Hallo ihr Lieben!
Ich habe natürlich die Suchfunktion genutzt und bin zwar auf passende Beiträge gestoßen, diese haben mir allerdings nicht weitergeholfen. Ich habe 2021 meinen Riester-Vertrag gekündigt, diesen habe ich 2016 abgeschlosse, habe während der Pandemie auf Grund von Kurzarbeit nichts einbezahlt und ansonsten lagen meine Einzahlungsbeiträge immer beim Minimum. Kurz gesagt: Ich habe um die 400 Euro zurück erhalten, also es handelt sich wirklich um einen sehr kleinen Betrag. Jedoch möchte ich bei der Steuererklärung alles korrekt hinterlegen.
Ich habe nun die Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 Einkommensteuergesetz vorliegen, dort werden Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen aufgeführt, jedoch wird in keinem Wort (wie in einem anderen scheinbar ähnlichen Beitrag im Forum eben gelesen) die Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung erwähnt. Welchen Betrag bzw. welche Beträge aus diesem Schreiben gebe ich in der Steuererklärung an, ich werde da wirklich nicht schlau daraus. Und bin ich richtig in der Annahme, dass ich das unter "Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse" angebe?
Ich bedanke mich, liebe Grüße
Ramon