Sonderabschreibung/Abschreibung PV trotz Vereinfachungsregelung?

  • Hallo,


    ich habe mit der Suchfunktion leider nicht das Richtige gefunden und hoffe, dass die Frage jetzt nicht doppelt auftaucht.

    Ich wollte mit der Steuererklärung für die PV, die wir letztes Jahr angeschafft haben, die Sonderabschreibung oder zumindest die lineare Abschreibung tätigen.

    Da mir vom Installateur zur Vereinfachungs-Regelung geraten wurde, habe ich diese beim Finanzamt beantragt und genehmigt bekommen.

    Jetzt bin ich jedoch bzgl. Abschreibung etwas irritiert.

    Habe ich es bei meiner Recherche richtig verstanden, dass ich die PV durch die Vereinfachungsregelung jetzt doch nicht mehr abschreiben kann? Also weder linear über die 20 Jahre noch per Sonderabschreibung?

    Die Kleinunternehmerregelung haben wir nicht gewählt und somit die 19% Mwst. erstattet bekommen.

    Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber mir qualmt gerade vor lauter Recherche der Kopf.


    Viele Grüße

    Tina

    • Offizieller Beitrag

    Da mir vom Installateur zur Vereinfachungs-Regelung geraten wurde, habe ich diese beim Finanzamt beantragt und genehmigt bekommen.

    Jetzt bin ich jedoch bzgl. Abschreibung etwas irritiert.

    Habe ich es bei meiner Recherche richtig verstanden, dass ich die PV durch die Vereinfachungsregelung jetzt doch nicht mehr abschreiben kann?

    Was für eine "Vereinfachungsregelung"?


    Du meinst doch hoffentlich nicht das:

    2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF .pdf

    2021-10-29-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF.pdf

  • aber mir qualmt gerade vor lauter Recherche der Kopf.

    dann nimm mal das Teil was gerade nicht qualmt, das hat dann freie Sicht nach rechts oben zur Programmhilfe und gib dort z.B. Liebhaberei, oder PV-Anlage ein.

    Du kannst die PV-Anl. aber auch gleich im EStE-Modul unter Verwaltung eintragen.

    Einfacher ist es meiner Meinung nach, das gesonderte EÜR-Modul zu nutzen und sie dortunter erfassen Anlagegut neu anzulegen, weil da auch gleich die Abschreibung berechnet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst die PV-Anl. aber auch gleich im EStE-Modul unter Verwaltung eintragen.

    Einfacher ist es meiner Meinung nach, das gesonderte EÜR-Modul zu nutzen und sie dortunter erfassen Anlagegut neu anzulegen, weil da auch gleich die Abschreibung berechnet wird.

    Wenn er wirklich die "Vereinfachungsregelung" beantragt und genehmigt hat, also die "einkommensteuerliche Liebhaberei", dann hat er definitiv kein AfA-Problem mehr. Das ist doch genau das, was ich eben meinte. ;)


    Da mir vom Installateur zur Vereinfachungs-Regelung geraten wurde, ... .

    Und wenn ich so etwas lese, dann werden meine ohnehin schon grauen Haare weiß. Da werden Installateure zu Steuerberatern. :censored:

  • miwe4 : doch, das meine ich. Uns wurde gesagt, dass die Anlage dann als Liebhaberei angesehen wird und man somit keine EÜR machen muss. Und da wir nur 5kwP haben, wovon wir ca. 2/3 selbst verbrauchen und es ja kaum noch etwas für verkauften Strom gibt, sind das nicht mehr wirklich Gewinne, was man mit 7 Cent pro kwH erzielt.

  • lavender - genau, wir bleiben mindestens 5 Jahre Regelunternehmer.


    Unser Installateur hat uns zur Liebhaberei geraten da wir dann keine EÜR machen und auch die sowieso minimalen Einnahmen aus der Einspeisung nicht mehr versteuern müssen.

    Aber wenn man dann im Gegenzug nichts mehr abschreiben darf, ist das vielleicht auch ungünstig.

    Hätten wir doch nicht auf den Installateur gehört sondern wären das 1. Mal mit der ganzen Sache einfach zum Steuerberater gegangen - dann wäre es zukünftig klar und einfacher gewesen...