Anlagevermögen richtig verbuchen

  • Liebe Community,


    ich bitte um Eure Unterstützung.


    Ich habe im Anlagevermögen eine Eisvitrine mit 9.500 Euro hinterlegt. Diese muss ich über 9 Jahre abschreiben.


    Anschließend habe ich daraus eine Buchung erstellt und den Betrag manuell abgeändert, da der gesamte Rechnungsbetrag höher ist. Nun sagt mir WiSo bei der Prüfung des Anlagevermögens, dass der Status falsch ist. Kann ich das ignorieren oder muss ich das anders verbuchen? Darüber hinaus wundere ich mich darüber, dass diese Buchung als "Freie Buchung" und nicht als "Ausgabe" erstellt wurde.


    Ich möchte mich gleich im Voraus für evtl. Dumme Fragen entschuldigen.


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Montefalco

  • montefalco

    Hat den Titel des Themas von „Anlagevermögen richtig verbuhen“ zu „Anlagevermögen richtig verbuchen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Anlagevermögen eine Eisvitrine mit 9.500 Euro hinterlegt. Diese muss ich über 9 Jahre abschreiben.


    Anschließend habe ich daraus eine Buchung erstellt und den Betrag manuell abgeändert, da der gesamte Rechnungsbetrag höher ist.

    Und warum macht man das so? Die Systematik einer Software dazu und die entsprechende zutreffende Vorgehensweise ist Dir bekannt?


    Nun sagt mir WiSo bei der Prüfung des Anlagevermögens, dass der Status falsch ist. Kann ich das ignorieren oder muss ich das anders verbuchen?

    Wenn Du einfach etwas "manuell abänderst", darfst Du Dich doch über Probleme mit den Programmautomatiken und Programmverprobungen nicht wundern.


    Darüber hinaus wundere ich mich darüber, dass diese Buchung als "Freie Buchung" und nicht als "Ausgabe" erstellt wurde.

    Also hast Du das gesonderte EÜR-Modul genutzt. Das zumindest ist eine zwingend erforderliche Info für potentielle Hilfesteller. Vollständige Sachverhaltsdarstellungen sind auch immer dienlich.


    Dir ist aufgefallen, dass es da auch so etwas wie Zugänge/Abgänge zum/vom Wirtschaftsgut gibt?

  • Und warum macht man das so? Die Systematik einer Software dazu und die entsprechende zutreffende Vorgehensweise ist Dir bekannt?

    Ich würde sagen, dass es an der Vorgehensweise mangelt.


    Also hast Du das gesonderte EÜR-Modul genutzt. Das zumindest ist eine zwingend erforderliche Info für potentielle Hilfesteller. Vollständige Sachverhaltsdarstellungen sind auch immer dienlich.

    Mir ist bedauerlicherweise das komplette Produktspektrum nicht bekannt, daher habe ich mein bestes gegeben mein Sachverhalt zu beschreiben und es mit Screenshots anzureichern.


    Dir ist aufgefallen, dass es da auch so etwas wie Zugänge/Abgänge zum/vom Wirtschaftsgut gibt?

    Das habe ich gesehen, war mir aber unsicher ob ich dass in meinem Fall nutzen soll.


    Auf der Rechnung habe ich die Eisvitrine und beispielsweise einen Mülleimer. Der Mülleimer ist für meine Auffassung kein Zubehörteil und keine Erweiterung der Eisvitrine.

  • Ich würde sagen, dass es an der Vorgehensweise mangelt.


    Hallo, montefalco

    Ich würde sagen, einfach dieses Anlagegut und Buchung löschen, sonst stimmt die USt.Va. (Vorsteuerabzug) und Abschreibungsverlauf nicht mehr

    Im Anlagevermögen Papierkorbsymbol, im Buchungsbereich unten löschen.

    Dann über Erfassen, Betriebsvermögen, Anlagevermögen neu. Art des Wirtschaftsgut 410 Geschäftsausstattung - Abschreibung 7 Jahre (offiziele AfA-Tabelle Gastgewerbe)

    Dann Neuanschaffung Betrag aus Rechnung (Brutto) und durch klick auf "buchen" wird eine Buchung im Journal erstellt. Fertig

    Die Eisvitrine ist als separates Anlagegut hier 8 Jahre AfA ansonsten vorgehen wie bei Eismaschine.

    Abfallsammler ist Aufwand 4980 sonstiger Betriebsbedarf

  • Hallo lavender,


    vielen Dank für deine freundliche Antwort.


    Verstehe ich das richtig, ich gebe im Anlagevermögen nur die 9500€ für die Eisvitrine an, lasse dafür eine Buchung erstellen und die restlichen Positionen aus der Rechnung (beispielsweise der Mülleimer) packe ich in eine separate Buchung?

  • ich gebe im Anlagevermögen nur die 9500€ für die Eisvitrine an,

    ja,

    Ich dachte Eismaschine + Vitrine :rolleyes: sry man wird älter,

    So wie die Buchung auf dem Bild nur eben Eisvitrine anstatt Eismaschine und 8 Jahre AfA Anlagekonto bleibt gleich.

    Der Mülleimer ist doch extra bepreist oder? Also kein spezielles Zubehör für die Eisvitrine. In dem Fall müsste hinzugebucht werden,

    Wenn die Teile Netto aufgeführt sind, und die Endsumme incl. USt. einfach den Nettopreis beim anlegen angeben. Gilt auch für den Mülleimer. auf 4980

    Und das nächste mal bitte 1 Rechnung für Eisvitrine und 1 für den Mülleimer

    • Offizieller Beitrag

    Sind diese Mülleimer nicht in die Vitrine bzw. Theke eingebaut bzw. eingelassen? So kenne ich das zumindest. Da steht doch nicht frei in der Wildbahn ein Mülleimer herum, über den im Zweifel einmal täglich jemand stolpert.

  • Hi lavender


    vielen Dank für die Unterstützung.


    Ja, ich habe eine Rechnung, wo sowohl die Eisvitrine und der Mülleimer mit Netto Preisen drauf ist.


    miwe4 bei dem Mülleimer handelt es sich um einen, den man draußen vor die Tür stellt, damit die Gäste ihre Eisbecher wegschmeißen können.


    Ich lerne also daraus…. Kaufe ich etwas, dass so teuer ist, dass es ins Anlagevermögen muss, lasse ich mir dafür eine separate Rechnung geben - korrekt?

  • Kaufe ich etwas, dass so teuer ist, dass es ins Anlagevermögen muss, lasse ich mir dafür eine separate Rechnung geben - korrekt?

    ist zu empfehlen,

    Das Kleinzeugs außenrum unter 250 ,-- kann man als GwG oder gleich als Aufwand verbuchen. Verbrauchsmaterialien sowieso 1 Palette Eiswaffeln für 500,-- muss nicht als Wirtschaftsgut verbucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Oder man spart sich bei solchen Kleckerbeträgen das ganze Prozedere mit getrennten Rechnungen oder ggf. auch Splitbuchungen und nimmt alles auf der Rechnung ins AV auf. Lohnt sich der Aufwand jetzt mit dem hin und her für die steuerliche Auswirkung eines Mülleimers als sofort abziehbare BA wirklich? Und dem FA wird egal sein, wenn der Mülleimer mit abgeschrieben wird. Könnte man sogar wahlweise, da GWG ja keine Pflicht ist, sondern nur "kann".

  • zwischen "Freie Buchung" & "Ausgabe erklären?

    klick einmal auf das Fragezeichen vor Buchungsart.

    Ein etwas geübter Nutzer braucht auch nicht immer wählen. Und beim Verbuchen/Abgleichen Onlinebanking erkennt das Programm schon an der Art S o. H

    ob Einnahme oder Ausgabe.

  • Man kann es auch damit erklären, dass bei Buchungen in das Anlagevermögen keine absetzbare Ausgabe vorliegt. Erst die AfA ist die Ausgabe!