Vermietung Festlegung Stromkosten Treppenhaus und Außenbeleuchtung

  • Hallo!


    Wie kan man bei einem 2-Familienhaus (teilvermietet) den Strom für Treppenhausbeleuchtung und Außenstrom ermitteln? Oder gibt es einen angemessenen Pauschalbetrag? Diesen Betrag habe ich bis jetzt nie in der Steuereklärung angegeben. Zusammen mit den Kosten für Heizung ist dies jedoch sinnvoll! Mieter bezahlen keine Nebenkosten dafür.

  • Wie kan man bei einem 2-Familienhaus (teilvermietet) den Strom für Treppenhausbeleuchtung und Außenstrom ermitteln?

    Wenn kein separater Stromzähler für den Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom vorhanden ist sowie auch keinen für den Betriebsstrom der Heizung, dann kannst du das auch nachfolgend machen:


    1. Beleuchtungsstrom außen, innen und Keller z. B. nach der Empfehlung des Deutschen Mieterbundes indem du die Gesamtwohnfläche x € 0,05/m² x 12 Monate rechnest. Der Umlageschlüssel für den Allgemeinstrom sollte auf Wohnfläche stehen.


    2. Betriebsstrom Heizung, da bitte vom reinen Brennstoff, also Gas, Heizöl usw. mal 3% nehmen und diesen in die Heizkostenabrechnung buchen.


    Damit hast du es fachlich korrekt umgelegt.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Den Beleuchtungsstrom werde ich ,nach diesen Angaben übernehmen.


    Zu den Betreibsstrom habe ich folgende Kenntnis:



    Der Betriebsstrom der Heizung ist nach Schätzung über Kennwerte DIN V4701-10 zu ermitteln. Es wird auch beschrieben, dass die Rechnung über den Brennstoff (3-5% Regelung) überaltet und nicht zeigemäß ist.


    Gerne würde ich den Link dazu schicken. Bin mir aber nicht sicher ob dies erlaubt ist.

  • Nur mal eine Berechnung:

    Erdgas/Heizöl + Solar für Warmwasser

    mit Zirkulation



    1,5

    484 m² x 1,5 = 726 kWh * 0,30 € = 217,80 € Betriebsstrom

    Betriebsstrom: 217,80 / 1780,60 Brennstoffkosten = 12,2 %

    Abgerechnet wurde mit 3 %. Also passt das heute nicht mehr

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  • Stromverbrauch in kWh je m²

    Aber was hat das mit dem Betriebsstrom der Heizung zu tun? Wo sind - auch wenn es eine Info ist - die Verbindungen zu dem was eigentlich gefragt wurde?


    Um es noch einmal anzugeben, es ist eine Info. Nur wie soll ein Verbrauch von 726 kWh so viel Geld kosten?

  • Der Betriebsstrom der Heizung ist nach Schätzung über Kennwerte DIN V4701-10 zu ermitteln. Es wird auch beschrieben, dass die Rechnung über den Brennstoff (3-5% Regelung) überaltet und nicht zeigemäß ist.

    Dann sag doch gleich Brunat Minol haben sich geirrt mit kWh/m² und setze dich mit denen in Verbindung.

    Ich gebe das nur wieder, was in der Broschüre steht

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  • Ist doch auch so in Ordnung. errjot hat es glaube ich nicht verstanden.

    Ich habe einmal geschaut:

    3 Pumpen zwische 40 und 100 Watt

    Heizungspumpe, Zirkulation mit Frischwasserstation, Solarpumpe

    und Gastherme

    Da kommt einiges zusammen und 3 - 6% reichen da kaum.

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  • Ist doch auch so in Ordnung. errjot hat es glaube ich nicht verstanden.

    Ja lieber Blumenmeer, dann muss ich dir doch mal meine eigene Konstellation im Haus sowie die Kostenberechnung aufzeigen.


    Ich habe ein Zweifamilienhaus mit etwas über 250 m² Heizfläche, habe eine Gastherme (9 Jahre alt) mit Warmwasserboiler 300 Liter Inhalt. Insgesamt sind 4 Pumpen eingebaut. Jeweils für zwei Heizungsstränge sowie eine für die Warmwasserzirkulation und eine separate für den Solaranlage, denn das Warmwasser wird über die Solaranlage zusätzlich erwärmt.

    Also insgesamt schon einige Pumpen.


    Für die komplette Heizungsanlage inkl. Solaranlage habe ich mir einen separaten Stromzähler einbauen lassen, damit brauche ich nicht mit ca. Berechnungen hantieren.

    In 2021 habe ich für den Betriebsstrom Heizung 552 kWh verbraucht. Gekostet haben diese 552 kWh insgesamt € 164,82. Wie gesagt, da hängen einige Pumpen dran, die in vielen Häuser in dieser Anzahl und Menge nicht vorhanden sind.


    Setze ich nun den Gasverbrauch (ich rechne in m³) dann sind diese € 164,82 in etwa mit 6% der Brennstoffkosten abgedeckt. Je nach Solareinsatz kann das etwas mehr oder weniger sein. Ich sehe es als Mittel an.


    Da kommt einiges zusammen und 3 - 6% reichen da kaum.

    Das sollte doch eine überschlägige Berechnung sein. Ich habe Abrechnungen von den GDM gesehen, die sind bis 9% gegangen.


    Insgesamt, und hier geht es in den Situationen doch nur darum, dass man einen Anteil der Betriebsstromkosten berechnen kann. Wenn dann auch vom gleichen Stromzähler der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom abgezogen wird, warum macht ihr euch das Leben so schwer. Der Vermieter bekommt doch seine Stromkosten bezahlt.


    Man kann auch aus einer Mücke einen Elefant machen. Und wer sich die gesetzlichen Vorgaben ansieht, da du mit Wattzahlen umgehst, da sollte man nicht nur von der Wattzahl ausgehen sondern auch die Betriebszeit nicht unberücksichtigt lassen, denn aus Watt oder Kilowatt wird kein kWh!

  • Gasverbrauch (ich rechne in m³)

    Hier werden einfach die Brennstoffkosten unterschlagen.

    Das sollten dann ja 2733.-€ sein.

    Das sind 11,38 €/m², bei uns 3,67€/m²

    Bei weniger Brennstoff steigen die Prozente vom Betriebsstrom.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Hier werden einfach die Brennstoffkosten unterschlagen.

    Nein, denn ich hatte doch geschrieben, dass die rund 6 % des Betriebsstromes im Verhältnis zu den Brennstoffkosten steht. Auch ist es unerheblich, ob ich im Hausverwalter m³ oder kWh angebe.

    Das sollten dann ja 2733.-€ sein.

    Da bist du in etwa bei meinen Brennstoffkosten.


    Das sind 11,38 €/m², bei uns 3,67€/m²

    Na da muss ich rätseln, was damit gemeint ist?

  • Es geht mir bei dem Vorgang lediglich darum, einen realistischen Wert für meine Steuereklärung zu ermitteln. Mein Mieter bezahlt diese Kosten nicht und das wird auch so bleiben.