Innergemeinschaftliche Lieferungen werden nicht mehr gebucht

  • ich glaube du hast mich falsch verstanden. Der TE schrieb das er den Haken gesetzt hat bei der Eingangsrechnung. Somit bucht er die ER erst bei Zahlung statt sofort. Es ist wenig bei Laien bekannt, aber wurde hier bereits schon oft durchgekaut, das man sich die Vorsteuer gleich buchen kann, auch als IST-Versteuerer, dazu den Haken wegmachen.

    Darauf zielte mein Posting und nichts anderes. Trotz Deiner Kritik finde ich mein Posting nicht falsch und stehe dazu.

  • das man sich die Vorsteuer gleich buchen kann, auch als IST-Versteuerer,

    Das ist aber etwas anderes sagt, als wenn man formuliert:

    ... man sich als Ist-Versteuerer die Vorsteuer gleich buchen kann, statt bei Zahlung.

    Aus Deiner ursprünglichen Formulierung könnten Soll-Versteuerer den Eindruck bekommen, dass es bei ihnen anders zu behandeln sei. Deshalb eben meine eindringliche Ergänzung insoweit. ;)

  • Gilt für diese innergemeinschaftlichen Erlöse möglicherweise eine Art Sollversteuerung? Denn die Rechnung zu diesem Vorgang stammt von Ende März.

    quasi ja

    §13 Abs. 1 Nr. 6: Die Steuer entsteht für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats;


    Gilt für die Lieferung ja spiegelbildlich. Einen eigenen Paragrafen für die Entstehung der Steuer Ausgangsrechnungen gibt es nicht. Das wird im UStG als eins gesehen. 2 Seiten einer Medaille sozusagen.

    Ist- und Soll-Versteuerung ist im gleichen Absatz Nr. 1 geregelt, betrifft Standardleistungen/-lieferungen, sprich Inland, gibt es bei Auslandsumsätze also nicht. Ist wie mit der Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, wo die korrekte Rechnung auch nur inländische Standardlieferungen / -leistungen meint.


    ich kann mich natürlich irren.