Habe ich mich strafbar gemacht?

  • Hallo,


    Ich habe bei meiner letzten Steuererklärung die Arbeitsmittel zunächst nur als Gesamtsumme angegeben und habe reingeschrieben, dass ich die Belege nachreiche. Nun hab ich beim anfänglichen Berechnen der Gesamtsumme allerdings versehentlich einige Bestellungen eingerechnet, die eigentlich Rücksendungen waren, was mir aber erst bei der Detailansicht der Bestellungen im Nachhinein (bei Zusammenstellung der Belege) aufgefallen ist. Ich habe diese Rücksendungen dann natürlich nicht bei den Belegen aufgeführt aber trotzdem hab ich jetzt eine Lücke von rund 70 Euro zwischen Steuererklärung und Belegen. Ist das Steuerhinterziehung? Muss ich mir einen Anwalt suchen?


    Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil es ungewöhnlich lange für die Bearbeitung braucht und ich deshalb die Steuererklärung nochmal durchgegangen bin.


    Mache mir Sorgen, wäre für Antworten dankbar.


    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Benjo875 ()

  • Mache mir Sorgen

    Das ist sozusagen das kleine Bußgeld für Deine Nachlässigkeit.

    Wenn Du möchtest kannst Du sicher eine berichtigte Erklärung nachreichen (Fehler sind nun mal Menschlich und können vorkommen.)

    Aber einen Anwalt brauchst Du nicht. Zumal Du ja noch keinen Bescheid erhalten hast.

  • puhh, das beruhigt mich etwas, danke für die Antwort! Also soll ich bis zum Bescheid warten oder gleich aktiv werden?


    Liebe Grüße

  • Am einfachsten ist in solchen Fälen immer, den Telefonhörer ind die Hand nehmen und mit die Sache telefonisch besprechen