Haushaltsnahe Dienstleistungen - reicht die Rechnung aus?
- Feckon2022
- Unerledigt
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Soll ich jetzt 37 Seiten lesen oder kann jemand die Frage kurz und knapp beantworten? ES ist ja nicht so dass ich meinen Freund Google nicht schon bemüht habe.
Es handelt sich bei den Auszug um eine korrigierte Rechnung und ich habe die noch nicht bezahlt. Danke im voraus
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Absetzbar sind nur die Lohn- und Maschinenkosten - also keine Materialkosten wie z.B. Mutterboden oder Rasensamen.
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Absetzbar sind nur die Lohn- und Maschinenkosten
Und die sind ja auf der Rechnung auch separat ausgewiesen.
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Und die sind ja auf der Rechnung auch separat ausgewiesen.
So ist es.
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Soll ich jetzt 37 Seiten lesen
Das ergibt sich alles aus dem BMF-Erlass, den man blitzschnell über die Suche mit geeigneten Stichworten durchgehen kann. Und den Rest löst dann die da am Ende befindliche Tabelle.
oder kann jemand die Frage kurz und knapp beantworten? ES ist ja nicht so dass ich meinen Freund Google nicht schon bemüht habe.
Womit die Kollegen Dir im Prinzip schon wieder den "Steuerberater" gemacht haben. Wenn man sich traut, seine Steuerangelegenheiten selber zu regeln, sollte man auch die Verantwortung dafür selber übernehmen und die Quellen selbständig durcharbeiten. Hier antworten wir nämlich alle nur nach bestem Wissen und Gewissen und haften nicht für unsere Aussagen.
Bestenfalls ist übrigens noch ein Text so oder ähnlich in der Rechnung eingefügt:
ZitatIm Rechnungsbetrag ist ein Lohnkostenanteil in Höhe von x.xyz,xx€ (incl. USt/MwSt) beinhaltet, einschließlich Maschinen und Fahrtkosten.
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Den Steuerberater bezahle ich für seine Leistung. Hier Stelle ich eine Frage in das offene Forum, die Beantwortung ist freiwillig.
Mir ist ja ganz klar, dass die Aussagen nicht rechtsverbindlich sind. Aber darum geht es doch in so einem Forum, um den Austausch und die gegenseitige Hilfe. Ich habe die PDF auch durchsucht und zusammen mit den Antworten bedanke ich mich für eure Hilfe.
Das "bestenfalls" fehlte auf der Rechnung und mir war nicht klar, ob dieser Passus optional oder zwingend ist. Da Frage ich lieber hier als mit dem Finanzamt zu diskutieren.
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und Barzahlung ist auch nicht begünstigt
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Soll ich jetzt 37 Seiten lesen oder kann jemand die Frage kurz und knapp beantworten? ES ist ja nicht so dass ich meinen Freund Google nicht schon bemüht habe.
Es handelt sich bei den Auszug um eine korrigierte Rechnung und ich habe die noch nicht bezahlt. Danke im voraus
Solange nicht gezahlt wurde, kannst du nichts ansetzen. Voraussetzung ist immer, dass gezahlt wurde (§ 11 EStG)