EÜR / Rundung in den Umsatzsteuererklärungen führt zu entsprechender Differenz bei der Vorsteuerverprobung

  • Hallo,


    Ich mache dür Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit dem WISO Steuer-Sparbuch und damit dann natürlich auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung. Diese Steuerformulare werden vom Programm ja automatisch befüllt. Bei der Vorsteuerverprobung wird mir allerdings eine Differenz ausgewiesen =O Daher habe ich mal nachgeforscht und musste feststellen, dass bei den Meldungen zum Innergemeinschaftlichen Erwerben vom Programm zwar die korrekten Einzelwerte übernommen wurden (z.B. 69,72 €) dann jedoch die Summe auf ganze Euro (hier entsprechend 69,00 €) abgerundet wird || Somit kommt es zu einer Fehlberechnung des Steuerbertrag (bei 19% = 13,11 € anstatt 13,25 €) :cursing: Dementsprechend sind dann die Steuermeldungen Falsch und die Auswertung der Vorsteuerverprobung bemängelt zu recht eine Differenz zwischen den Konten und den Formularwerten! :thumbdown: Leider kann man diese Fehlverhalten auch nicht mit der manuellen Eingabe eines Gesamtbetrag umgehen :evil: Daher sollte der Programmfehler dringend behoben werden :!:


    Gruß

    LBS

  • LastBoyScout

    Hat den Titel des Themas von „EÜR / Rundungsfehler in den Umsatzsteuererklärungen führt zu falschen Angaben und entsprecehnder Differenz bei der Vorsteuerverprobung“ zu „EÜR / Rundung in den Umsatzsteuererklärungen führt zu falschen Angaben und entsprechender Differenz bei der Vorsteuerverprobung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Daher sollte der Programmfehler dringend behoben werden :!:

    Was sagst Du uns das? Wir sind hier ein Forum "User helfen Usern" und haben nichts mit Buhl zu tun. Wenn Dich etwas stört, dann solltest Du bei Buhl ein Ticket aufmachen.


    Ansonsten solltest Du Dir einmal insoweit den Vordruckaufbau anschauen, denn dann wirst Du sehen, wo auch dort volle Euro gewünscht sind und dann ggf. zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen entstehen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich Buhl an die Elster-Vorgaben hält. Im Übrigen kann man meiner Erinnerung nach auch die Werte der USt-Erklärung, ggf. nach seinen Wünschen, manuell anpassen.


    Und was soll diese Smilie-Flut? Sie stört die freiwilligen Helfer nur beim Lesen. Ein Absatz zwecks besserer Übersichtlichkeit wäre da manchmal sicherlich sinnvoller.


    2020-12-22-muster-USterklaerung-2021.pdf

  • Was sagst Du uns das? Wir sind hier ein Forum "User helfen Usern" und haben nichts mit Buhl zu tun. Wenn Dich etwas stört, dann solltest Du bei Buhl ein Ticket aufmachen.

    Wenn man in die Adresszeile des Browser schaut, steht dort doch eindeutig buhl.de und sowohl das Zertifikat als auch Impressum weißt die Buhl Data Service GmbH als Betreiber aus. Daher scheint es also nicht abwägig wenn man davon ausgeht das hier neben Usern auch Vertreter von Buhl aktiv sind. Nichts desto trotz habe ich natürlich auch ein entsprechendes Ticket eröffnet.


    Ansonsten solltest Du Dir einmal insoweit den Vordruckaufbau anschauen, denn dann wirst Du sehen, wo auch dort volle Euro gewünscht sind und dann ggf. zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen entstehen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich Buhl an die Elster-Vorgaben hält. Im Übrigen kann man meiner Erinnerung nach auch die Werte der USt-Erklärung, ggf. nach seinen Wünschen, manuell anpassen.

    Nun das ist wohl richtig. Aber dies ist ja auch bei anderen Feldern für die Bemessungsgrundlagen der Fall, führt dort aber dennoch nicht zu entsprecehnden Differenzen bei der Vorsteuerverprobung!? Wenn dies bei den Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Erklärung also korrekt ist, dann liegt der Fehler somit bei der Vorsteuerverprobung!
    Wie bereits kommunizirt, ist die manuelle Eingabe leider nicht Ziehlführend, da man ja eben nur die Bemessungsgrundlage und nicht den Steuerbetrag eingeben kann und auch diese Beträge entsprechend auf ganze Euro abgerundet werden.



    P.S. Wenn euch Smilie stören, dann schaltet diese Funktion doch einfach ab.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man in die Adresszeile des Browser schaut, steht dort doch eindeutig buhl.de und sowohl das Zertifikat als auch Impressum weißt die Buhl Data Service GmbH als Betreiber aus.

    Dann hast Du bei Deiner Anmeldung im Forum offensichtlich die Nutzungsbestimmungen des Forums, denen Du ja ausdrücklich zugestimmt hast, nicht richtig gelesen.


    Wie bereits kommunizirt, ist die manuelle Eingabe leider nicht Ziehlführend, da man ja eben nur die Bemessungsgrundlage und nicht den Steuerbetrag eingeben kann und auch diese Beträge entsprechend auf ganze Euro abgerundet werden.

    Da der Gesetzgeber, unabhängig der centgenauen Buchungen jeder Software, in seinen Erklärungsvordrucken eben zu gewissen BMG die vollen Euro gerundet fordert, hat es insoweit schon immer Differenzen gegeben und wird es immer Differenzen geben. Leicht ersichtlich aus den hier nochmals angehängten Anweisungen des BMF.

    2020-12-22-muster-USterklaerung-2021.pdf


  • Dann hast Du bei Deiner Anmeldung im Forum offensichtlich die Nutzungsbestimmungen des Forums, denen Du ja ausdrücklich zugestimmt hast, nicht richtig gelesen

    Aber selbstverständlich habe ich die gelesen. Und darin steht nirgends ein Hinweis das dieses Formum "nichts mit Buhl zu tun" hat. Und "Das Forum ist in erster Linie ein Community Forum" heißt eben zwangsläufig nicht "ausschließlich"!


    Da der Gesetzgeber, unabhängig der centgenauen Buchungen jeder Software, in seinen Erklärungsvordrucken eben zu gewissen BMG die vollen Euro gerundet fordert, hat es insoweit schon immer Differenzen gegeben und wird es immer Differenzen geben.

    Und derartige Rundung bei den Meldungen zum Innergemeinschaftlichen Erwerben sollten bei der Vorsteuerverprobung dann ebenfalls nicht zu einer Differenzmeldung führen! Genau so wie dies ja auch bei den übrigen automatisch übernommenen und entsprechend gerdundeten Angaben nicht der Fall ist.


    Wenn die Differenzmeldung bei der Vorsteuerverprobung zutreffend ist, dann ist muss die zugrundeliegenden Umsatzsteuer- Voranmeldung / Umsatzsteuererklärung fehlerhaft sein. Sind aber die Umsatzsteuer- Voranmeldungen / Umsatzsteuererklärung korrekt, sollte dies eben keinesfalls zu einer Differenzmeldung bei der Vorsteuerverprobung führen.

  • LastBoyScout

    Hat den Titel des Themas von „EÜR / Rundung in den Umsatzsteuererklärungen führt zu falschen Angaben und entsprechender Differenz bei der Vorsteuerverprobung“ zu „EÜR / Rundung in den Umsatzsteuererklärungen führt zu entsprechender Differenz bei der Vorsteuerverprobung“ geändert.
  • Was ist übrigens eine Vorsteuerverprobung? Ich kenne nur eine Umsatzsteuerverprobung, da die Vorsteuern schon immer einfach aus den Konten addiert übernommen werden, während die Umsatzsteuer Differenzen aufweisen kann (z. B. bei Istversteuerern). Deine Verprobung weist die Vorsteuern aus, richtig. Aber nicht in dem Sinne, dass nun die Vorsteuern auf den Konten für die EU-Erwerbe etc. mit den Umsatzsteuern aus den EU-Erwerben etc. abglichen wird. Du verstehst hier den Sinn der Umsatzsteuerverprobung nicht.

    Du stimmst ganz einfach deine Vorsteuerkonten mit den Summen (Kz 66 und 67 in der Regel) ab, zu den Umsatztseuern, die immer aus der Bemessungsgrundlage im Formular ermittelt wird, dagegen nicht. Dadurch ergeben sich ganz notgedrungen immer Abweichungen zu den Summen in den Umsatzsteuerkonten und damit auch zwischen den Umsatzsteuern im Formular und den Vorsteuern im Formular.


    Da hat die Finanzverwaltung nie ein Problem (auch wenn es tatsächlich einmal eine Rückfrage genau wegen dieser Differenzen gab, die aber mit Hinweis auf die Systematik des Formulars ganz schnell zurückgenommen wurde).

    • Offizieller Beitrag

    Aber selbstverständlich habe ich die gelesen. Und darin steht nirgends ein Hinweis das dieses Formum "nichts mit Buhl zu tun" hat. Und "Das Forum ist in erster Linie ein Community Forum" heißt eben zwangsläufig nicht "ausschließlich"!


    Ich weiß nicht, was diese Diskussionen immer sollen. Es hält Dich natürlich niemand davon ab, darauf zu warten, ob mal zufällig ein offizieller Supporter Deinen Beitrag sieht und sich dessen annimmt, oder Du wendest Dich eben direkt an den Support. So einfach ist das.

  • Was ist übrigens eine Vorsteuerverprobung? Ich kenne nur eine Umsatzsteuerverprobung, da die Vorsteuern schon immer einfach aus den Konten addiert übernommen werden, während die Umsatzsteuer Differenzen aufweisen kann (z. B. bei Istversteuerern). Deine Verprobung weist die Vorsteuern aus, richtig. Aber nicht in dem Sinne, dass nun die Vorsteuern auf den Konten für die EU-Erwerbe etc. mit den Umsatzsteuern aus den EU-Erwerben etc. abglichen wird. Du verstehst hier den Sinn der Umsatzsteuerverprobung nicht.

    Ich verstehe das sehr wohl, Du hast allerdings offensichtlich das Problem nicht verstanden... Hier geht es nicht um eine Differenz zwischen den Konten für Vorsteueren und Umsatzsteueren der EU-Erwerbe, sonden dem Vorsteuerkonto und den an das FA gemeldeten Beträgen. Bei der Vorsteuerverprobung (siehe Screenshot) werden die gebuchten Vorsteuerbeträge mit den an das FA gemeldeten Vorsteuerbeträgen verglichen. Im Idealfall sollte also die Summe der gebuchten Vorsteuerbeträge auch der Summe der Vorsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung entsprechen. Die ermittelte Differenz ist dann 0€.


    Du stimmst ganz einfach deine Vorsteuerkonten mit den Summen (Kz 66 und 67 in der Regel) ab, zu den Umsatztseuern, die immer aus der Bemessungsgrundlage im Formular ermittelt wird, dagegen nicht. Dadurch ergeben sich ganz notgedrungen immer Abweichungen zu den Summen in den Umsatzsteuerkonten und damit auch zwischen den Umsatzsteuern im Formular und den Vorsteuern im Formular.

    Wie kann man den Bitte Vorsteuern mit Umsatzsteuern abgleichen? Das sind doch zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe!


    Ich weiß nicht, was diese Diskussionen immer sollen. Es hält Dich natürlich niemand davon ab, darauf zu warten, ob mal zufällig ein offizieller Supporter Deinen Beitrag sieht und sich dessen annimmt, oder Du wendest Dich eben direkt an den Support. So einfach ist das.

    Wie oben bereits angegeben, habe ich parallel zum Beitrag bereits ein entsprechendes Ticket eröffnet. Warum sollte aber das Ticket einen Beitrag ausschließen und umgekehrt? Und auch der Hinweis das im Forum nicht offiziell von Buhl moderiert wird, bezieht sich doch eben nur auf die Moderation und bedeutet nicht das Vertreter von Buhl hier kein Konto unterhalten können und sei es auch nur passiv. Warum also immer dieser Alibiverweis während zum eigentlichen Anliegen nichts substantielles beigetragen wird.