Vorweggenommene Ausbildungskosten/ Werbungskosten

  • Hallo,

    ich mache eine schulische Zweitausbildung und möchte die Kosten als vorweggenommen Werbungskosten in der gemeinsamen Steuererklärung mit meinem Mann angeben.

    Wenn ich im wiso Programm ca. 1400 Euro angebe, verändert sich meine Steuerrückzahlung nur um ca. 200Euro. Das ergibt für mich keinen Sinn, wenn es heisst das man die Kosten komplett absetzen kann.

    Ist das so, weil es irgendwo anders in der Steuerklärung dann sie 1200 als Guthaben erscheinen, welches ich dann in den zukünftigen Steuerklärungen angeben muss? Ich finde es aber nirgends in der Steuererklärung vom letzten Jahr in der ich das so gemacht habe. Falls es so wäre und ich es nicht gesehen habe, müsste ich es bei der nächsten Erklärung ( auch wenn ich noch in der Ausbildung bin) das Guthaben angeben? Oder erst wenn ich Geld verdiene?

    Vielen Dank für die Unterstützung

    M

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich im wiso Programm ca. 1400 Euro angebe, verändert sich meine Steuerrückzahlung nur um ca. 200Euro. Das ergibt für mich keinen Sinn, wenn es heisst das man die Kosten komplett absetzen kann.

    Absetzen bedeutet nicht, daß man etwas 1:1 erstattet bekommt. Wurde schon unzählige mal hier erläutert. Ebenso die Verfahrensweise bei den vorweggenommenen Werbungskoste. Bitte benutze doch mal die Forumssuche.

    Siehe auch Studienkosten absetzen: Wofür bekomme ich Geld zurück? (buhl.de)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich im wiso Programm ca. 1400 Euro angebe, verändert sich meine Steuerrückzahlung nur um ca. 200Euro. Das ergibt für mich keinen Sinn, wenn es heisst das man die Kosten komplett absetzen kann.

    Ihr zahlt auch nicht 100% des Familieneinkommens an Einkommen-/Lohnsteuer. Schau Dir in der Steuerberechnung der Software einmal den ausdrücklich erwähnten individuellen Grenzsteuersatz an. ;)


    Ist das so, weil es irgendwo anders in der Steuerklärung dann sie 1200 als Guthaben erscheinen, welches ich dann in den zukünftigen Steuerklärungen angeben muss? Ich finde es aber nirgends in der Steuererklärung vom letzten Jahr in der ich das so gemacht habe. Falls es so wäre und ich es nicht gesehen habe, müsste ich es bei der nächsten Erklärung ( auch wenn ich noch in der Ausbildung bin) das Guthaben angeben? Oder erst wenn ich Geld verdiene?

    Vielen Dank für die Unterstützung

    Einen Verlustrücktrag/-vortrag i.S.d. § 10d EStG gibt es nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Und da Dein Ehemann ja wesentlich höhere Einkünfte hat als Du negative Einkünfte, wird das im Rahmen einer Ehegattenveranlagung/Zusammenveranlagung direkt ausgeglichen. Auch das siehst Du in der Steuerberechnung Deiner Software auf den Euro genau.