Hallo,
ich mache eine schulische Zweitausbildung und möchte die Kosten als vorweggenommen Werbungskosten in der gemeinsamen Steuererklärung mit meinem Mann angeben.
Wenn ich im wiso Programm ca. 1400 Euro angebe, verändert sich meine Steuerrückzahlung nur um ca. 200Euro. Das ergibt für mich keinen Sinn, wenn es heisst das man die Kosten komplett absetzen kann.
Ist das so, weil es irgendwo anders in der Steuerklärung dann sie 1200 als Guthaben erscheinen, welches ich dann in den zukünftigen Steuerklärungen angeben muss? Ich finde es aber nirgends in der Steuererklärung vom letzten Jahr in der ich das so gemacht habe. Falls es so wäre und ich es nicht gesehen habe, müsste ich es bei der nächsten Erklärung ( auch wenn ich noch in der Ausbildung bin) das Guthaben angeben? Oder erst wenn ich Geld verdiene?
Vielen Dank für die Unterstützung
M