Zuordnung Bescheinigungen bei gemeinsamer Veranlagung, wenn der Ehemann verstorben ist

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Problematik bei der Erstellung Einkommenssteuer meiner Eltern mit der :buhl Software.

    Mein Vater ist am 31.05.2021 verstorben. Ein Abruf von Steuerdaten ist daher nicht mehr möglich. In der Software ist allerdings immer zunächst der Ehemann anzugeben. Das habe ich soweit auch alles gemacht. Allerdings ist nun das Problem, dass mir beispielsweise im Abschnitt mit den Lohnsteuerbescheinigungen bei meinem Vater Bescheinigungen mit der SteuerID meiner Mutter angezeigt werden.


    Umgekehrt sehe ich, wenn ich über Steuerautomatik -> Bescheinigungen ansehen die Bescheinigungen aufrufe alle unter dem Namen meiner Mutter, was auch richtig ist.


    Vom Buhl Support kam die Rückmeldung, dass beim Abrufvorgang vom Finanzamt eine manuelle Zuordnung der Belegdaten notwendig ist und ich nun eine neue Projektdatei erstellen und die Auswahl der steuerpflichtigen Person dann korrekt treffen müsse.


    Wenn ich aber genau das versuche, komme ich wieder an die Stelle, wo der Ehemann als erstes einzutragen ist, kein Abruf möglich ist, aber abgerufene Bescheinigungen trotzdem bei ihm im Abschnitt Lohnsteuerbescheinigungen beispielsweise zugeordnet werden, für den Zeitraum nach seinem Tod.


    Ist hier nur die Anzeige im Programm irritierend und aufgrund der Zusammenveranlagung wird dies ohnehin "in einen Topf" geworfen? Übersehe ich etwas bzgl. der Zuordnungen und könnte mir jemand ggf. mit einem Screenshot helfen, wo ich die angesprochene Zuordnung wählen/anpassen muss, wenn ich mit einem neuen Projekt beginne?


    Vorab vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Der Ehemann ist bei einer Ehegattenveranlagung/Zusammenveranlagung zwingend als erstes einzutragen.


    Wenn ich aber genau das versuche, komme ich wieder an die Stelle, wo der Ehemann als erstes einzutragen ist, kein Abruf möglich ist, aber abgerufene Bescheinigungen trotzdem bei ihm im Abschnitt Lohnsteuerbescheinigungen beispielsweise zugeordnet werden, für den Zeitraum nach seinem Tod.

    Die abgerufenen Daten lassen sich zuordnen. Das Programm fragt doch entsprechend nach und gibt Dir dann rechtsseitig mit Klickmenü die auswählbaren Zuordnungen an.


    Ist hier nur die Anzeige im Programm irritierend und aufgrund der Zusammenveranlagung wird dies ohnehin "in einen Topf" geworfen?

    So einfach zusammengeworfen wird das auch nicht. Das EStG gibt schon gewisse Regeln vor. ;)