Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale: Semesterferien = "Urlaubstage" oder "Zusätzliche Abwesenheitstage"?

  • Hallo zusammen,


    es geht um die Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale für die Fahrten zur Uni, wobei es sich um ein Master-Studium in Vollzeit handelt, was ich daher unter Fortbildungskosten angesetzt habe. In der Eingabemaske zur Berechnung der Fahrtkosten kann man die Arbeitstage pro Woche, sowie Urlaubs- und Krankheitstage angeben, und etwas weiter darunter nochmal "zusätzliche Abwesenheitstage". Als was gelten Semesterferien? Um Urlaub im eigentlichen Sinne handelt es sich ja nicht, also sind es dann "zusätzliche Abwesenheitstage"? Als Erläuterung zu letzterem werden als Beispiele angegeben: Fortbildung, Dienstreise, Homeoffice. Ich finde, das würde schon eher passen, oder sollten Semesterferien doch als Urlaubstage berücksichtigt werden?

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    In der Eingabemaske zur Berechnung der Fahrtkosten kann man die Arbeitstage pro Woche, sowie Urlaubs- und Krankheitstage angeben, und etwas weiter darunter nochmal "zusätzliche Abwesenheitstage". Als was gelten Semesterferien? Um Urlaub im eigentlichen Sinne handelt es sich ja nicht, also sind es dann "zusätzliche Abwesenheitstage"?

    Ist die Bezeichnung nicht so etwas von egal? Genau genommen hat ein Student ja keinen "Urlaub", sondern nur Ferien bzw. semesterfreie (vorlesungsfreie) Zeit. Hauptsache Du nimmst alle nicht relevanten Tage raus, damit eben nur die Tage mit Anwesenheitstagen an Deiner 1. Tätigkeitsstätte verbleiben.

  • Okay, du hast natürlich recht, für die endgültige Berechnung ist es echt egal. Wollte halt nur, dass es nicht "komisch" aussieht (WISO weist bei der abschließenden Prüfung darauf hin, dass überhaupt kein Urlaub eingetragen wurde). Aber vielleicht war das auch nur ein komischer Gedanke. Ist meine erste Steuererklärung, und ich will ja nichts falsch machen! :saint:

    Gut, dann werfe ich 'ne Münze. Danke für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    WISO weist bei der abschließenden Prüfung darauf hin, dass überhaupt kein Urlaub eingetragen wurde

    Was ja bei Arbeitnehmern auch merkwürdig wäre. Ist daher nur ein Hinweis, das noch mal zu prüfen. Muß nicht für jeden zutreffen und kann dann ignoriert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, dann werfe ich 'ne Münze.

    Du musst dem FA i.d.R. doch vorweggenommene Werbungskosten eh erläutern und glaubhaft machen. Für erste Hinweise bieten sich da dann doch z.B. die "ergänzenden Angaben" zur Erklärung an.

  • Vielen Dank für alle Antworten erstmal. Ein anderes Problem hat sich mittlerweile aufgetan, an das ich erst garnicht gedacht hatte. Da es sich unmittelbar an das ursprüngliche Thema anschließt, bin ich mal so frei, es hier gleich im Thread zu formulieren.


    Und zwar habe ich ja für das Master-Studium auch einen Semesterbeitrag entrichten müssen, der anteilig ein Semester-Ticket enthält, mit dem man über den Zeitraum des Semesters öffentliche Verkehrsmittel in der Region benutzen kann. Wenn ich richtig informiert bin, dann lässt sich eine Befreiung vom Semester-Ticket nur in bestimmten Ausnahmefällen erwirken, womit der "Erwerb" des Tickets i.d.R. Voraussetzung für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung ist. Das nur als Hintergrund-Info. Die Semesterbeiträge (2 x ca. 308 EUR für beide Semester in 2019) habe ich unter Fortbildungskosten eingetragen.


    Kann ich - obwohl ich ja eigentlich das Semester-Ticket für die Fahrten (Uni und Job) benutzt habe - überhaupt Fahrtkosten über die Entfernungspauschale absetzen?


    Und da ich dazu schon etwas gegoogelt habe, fand ich mehrfach die Behauptung, dass es tatsächlich geht, nur müsse man dann die Kosten für das Ticket selbst (bzw. für beide Tickets, bei mir 2 x ca. 194 EUR) in der Maske "Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Flug und Fährkosten)" zusätzlich eintragen, wobei diese nur dann angesetzt werden, wenn der Betrag die Gesamtheit der Entfernungspauschale übersteigt. Ist das so korrekt?

  • Du musst dem FA i.d.R. doch vorweggenommene Werbungskosten eh erläutern und glaubhaft machen. Für erste Hinweise bieten sich da dann doch z.B. die "ergänzenden Angaben" zur Erklärung an.

    Okay, dann werde ich das genau so machen.