IAB.
Jetzt möchte ich den IAB in der Steuererklärung für 2021 auflösen, und sehe in der Wiso-Software zwei Möglichkeiten:
1. Das Feld "voraussichtliche Anschaffungskosten" um die Differenz herabsetzen. (Wobei ich mich frage, warum ich den Betrag hier überhaupt ändern darf, der IAB wurde doch für 2020 festgelegt, warum kann ich das nachträglich ändern?)
2. Im Feld "Rückgängigmachung von IAB 2020" den Differenzbetrag eintragen. Hier würde ich davon ausgehen, dass mir das Finanzamt dann eine Nachforderung für 2020 zukommen lässt.
Also ich tendiere zu Variante 2., ist das korrekt?