Vorsteuer - wie nur anteilig buchen?

  • Guten Tag allerseits,


    ich habe USt-freie Einnahmen und USt-pflichtige Einnahmen. Das Verhältnis ist grob 80 zu 20.
    Ich nutze den Kontenrahmen SKR04 im Programm EÜR+Kasse


    Für meine Einnahmen hatte ich zunächst die Konten 4564 und 4569 genutzt. Dann 4564 auf 4160 geändert. Leider wird immer die volle Vorsteuer von der erhaltenen Umsatzsteuer abgezogen. Nicht anteilig. Damit stimmt aber meine Umsatzsteuererklärung nicht und die Umsatzsteuervoranmeldung auch nicht ... :(

    Daher die Frage:
    - wie muss ich konkret die Buchungen erfassen, damit die gezahlte Vorsteuer ebenfalls nur Anteilig von der erhaltenen Umsatzsteuer abgezogen wird?

    Beispiele Mit Konten wären super.

    Vielen Dank im Voraus,
    Thorsten

  • Da scheinbar noch nicht klar geworden ist wie mein Problem strukturiert ist hier ein Beispiel:

    Einnahmen USt-frei nach §4 UStG 8ff = 8.000,- €

    Einnahmen USt-pflichtig = 2.000,- e zzgl. 380,- € USt (19%)


    Bisher habe ich gebucht

    4564 an 1800 = 8.000,- €

    4569 an 1800 = 2.380,- €

    => in der Umsatzsteuererklärung oder Voranmeldung tauchen die 380,- € als abzuführende Steuer auf ... so weit so gut.


    Wenn ich nun eine Ausgabe buche mit 19% USt. z.B.

    Büromaterial (Konto 6815) 119,- € Brutto an Bank (Konto 1800) und in der Buchung Vorsteuer 19% angebe.
    Dann werden in meiner USt-Erklärung und der USt-Voranmeldung aber 19,- € von den 380,- € abgebucht. Das ist dann aber leider falsch, da meine Einnahmen nur zu 25% USt-pflichtig waren darf ich auch nur 25% von den 19,- € als Vorsteuer in Abzug bringen.

    Wie kann ich das richtig buchen?

    Ich habe bereits versucht die USt-freien Einnahmen nicht mit Konto 4564 zu buchen sondern mit 4160 (= stur. Umsatz ohne VorsteuerAbzug) aber das hat nichts geändert.
    Alternativ würde ich ja auch Konto Konto 1410 (= aufzuteilende Vorsteuer) mit der Vorsteuer ansteuern und dann händisch die abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuer wieder von 1410 "runtertauchen" ... ich weiß aber nicht wie das geht.


    Oder kann "EÜR+Kasse" keine gemischten Einnahmen und damit nur anteiligen Vorsteuerabzug verarbeiten?
    Dann muss ich halt doch auf Lexware umstellen.


    vielen Dank im Voraus
    Thorsten

  • Da scheinbar noch nicht klar geworden ist wie mein Problem strukturiert ist hier ein Beispie

    scheint so.

    Einnahmen USt-frei nach §4 UStG 8ff = 8.000,- € ....4564 an 1800 = 8.000,- €

    ergibt 0,00 Umsatzsteuer

    Einnahmen USt-pflichtig = 2.000,- e zzgl. 380,- € USt (19%)

    wenn Du schreibst 2000.-- Einnahmen USt.-Pflichtig, warum zzgl. 19% Ust? es sind diese 2000,-- Bemessungsgrundlage also 1.680,67 Netto zzgl.19% 319,33 MwSt. =2000,-- für die USt. abzuführen sind.

    Ansonsten musst Du schreiben/buchen Provisonserlöse Netto 2000,-- zzgl. 19% 380,-- = 2380,-- brutto 4569 an Bank 1800

    Du stellst deine Rechnung doch Netto zzgl. USt. also 2000,-- + 19% = 2380,-- und das wird Dir überwiesen. Und so wird gebucht.

    Die 380,-- werden automatisch an 3806 Ust. gebucht.

  • Wenn ich nun eine Ausgabe buche mit 19% USt. z.B.

    bei einer Ausgabe werden zwar 19% MwSt. vom Verkäufer berechnet, Du musst aber 19% Vorsteuer anklicken

    Dann werden in meiner USt-Erklärung und der USt-Voranmeldung aber 19,- € von den 380,- € abgebucht.

    ich bin der Meinung Du hast Probleme (MwSt) USt, und VSt. richtig zuzuordnen bzw. die richtigen Konten S + H zu wählen. Dabei gibt es doch die Auswahl Art der Buchung.

    Kaufst Du etwas, gibst Geld aus, kannst Du VSt, ziehen. Verkaufst Du etwas (Rechnung stellen) musst Du Umsatzsteuer zahlen.

  • Oder kann "EÜR+Kasse" keine gemischten Einnahmen und damit nur anteiligen Vorsteuerabzug verarbeiten?

    Na sicher kann es das.

    Wenn Du weißt wie Du Deine Rechnung stellst, kannst bei IST-Versteuerung und Zahlungseingang den Zahlbetrag splitten.

    8000,-- Stfr. + 2380,-- Stpfl. = RG-Betrag 10.380,--

    Ergibt bei Zahlungseingang eine Splittbuchung über 10.380,00 (Bank1800 an Habensplitt 4564 Betrag 8000,-- und 4569 Betrag 2380,-- )

    Dann muss ich halt doch auf Lexware umstellen.

    wenn Du meinst die kauen Dir fehlendes Buchhaltungswissen vor, viel Spaß

    Du kannst es ja auch mal mit WISO mein Büro versuchen. Da brauchst Du nur Bildchen anklicken

  • Lavender, danke für deine bisherigen Hilfestellungen.
    Ich erkenne, dass ich etwas weniger flapsig formulieren sollte.


    Mein Problem ist nach wie vor, dass von den 380,- € Umsatzsteuer die vollen 19,- € Vorsteuer abgezogen werden und nicht 25% von 19,- €.

    Und ich weiß nicht wie man das in EÜR+Kasse so einstellt, dass automatisch nur die korrekte anteilige Vorsteuer abgezogen wird und der Rest als normale Ausgabe in der Buchung verbleibt.
    in meinem Beispiel also 4,75 € Vorsteuer von den 380,- € abzuführender Umsatzsteuer abgezogen werden und 114,25€ als Kosten auf dem Konto 6815 verbleiben.

    Besonders spannend wird es dann noch mit einem Gegenstand, den ich über z. B. 5 Jahre abschreiben muss / kann.

    Nettopreis 4.000,- € zzgl 720,- € MwSt. = 4.720,- € bezahlt. Davon sollte ja dann 180,- € als Vorsteuer (hier bleibe ich bei dem Beispiel mit 25%) mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet werden und nicht 720,- €.
    In die Abschreibung sollen dafür dann 4.540,- € fließen und nicht nur die 4.000,- € netto.

    Wie bekomme ich sowas automatisiert hin?
    Vor allem wenn sich die Anteile der USt-pflichtigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen über das Jahr hinweg verändern und ich zur Zeit Quartalsweise meine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.
    Das immer händisch zu korrigieren ... geht ... macht aber wenig Spaß.


    Bisher habe ich alles in einer eigenen Excel-Tabelle gerechnet und wollte nun alle Buchungen in Zukunft in EÜR+Kasse machen.

  • dass von den 380,- € Umsatzsteuer die vollen 19,- € Vorsteuer abgezogen werden und nicht 25% von 19,- €.


    Davon sollte ja dann 180,- € als Vorsteuer (hier bleibe ich bei dem Beispiel mit 25%) mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet werden und nicht 720,- €.

    Ich verstehe nicht was Du mit 25% hast

    Soll das heißen dass Du 25% Vermittlungsprovision von 8000,-- Steuerfrei bekommst (also 2000,-- Steuerfreie Erlöse) ich habe zwischenzeitlich meine Glaskugel entsorgt.

    Versuche einfach Dein Geschäfts/Provisionsmodell zu erklären. Male es vllt. auf Papier wenn das erklären zu schwer fällt.

    Oder es findet sich noch jemand der sich mit Ust-freien + Ust-pflichtigen Einnahmen/Erlösen, sowie das Verbuchen von Büromaterial auskennt.

  • nää miwe4 das tu ich mir heute nicht mehr an.

    Wer so einen Job, Gewerbe oder was auch immer betreibt, sollte sich

    1.) auskennen, 2.) seine Probleme klar darlegen und 3.) bei substantiellen Buchhalterischen Unklarheiten einen Steuerberater zu rate ziehen.

    Nachtrag:

    gute Nacht :thumbsup:

  • 2.) seine Probleme klar darlegen

    Hat er (zumindest einen wesentlichen Teil) ;) :

    ich habe USt-freie Einnahmen und USt-pflichtige Einnahmen. Das Verhältnis ist grob 80 zu 20.


    bei substantiellen Buchhalterischen Unklarheiten einen Steuerberater zu rate ziehen.

    Sehe ich immer ebenso. Zudem ja eindeutig zuzuordnende Geschäftsvorfälle dann auch wiederum eindeutig zuzuordnen sind. :)

  • ??? ...

    Ich möchte nicht wissen was ich buchhalterisch tun muss. Ich möchte gerne wissen wie ich es in das Programm EÜR+Kasse rein bekomme.


    Bisher rechnete ich in meiner Excel-Tabelle einfach dynamisch mit und buchte ganz am Ende des Jahres (oder im Folgejahr) nur die Endstände.
    Da ich seit diesem Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss dachte ich, dass ich ja gleich alle Buchungen direkt in EÜR+Kasse erfassen kann.
    Allerdings merke ich, dass ich nicht weiß was ich in EÜR+Kasse einstellen muss, damit das Programm auch direkt dynamisch das Verhältnis zwischen "USt-freien" und "USt-pflichtigen" Einnahmen berechnet und dies bei dem Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer berücksichtigt ...

    Mittlerweile habe ich gefunden wie ich das Konto "aufzuteilende Vorsteuer..%" ansteuern kann. Was ich noch nicht gefunden habe, wie EÜR+Kasse dieses wieder korrekt aufteilt in "abziehbare Vorsteuer" und "nicht abziehbare Vorsteuer". (Hier wären die üblichen Konten dann 1400 = abziehbare Vorsteuer, 1410 = aufzuteilende Vorsteuer und 6860= nicht abziehbare Vorsteuer)
    Oder eben die Aussage, dass EÜR+Kasse das nicht automatisch kann und ich weiter alles in meiner Excel-Tabelle rechnen muss und dann händisch in EÜR+Kasse buchen.
    Mir reicht auch der Verweis auf ein Lernvideo oder derartiges ... denn leider habe ich auch nach gut 30 Minuten Suche im Internet nichts dazu gefunden.


    Die Buchhalterischen Fragen und ob ich lieber Konto 4100 oder Konto 4564 nutzen soll ... oder oder oder ... kläre ich schon mit einem Steuerberater. Keine Sorge.

  • Sehe ich immer ebenso. Zudem ja eindeutig zuzuordnende Geschäftsvorfälle dann auch wiederum eindeutig zuzuordnen sind. :)

    Meine einzelnen Geschäftsvorfälle sind alle eindeutig und laufen entweder über Konto 4100 an Bank und "Keine Umsatzsteuer" oder

    4569 an Bank 1800 mit "Vorsteuer 19%", da alles überwiesen wird und bei den Einnahmen keine Barzahlungen stattfinden. Damit sind die Einnahmen immer schön korrekt buchbar.

    Mein einziges Problem ist die Anteilige Buchung der Vorsteuer von Ausgaben die ich hatte.
    Denn wenn ich für Steuer "Vorsteuer 19%" wähle, dann zieht EÜR+Kasse die Vorsteuer zu 100% von der Umsatzsteuer ab und nicht Anteilig gemäß meiner Einnahmen-Relation.

    Und wenn ich stattdessen bei Steuer "Aufzuteilende Vorsteuer 19%" wähle, dann habe ich keinen Abzug bei der Umsatzsteuer. Muss also das Konto "Aufzuteilende Vorsteuer 19%" selber händisch "Gegenbuchen" ...


    Und das hätte ich gerne automatisiert und weiß nicht b oder wie es in EÜR+Kasse machbar isr.

    Zudem es ja auch noch Vorsteuern mit anderen %-Sätzen gibt und ich keine Lust habe jedes Konto dazu einzeln händisch zu korrigieren.

  • dann zieht EÜR+Kasse die Vorsteuer zu 100% von der Umsatzsteuer ab und nicht Anteilig gemäß meiner Einnahmen-Relation.


    ich habe USt-freie Einnahmen und USt-pflichtige Einnahmen. Das Verhältnis ist grob 80 zu 20.

    das muss man erst mal verstehen

    sozusagen: kaufe ich einen Bürostuhl, darf ich der Relation wegen, nur 20% der Vorsteuer abziehen, weil ich im Jahr auch nur 20% steuerbare Erlöse habe :wacko:

  • das muss man erst mal verstehen

    sozusagen: kaufe ich einen Bürostuhl, darf ich der Relation wegen, nur 20% der Vorsteuer abziehen, weil ich im Jahr auch nur 20% steuerbare Erlöse hab

    Ähnlich der Nutzungsentnahme o. Privatnutzung.

    Der Bürostuhl wird vom Vermittlungsprovisionen/Umsatzsteuerfreien Unternehmer zu 80% genutzt. Und vom USt-Pflichtigen zu 20%

    Folglich sollte nach thub die VSt. auch 80 zu 20 aufgeteilt werden.??

    Und die AfA?

  • Zitat

    Ein Unternehmer führt zu 80 % steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende und zu 20 % steuerpflichtige Umsätze aus. Das kann beispielsweise bei einem Arzt der Fall sein, der auch Medikamente oder Spezialbehandlungen anbietet. Der Unternehmer erwirbt ein Fahrzeug für 40.000 € zuzüglich 7.600 € Umsatzsteuer. Die laufenden Kosten - etwa für Benzin, Wartung etc. - betragen im Jahr 2.000 € zuzüglich 380 € Umsatzsteuer. Mit seinem Betriebs-Pkw fährt er zu 60 % im Jahr für unternehmerische Zwecke und zu 40 % privat. Den Umfang der Nutzung für diese verschiedenen Zwecke ermittelt der Unternehmer durch eine sachgerechte Schätzung.

    Quelle


    Und das hätte ich gerne automatisiert und weiß nicht b oder wie es in EÜR+Kasse machbar isr.

    Beispiel:

    Zitat
    • 80 % steuerfreie Umsätze von 60 % für Fahrten zu unternehmerischen Zwecken: Diese gefahrenen Kilometer führen zu steuerfreien Umsätzen und zu keinem Vorsteuerabzug.
    • 20 % von 60 % der gefahrenen Kilometer führen zu steuerpflichtigen Umsätzen und zu einem Vorsteuerabzug von 12 %.
    • 100 % von 40 % der gefahrenen Kilometer führen zu steuerpflichtigen Umsätzen und zu einem Vorsteuerabzug von 40 %.

    so wie Du Dir das vorstellst eher nicht, weil EÜR bei Splittbuchungen mit Beträge und nicht mit Prozente rechnet also muss der Tischrechner o. weiterhin Excel genutzt werden