Innergemeinschaftliche Lieferungen werden nicht mehr gebucht

  • Hallo zusammen,


    geht es nur mir so, oder werden bei Euch in der Umsatzsteuervoranmeldung auch keine Innergemeinschaftlichen Lieferungen mehr ausgewiesen? Ich habe im April eine Rechnung an einen Kunden aus Österreich geschrieben. Ich hab die Ust ID in den Kundendaten erfasst und habe bei der Rechnung unter "erweitert" die Erlöskonten eingestellt. Die Einstellungen habe ich 1:1 von einer Rechnung übernommen, bei der das schon geklappt hat.


    Der Erlös wurde dann auch auf das m. E. richtige Konto gebucht laut Buchungsjournal, nämlich auf 8125.


    Wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung mache, fehlt dieser Umsatz aber komplett. Er ist weder unter Ziff. 41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr zu finden, noch unter irgendeiner anderen Position. Der Umsatz fehlt einfach komplett. In älteren Umsatzsteuervoranmeldungen waren die Umsätze aus Konto 8125 Ziff. 41 zugeordnet. Nun sind sie komplett weg. Wurde da irgendwas geändert? Muss man solche Umsätze jetzt vielleicht gar nicht mehr erfassen oder funktioniert etwas nicht?


    Liebe Grüße

    Mia

  • Bei mir ist es auch so zugeordnet, wird aber nicht erfasst. Das Feld ist bei der USt-VA einfach komplett leer.


    Im Buchungsjournal wurde am 14.4. der Betrag folgendermaßen gebucht:

    1220 an 10000

    8022 an 8125


    In der SuSa für April steht dann auch der korrekte Betrag für dieses Konto.


    Nur in der USt-VA fehlt der Betrag vollständig. Er ist auch nicht versehentlich unter der Zeile 81 erfasst, in der all meine sonstigen Erlöse stehen. Da habe ich mal auf die Details geklickt und den 14.4. gesucht. Die Buchung fehlt und ist unberücksichtigt.


    Der Betrag ist gering, es handelt sich nur um 16,67 Euro, die ich jetzt sicherlich auch manuell eintragen kann. Aber so wirklich komfortabel und vertrauenerweckend ist das nicht, wenn Beträge fehlen.


    Ich habe mal die zusammenfassende Meldung für April erstellt. Da ist diese Lieferung übrigens auch nicht erfasst. Wenn ich das mit älteren USt-VA, in denen es innergemeinschaftliche Lieferungen gab, vergleiche, so ist der relevante Betrag sowohl in der USt-VA unter Zeile 41 erfasst, als auch ist eine Zeile dafür in der zusammenfassenden Meldung angelegt. Ich habe die alten Rechnungen und Kundenkonten mit der von April verglichen, kann aber keinen Unterschied feststellen.


    Hast Du eine Idee, wo ich noch nach dem Fehler suchen könnte?

  • Ich glaube, dass diese Buchung normal ist. WISO bucht ja da immer über Zwischenkonten. Meine StB findet es nicht normal, aber wir haben uns damit abgefunden.


    Der Saldo von 8125 beträgt am 30.4. 16,67 Euro laut SuSa. Er fließt als 0 in die UStVA Pos. 41 ein. Er ist auch in keiner anderen Pos. der UStVA zu finden. Der Wert ist einfach weg und man muss ihn manuell eintragen.

  • Zitat

    Bist Du im richtigen Auswertungszeitraum?

    Das hatte ich auch erst in Verdacht. Aber wenn ich ins Buchungsjournal schaue, dann steht da 14.4. In der SuSa ist der Betrag auch korrekt im April als Haben-Betrag im Abrechnungsmonat erfasst. Nun habe ich für April 22 die UStVA erstellt (mittlerweile bestimmt auch schon 10-mal) und der Wert wird einfach ignoriert.


    Gilt für diese innergemeinschaftlichen Erlöse möglicherweise eine Art Sollversteuerung? Denn die Rechnung zu diesem Vorgang stammt von Ende März. Ich bin Ist-Versteuerer.

  • Auch von mir die Frage, hat sich hier irgendwas ergeben?


    In meiner USt-VA fehlt ebenfalls eine Buchung und ich finde partout nicht heraus, wo der Unterschied zu den anderen Rechnungen sein soll, die vom selben Kunden überwiesen wurden und allesamt korrekt aufgeführt werden.

  • Okay der Fehler ist ganz einfach: In die Kalkulation der Umsatzsteuervoranmeldung gehen Rechnungen ein, die in dem jeweiligen Quartal ERSTELLT wurden. Nicht aber die Rechnungen, die im jeweiligen Quartal BEGLICHEN wurden.


    In den Einstellungen habe ich nachgeschaut, bei der Versteuerungsart ist "Ist-Versteuerung" aktiviert und der Haken bei "Eingangsrechnungen erst bei Zahlung buchen" ist auch gesetzt.


    Alle Buchungssätze habe ich sicherheitshalber auch noch einmal neu berechnen lassen.

  • Nö. Ich meinte nur das bei Eingangsrechnungen der Haken nicht gesetzt sein muss und man sich als Ist-Versteuerer die Vorsteuer gleich buchen kann, statt bei Zahlung.

    Der Vorsteuerabzug hat rein gar nichts mit der Ist-Versteuerung zu tun, der hat seine eigene/n Vorschrift/en. ;)